Aktion zur Inklusion am Arbeitsplatz
Agentur für Arbeit will Arbeitgeber überzeugen
Landkreis Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Dieser soll sichtbare Zeichen für mehr Teilhabe setzen, die Situation von Menschen mit Behinderung ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken sowie den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen fördern.
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt den Tag zum Anlass für eine Aktionswoche für Menschen mit Behinderung, um bei Arbeitgebern für mehr Inklusion zu werben und auf die Potenziale dieses Personenkreises aufmerksam zu machen. „Wir haben derzeit Hochkonjunktur, einen Höchststand an Beschäftigten und die niedrigste Arbeitslosenquote aller Zeiten in unserer Region“, berichtet Richard Paul, Leiter der Agentur für Arbeit Donauwörth. „Leider können nicht alle Personengruppen von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung liegt seit Längerem auf annähernd gleichem Niveau.“Im Bezirk der Agentur für Arbeit Donauwörth, zu dem auch der Landkreis Dillingen gehört, waren im November 2018 643 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet. Das sind fast zwölf Prozent aller arbeitslos gemeldeten Personen.
„Durch die anhaltend gute wirtschaftliche Lage haben viele Betriebe immense Probleme, ihre Arbeitsplätze adäquat zu besetzen. Ich möchte – besonders in der Woche der Menschen mit Behinderung – an die Arbeitgeber appellieren und zum Umdenken anregen. Über zwei Drittel unserer arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderung haben einen Abschluss auf Fachkraftniveau oder höher und sind äußerst motiviert. Dieses Potenzial sollten Sie nutzen. Möglicherweise ist Ihr zukünftiger Mitarbeiter dabei?“, wirbt Paul. Eine Behinderung kann von Geburt an bestehen, auf Krankheit oder Unfall beruhen und sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Jeder kann morgen selbst von einer Behinderung betroffen sein und würde sich dann über die Chance zur beruflichen Integration freuen.
Bei der Einstellung von schwerbehinderten Personen werden die Arbeitgeber durch Eingliederungszuschüsse unterstützt. Außerdem können Arbeitshilfen im Betrieb, wieetwa die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes oder erforderliche Umbauten wie Auffahrtsrampen, gefördert werden. Ebenso sind befristete Probebeschäftigungen möglich.
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Informationen: Die Spezialisten im Arbeitgeber-Service Katrin Bögl (Telefon 08221 3635-111) und Siegfried Mokry (Telefon 0906 788-631) informieren über die Fördermöglichkeiten und kümmern sich um das passende Angebot.