Embryonen: Fall geht in die nächste Instanz
OLG München beschäftigt sich mit Verein aus Höchstädt
Höchstädt/Augsburg Der Fall des Netzwerks Embryonenspende aus Höchstädt landet voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht München. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerichts eingelegt. Dieses hatte in der vergangenen Woche die drei angeklagten Vorstandsmitglieder des Vereins freigesprochen. Im Raum stand der Vorwurf der missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken.
Das Netzwerk vermittelt tiefgefrorenes Genmaterial, das bei künstlichen Befruchtungen anderer Paare übrig geblieben ist, an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Werden dabei befruchtete Eizellen, also Embryonen, weitergegeben, ist das Verfahren rechtlich einwandfrei. Umstritten ist bislang die Weitergabe von imprägnierten Eizellen, Zellen also, bei denen der Samen zwar in die Eizelle eingedrungen ist, die beiden Zellkerne sich aber noch nicht vereinigt haben. Die entscheidende Frage ist, ob diese Zellen als befruchtet oder nicht angesehen werden. Hintergrund: Die Weitergabe von unbefruchteten Eizellen ist in Deutschland verboten. Das Augsburger Landgericht hat entschieden: Diese Zellen sind als befruchtet anzusehen, die Vermittlung durch das Höchstädter Netzwerk ist also rechtens. Nun muss sich die nächsthöhere Instanz in München der Sache annehmen.