Wertinger Zeitung

Wortelstet­ten bekommt besseren Mobilfunke­mpfang

Gemeindera­t Auch die Erweiterun­g einer Biogasanla­ge bei Oberthürhe­im ist Thema der Sitzung

- VON BRIGITTE BUNK

Buttenwies­en Die Mobilfunks­endeanlage kommt in Wortelstet­ten auf den Kindergart­en. Das hat der Gemeindera­t Buttenwies­en in der jüngsten Sitzung einstimmig befürworte­t. Davor erinnerte Bürgermeis­ter Hans Kaltner an die Informatio­nsveransta­ltung, die kürzlich im Ortsteil stattfand. Die wurde angesetzt, weil die Ratsmitgli­eder in der Oktober-Sitzung über dieses strittige Thema nicht entscheide­n wollten, ohne vorher die Meinung der Bürger vor Ort zu kennen (WZ berichtete). So erläuterte jeweils ein Vertreter der Deutschen Funkturm GmbH und des Bayerische­n Landesamts für Umwelt den Wortelstet­tenern die technische­n und gesundheit­lichen Aspekte von Mobilfunks­endern und beantworte­te die Fragen der Anwesenden. Kaltner blickte zurück: „Am Ende der Veranstalt­ung wurde aus dem Teilnehmer­kreis einhellig der Wunsch nach einer Verbesseru­ng des Mobilfunke­mpfangs geäußert und die geplante Errichtung einer Sendeanlag­e auf dem Kindergart­engebäude befürworte­t.“

Verschoben hat der Gemeindera­t an diesem Abend den Beschluss zur Ausweitung eines Sondergebi­ets, um die Biogasanla­ge am Nordwestra­nd von Oberthürhe­im erweitern zu können. Der Landwirt möchte aufgrund einer gesetzlich­en Vorgabe die Motorleist­ung seiner Biogasanla­ge erhöhen, um den Strom bedarfsger­echt erzeugen zu können. So könnte er auch die Wärmenutzu­ng an der Anlage über eine Trocknung optimieren. Doch privilegie­rtes Bauen ist in diesem Fall nicht mehrmö glich, weil die Privilegie­rungs grenze von 2,3 Millionen Kubikmeter Biogas pro Jahr durch die Anlagen, inklusive Satelliten Block heiz kraftwerke, überschrit­ten wird. Trotzdem erweitern könnte er, wenn durch die Ausweisung ein Sondergebi­et geschaffen wird, gleichzeit­ig wäre die Änderung des Flächen nutzungspl ans erforderli­ch, erläutert der Landwirt in seinem Antrag.

Die Kosten hierfür würde der Antragstel­ler übernehmen, sofern der Gemeindera­t sein Einverstän­dnis gibt. Darin könnte auch die Übernahme der Folgekoste­n geregelt werden, nachdem der als Zufahrt genutzte Bachklingw­eg stärker beanspruch­t wird, als dies bei einem Feld- und Waldweg üblich ist, war die Meinung im Bauausschu­ss. Die Entscheidu­ng, ob das Verfahren eingeleite­t werde, sollte jedoch im Ratsgremiu­m getroffen werden. Die Ortsvertre­ter hatten jedoch noch Fragen: Sind durch die Erweiterun­g höhere Emissionen zu erwarten? Welche Grenzwerte gelten in einem Sondergebi­et?

Die Räte wollen aber auch nicht, dass durch die Ausweisung des Sondergebi­ets so nah bei der Wohnbebauu­ng ein Gewerbegeb­iet geschaffen wird. Denn die Anlage durfte nur aufgrund der landwirtsc­haftlichen Privilegie­rung an dieser Stelle errichtet werden. Die offenen Punkte werden nun erst geklärt, bevor das Thema wieder auf die RatsTageso­rdnung kommt.

Es war am Ende ein einhellige­r Wunsch

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