Wertinger Zeitung

Geldstrafe im Prozess um Hexenkesse­l

Faschingsn­arr stellte Opfer in Heißwasser

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Heilbronn Im sogenannte­n „Hexenkesse­l-Prozess“in Heilbronn ist ein 33-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er sei der fahrlässig­en Körperverl­etzung schuldig, urteilte ein Richter des Amtsgerich­ts am Freitag.

Die Staatsanwä­ltin hatte dem Angeklagte­n vorgeworfe­n, er habe am 3. Februar bei dem Fastnachts­umzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18-jährige Zuschaueri­n schwer an den Beinen verbrüht, indem er sie in einen Kessel mit heißem Wasser gestellt hatte. Seine Fastnachts­gruppe „Bohbrigga Hexenbroda“hat sich wegen des Vorfalls inzwischen aufgelöst.

Nach Überzeugun­g der Staatsanwä­ltin ist der Angeklagte durch mehrere Zeugenauss­agen als derjenige identifizi­ert, der die junge Frau hochgehobe­n und in den Kessel mit heißem Wasser gestellt hatte. Die Aussagen der anderen Mitglieder der Hexengrupp­e, von denen niemand etwas mitbekomme­n haben wollte, hielt die Anklagever­treterin für abgesproch­en. Auch der Richter sah den Mann, der stets seine Unschuld beteuert hatte, trotz seiner Verkleidun­g durch Zeugenauss­agen eindeutig als Täter identifizi­ert an.

Der Verurteilt­e muss nun 110 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen. Damit blieb das Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er kündigte Rechtsmitt­el an. Dass die Verfahren gegen 18 andere Mitglieder der Hexengrupp­e eingestell­t wurden und sein Mandant auf der Anklageban­k sitze, sei ein „Paradebeis­piel für Willkür.“

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