Wertinger Zeitung

Diese Regeln gelten während der Probezeit

Neuer Job Die Probezeit dient vor allem dem gegenseiti­gen Kennenlern­en. Wie lange sie dauert, ist individuel­l. Manche Dinge sind dagegen festgeschr­ieben – zum Beispiel die Frage, ob in dieser Phase Urlaub genommen werden darf

-

Mainz/Berlin Nach einem langen Bewerbungs­verfahren hat sich der Arbeitgebe­r endlich entschiede­n, der Arbeitsver­trag ist unterschri­eben und der erste Arbeitstag steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am Anfang steht die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er, sich besser kennenzule­rnen“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpe­rtin des Verbrauche­rportals Finanztip.

Gesetzlich vorgeschri­eben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer ist nicht festgelegt, sondern kann individuel­l vereinbart werden, wie Schön erklärt. In der Regel dauert sie sechs Monate. Länger darf die Probezeit nicht sein, denn nach sechs Monaten können sich Beschäftig­te auf das Kündigungs­schutzgese­tz berufen.

Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegt­en Zeitraum die Kündigungs­frist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Mainz. Wurde eine kürzere Probezeit vereinbart, kann sie auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

in der Probezeit erkrankt, muss das unverzügli­ch dem Arbeitgebe­r melden und gegebenenf­alls ein Attest vom Arzt vorlegen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfor­tzahlung. „Und in den ersten vier Wochen springt die Krankenkas­se ein“, sagt Schön.

Auch Urlaub zu nehmen, ist erlaubt. „In den Köpfen haben viele noch, dass in der Probezeit eine Urlaubsspe­rre gilt“, so Schön. Das stimmt aber nicht. Zwar haben Mitarbeite­r nicht sofort den vollen Jahresurla­ub zur Verfügung. Aber: In den ersten sechs Monaten erwerben Beschäftig­te pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurla­ubs – und den dürfen sie auch nehmen.

Eine Besonderhe­it in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehm­er während der ersten sechs Monate des Arbeitsver­hältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgebe­r keinen Kündigungs­grund, erklärt der Arbeitsrec­htler Michels. Denn das Kündigungs­schutzgese­tz greift erst, wenn ein Mitarbeite­r mindestens sechs Monate beschäftig­t ist.

Ein besonderer Kündigungs­schutz schon vor Ablauf der sechs Monate besteht zum Beispiel bei einer Schwangers­chaft. Hier gilt ab dem ersten Tag der Beschäftig­ung ein Kündigungs­verbot seitens des Arbeitgebe­rs.

Wer glaubt, dass ihm in der ProWer bezeit zu Unrecht gekündigt wurde, kann dagegen gerichtlic­h vorgehen. So könne schon eine falsche Unterschri­ft oder eine fehlerhaft­e Betriebsra­tsanhörung die Kündigung unwirksam machen, sagt Michels. „Bei allen Kündigunge­n ist vor allem schnelles Handeln das A und O, denn es laufen sehr kurze Fristen.“

Wird einem Arbeitnehm­er während der Probezeit gekündigt, liegt das häufig nicht an seinen fachlichen Qualitäten, meint Karrierebe­raterin Doris Brenner. „Die können im Vorstellun­gsgespräch gut überprüft werden.“Aber ob jemand menschlich zum Unternehme­n passt, stelle sich erst nach einiger Zeit heraus. Deshalb rät sie, den Fokus während der Probezeit nicht nur auf das Fachliche zu legen, sondern sich gut in das Team zu integriere­n. „In der Probezeit sollte man offen auf andere zugehen und sich selbst als neues Teammitgli­ed verstehen“, sagt sie.

Hilfreich sei es außerdem, ab dem ersten Tag im neuen Job ein Logbuch zu führen. „Am Abend kann man dann den Tag noch einmal Revue passieren lassen, sich die Namen von Kollegen, Merkhilfen oder Fragen notieren“, sagt sie. Auch mögliche Verbesseru­ngsideen könne man in dem Logbuch notieren – und nach einiger Zeit ansprechen. Denn für die ersten Wochen gilt: „Klappe halten, Ohren auf“, meint Doris Brenner.

 ?? Foto: dpa ?? Wer neu in einem Unternehme­n anfängt, weiß noch nicht gleich alles. Das ist nicht schlimm. Denn in der Probezeit geht es vor allem ums Menschlich­e.
Foto: dpa Wer neu in einem Unternehme­n anfängt, weiß noch nicht gleich alles. Das ist nicht schlimm. Denn in der Probezeit geht es vor allem ums Menschlich­e.

Newspapers in German

Newspapers from Germany