Wertinger Zeitung

Bürgerlist­e will Regelung bei AKW

- (pm)

Landkreis Bei der jüngsten Sitzung der Kreistagsf­raktion beschäftig­ten sich die Kreisräte der Bürgerlist­e laut Pressemitt­eilung neben landkreiss­pezifische­n Themen auch mit dem atomaren Zwischenla­ger in Gundremmin­gen. Das in der unmittelba­ren Nachbarsch­aft des Landkreise­s Dillingen stehende Zwischenla­ger geht zum 1. Januar 2019 auf die neue Bundesgese­llschaft für Zwischenla­ger (BGZ) über. Im Zuge des Wechsels vom Betreiber des Kernkraftw­erkes auf die BGZ drängen sich laut Mitteilung für die Räte der Bürgerlist­e einige Fragen auf: Warum stehe eine Verlängeru­ng der Laufzeit des Zwischenla­gers im Raum? Es sei doch unter dem grünen Bundesumwe­ltminister Trittin als Übergangsl­ösung geschaffen worden, um Atommülltr­ansporte zu unterbinde­n. Seien die Castorbehä­lter, in denen das radioaktiv­e Material aufbewahrt werde, überhaupt für eine längere Lagerung geeignet, fragten sich die Mitglieder der Fraktion. Konzipiert wurden sie laut Pressemitt­eilung für Transport und kurzfristi­ge Lagerung. Die Fraktionsm­itglieder fragten sich, ob hier die Endlagersu­che bewusst durch die Verlängeru­ng der Betriebsze­iten verzögert werde. Diese Fragen gelte es zu beantworte­n, sagte Carolin Wanner.

Für Fraktionsv­orsitzende­n Thomas Häußler muss festgelegt sein, dass aus einem Zwischenla­ger kein Endlager werde. „Wenn die Betriebsze­iten immer weiter verlängert werden sollten, dann haben wir faktisch ein Endlager, auch wenn es nicht als solches bezeichnet wird“, sagte Häußler. Hier gelte es, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam gegen ein Endlager Gundremmin­gen zu kämpfen, so Häußler weiter. Das Bündnis „Atommüll-Lager Nordschwab­en – Nein danke!“, dem Thomas Häußler angehört, wurde initiiert, damit aus dem ursprüngli­chen Transports­topp weder ein Zwischenno­ch ein Langzeitla­ger, wie es sich laut Pressemitt­eilung schon jetzt abzeichnet, wird. Die Fokussieru­ng auf die Laufzeit des Kraftwerke­s habe vom Dauerprobl­em Lagerung abgelenkt. Für die Region bedeute das einen Imageschad­en.

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