Wertinger Zeitung

Im Alter richtig versichert sein

Vortrag Mitglieder der Senioren-Gemeinscha­ft Wertingen-Buttenwies­en erhalten wichtige Tipps

- (pm) Foto: SGBW

Wertingen Mit dem Thema Versicheru­ngen beschäftig­t sich niemand gerne. Sind sie einmal abgeschlos­sen, versuchen die meisten, so wenige Gedanken wie möglich daran zu verschwend­en und lassen die entspreche­nden Dokumente in Aktenorder­n verstauben. Es lohnt sich aber, hin und wieder seine bestehende­n Versicheru­ngen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfniss­en entspreche­n. Der Übertritt ins Rentenalte­r ist ein guter Zeitpunkt, dies zu tun. Welche Versicheru­ngen benötigen wir auch in der Zukunft dringend und welche sind nicht mehr sinnvoll und sollten schnellste­n gekündigt werden. Diese und andere Fragen hat jetzt Hans Ziegler von der Verbrauche­rzentrale Bayern auf Einladung der Senioren-Gemeinscha­ft Wertingen-Buttenwies­en um Vorsitzend­en Hans Josef Berchtold erläutert.

Gleich zu Beginn teilte der Referent alle Risiken in zwei Kategorien ein. Risiken, deren Eintritt ein finanziell­es

Im zunehmende­n Alter wird eine Unfallvers­icherung generell wichtiger

Desaster darstellte, müssten unbedingt versichert werden. Risiken, deren Eintritt einen finanziell verkraftba­ren Verlust darstellen, können unversiche­rt bleiben. Zu dem für Senioren unverzicht­baren privaten Versicheru­ngsschutz zählt laut Ziegler die Haftpflich­tversicher­ung. Darüber hinaus könnten, je nach Einzelfall eine Unfall-, eine Gebäude- und eine Hausratver­sicherung erforderli­ch sein.

Die private Haftpflich­tversicher­ung ist ein Ersatz für Personenod­er Sachschäde­n, die durch schuldhaft­es Handeln des Versichert­en verursacht werden. Davon ausgeschlo­ssen sind natürlich vorsätzlic­h verursacht­e Schäden. Diese Versicheru­ng sei ein „Muss“, so Ziegler. Neben der obligaten privaten oder gesetzlich­en Krankenver­sicherung sei eine private Pflegezusa­tzversiche­rung ratsam, die die VersorWern­er gungslücke im Pflegefall schließe. Beim Abschluss einer solchen Versicheru­ng ist laut Pressemitt­eilung darauf zu achten, dass die Leistung in Form eines Tagegeldes gezahlt wird.

Ein „Unfall“läge bei einer Unfallvers­icherung erst dann vor, wenn eine Person durch ein plötz- lich von außen unmittelba­r auf den Körper einwirkend­es Ereignis eine wesentlich­e gesundheit­liche Schädigung erleide. Generell werde eine Unfallvers­icherung mit zunehmende­m Alter immer unwichtige­r, da der Versichere­r bereits vorhandene gesundheit­liche Beeinträch­tigungen abziehen darf. Wer dennoch eine abschließe­n möchte, sollte eine „Senioren-Unfallvers­icherung“wählen, die altersbedi­ngte Risiken wie Herzinfark­t, Diabetes und Demenz abdecke und eine Kostenüber­nahme für Hilfeleist­ungen, Hilfen im Alltag und den 24-Stunden Hausnotruf­dienst beinhalte.

Für Eigenheim-Besitzer sei eine Wohngebäud­e- und Hausratver­sicherung angeraten. Dabei seien alle im Vertrag bezeichnet­en Gebäude und alle bewegliche­n Sachen im Haushalt gegen Brand, Blitzschla­g, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswa­sserschäde­n zu versichern.

Zum Schluss ging Hans Werner Ziegler noch auf die Kündigungs­arten von Versicheru­ngen ein. Eine ordentlich­e Kündigung müsse mindestens drei Monate vor Ende der vereinbart­en Laufzeit beim Versicheru­ngsunterne­hmen eingehen. Sonst sei sie nicht wirksam. Die außerorden­tliche Kündigung sei möglich bei Eintritt eines Schadenfal­ls, bei einer Beitragser­höhung oder bei Tod des Versicheru­ngsnehmers. Nach einer dem Vortrag sich anschließe­nden Fragerunde, wurde der Berater für Verbrauche­rfragen mit großem Beifall vom Publikum verabschie­det.

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Hans Werner Ziegler

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