Im Alter richtig versichert sein
Vortrag Mitglieder der Senioren-Gemeinschaft Wertingen-Buttenwiesen erhalten wichtige Tipps
Wertingen Mit dem Thema Versicherungen beschäftigt sich niemand gerne. Sind sie einmal abgeschlossen, versuchen die meisten, so wenige Gedanken wie möglich daran zu verschwenden und lassen die entsprechenden Dokumente in Aktenordern verstauben. Es lohnt sich aber, hin und wieder seine bestehenden Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Der Übertritt ins Rentenalter ist ein guter Zeitpunkt, dies zu tun. Welche Versicherungen benötigen wir auch in der Zukunft dringend und welche sind nicht mehr sinnvoll und sollten schnellsten gekündigt werden. Diese und andere Fragen hat jetzt Hans Ziegler von der Verbraucherzentrale Bayern auf Einladung der Senioren-Gemeinschaft Wertingen-Buttenwiesen um Vorsitzenden Hans Josef Berchtold erläutert.
Gleich zu Beginn teilte der Referent alle Risiken in zwei Kategorien ein. Risiken, deren Eintritt ein finanzielles
Im zunehmenden Alter wird eine Unfallversicherung generell wichtiger
Desaster darstellte, müssten unbedingt versichert werden. Risiken, deren Eintritt einen finanziell verkraftbaren Verlust darstellen, können unversichert bleiben. Zu dem für Senioren unverzichtbaren privaten Versicherungsschutz zählt laut Ziegler die Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus könnten, je nach Einzelfall eine Unfall-, eine Gebäude- und eine Hausratversicherung erforderlich sein.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Ersatz für Personenoder Sachschäden, die durch schuldhaftes Handeln des Versicherten verursacht werden. Davon ausgeschlossen sind natürlich vorsätzlich verursachte Schäden. Diese Versicherung sei ein „Muss“, so Ziegler. Neben der obligaten privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sei eine private Pflegezusatzversicherung ratsam, die die VersorWerner gungslücke im Pflegefall schließe. Beim Abschluss einer solchen Versicherung ist laut Pressemitteilung darauf zu achten, dass die Leistung in Form eines Tagegeldes gezahlt wird.
Ein „Unfall“läge bei einer Unfallversicherung erst dann vor, wenn eine Person durch ein plötz- lich von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis eine wesentliche gesundheitliche Schädigung erleide. Generell werde eine Unfallversicherung mit zunehmendem Alter immer unwichtiger, da der Versicherer bereits vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen abziehen darf. Wer dennoch eine abschließen möchte, sollte eine „Senioren-Unfallversicherung“wählen, die altersbedingte Risiken wie Herzinfarkt, Diabetes und Demenz abdecke und eine Kostenübernahme für Hilfeleistungen, Hilfen im Alltag und den 24-Stunden Hausnotrufdienst beinhalte.
Für Eigenheim-Besitzer sei eine Wohngebäude- und Hausratversicherung angeraten. Dabei seien alle im Vertrag bezeichneten Gebäude und alle beweglichen Sachen im Haushalt gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden zu versichern.
Zum Schluss ging Hans Werner Ziegler noch auf die Kündigungsarten von Versicherungen ein. Eine ordentliche Kündigung müsse mindestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit beim Versicherungsunternehmen eingehen. Sonst sei sie nicht wirksam. Die außerordentliche Kündigung sei möglich bei Eintritt eines Schadenfalls, bei einer Beitragserhöhung oder bei Tod des Versicherungsnehmers. Nach einer dem Vortrag sich anschließenden Fragerunde, wurde der Berater für Verbraucherfragen mit großem Beifall vom Publikum verabschiedet.