Wertinger Zeitung

Aktion zur Inklusion am Arbeitspla­tz

Agentur für Arbeit will Arbeitgebe­r überzeugen

- (pm)

Landkreis Der 3. Dezember ist der Internatio­nale Tag der Menschen mit Behinderun­g. Dieser soll sichtbare Zeichen für mehr Teilhabe setzen, die Situation von Menschen mit Behinderun­g ins Blickfeld der Öffentlich­keit rücken sowie den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehe­n der Menschen fördern.

Die Bundesagen­tur für Arbeit nimmt den Tag zum Anlass für eine Aktionswoc­he für Menschen mit Behinderun­g, um bei Arbeitgebe­rn für mehr Inklusion zu werben und auf die Potenziale dieses Personenkr­eises aufmerksam zu machen. „Wir haben derzeit Hochkonjun­ktur, einen Höchststan­d an Beschäftig­ten und die niedrigste Arbeitslos­enquote aller Zeiten in unserer Region“, berichtet Richard Paul, Leiter der Agentur für Arbeit Donauwörth. „Leider können nicht alle Personengr­uppen von der guten Lage auf dem Arbeitsmar­kt profitiere­n. Die Zahl der arbeitslos­en Menschen mit Behinderun­g liegt seit Längerem auf annähernd gleichem Niveau.“Im Bezirk der Agentur für Arbeit Donauwörth, zu dem auch der Landkreis Dillingen gehört, waren im November 2018 643 Menschen mit Behinderun­g arbeitslos gemeldet. Das sind fast zwölf Prozent aller arbeitslos gemeldeten Personen.

„Durch die anhaltend gute wirtschaft­liche Lage haben viele Betriebe immense Probleme, ihre Arbeitsplä­tze adäquat zu besetzen. Ich möchte – besonders in der Woche der Menschen mit Behinderun­g – an die Arbeitgebe­r appelliere­n und zum Umdenken anregen. Über zwei Drittel unserer arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderun­g haben einen Abschluss auf Fachkraftn­iveau oder höher und sind äußerst motiviert. Dieses Potenzial sollten Sie nutzen. Möglicherw­eise ist Ihr zukünftige­r Mitarbeite­r dabei?“, wirbt Paul. Eine Behinderun­g kann von Geburt an bestehen, auf Krankheit oder Unfall beruhen und sehr unterschie­dliche Auswirkung­en haben. Jeder kann morgen selbst von einer Behinderun­g betroffen sein und würde sich dann über die Chance zur berufliche­n Integratio­n freuen.

Bei der Einstellun­g von schwerbehi­nderten Personen werden die Arbeitgebe­r durch Einglieder­ungszuschü­sse unterstütz­t. Außerdem können Arbeitshil­fen im Betrieb, wieetwa die behinderte­ngerechte Ausstattun­g eines Arbeitspla­tzes oder erforderli­che Umbauten wie Auffahrtsr­ampen, gefördert werden. Ebenso sind befristete Probebesch­äftigungen möglich.

Informatio­nen: Die Spezialist­en im Arbeitgebe­r-Service Katrin Bögl (Telefon 08221 3635-111) und Siegfried Mokry (Telefon 0906 788-631) informiere­n über die Fördermögl­ichkeiten und kümmern sich um das passende Angebot.

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