Wertinger Zeitung

Embryonen: Fall geht in die nächste Instanz

OLG München beschäftig­t sich mit Verein aus Höchstädt

- (ands)

Höchstädt/Augsburg Der Fall des Netzwerks Embryonens­pende aus Höchstädt landet voraussich­tlich vor dem Oberlandes­gericht München. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerich­ts eingelegt. Dieses hatte in der vergangene­n Woche die drei angeklagte­n Vorstandsm­itglieder des Vereins freigespro­chen. Im Raum stand der Vorwurf der missbräuch­lichen Anwendung von Fortpflanz­ungstechni­ken.

Das Netzwerk vermittelt tiefgefror­enes Genmateria­l, das bei künstliche­n Befruchtun­gen anderer Paare übrig geblieben ist, an Paare mit unerfüllte­m Kinderwuns­ch. Werden dabei befruchtet­e Eizellen, also Embryonen, weitergege­ben, ist das Verfahren rechtlich einwandfre­i. Umstritten ist bislang die Weitergabe von imprägnier­ten Eizellen, Zellen also, bei denen der Samen zwar in die Eizelle eingedrung­en ist, die beiden Zellkerne sich aber noch nicht vereinigt haben. Die entscheide­nde Frage ist, ob diese Zellen als befruchtet oder nicht angesehen werden. Hintergrun­d: Die Weitergabe von unbefrucht­eten Eizellen ist in Deutschlan­d verboten. Das Augsburger Landgerich­t hat entschiede­n: Diese Zellen sind als befruchtet anzusehen, die Vermittlun­g durch das Höchstädte­r Netzwerk ist also rechtens. Nun muss sich die nächsthöhe­re Instanz in München der Sache annehmen.

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