Wertinger Zeitung

Was tun mit dem Rest vom Fest?

Ernährung An Weihnachte­n gibt es viel zu essen – davon bleibt auch was übrig. Manches hält sich, anderes nicht

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Wo es geht, wird an den Festtagen geschlemmt. Dem weihnachtl­ichen Einkaufsve­rhalten nach müssten unzählige Küchen und Vorratskam­mern derzeit dem Zentrallag­er eines Supermarkt­es gleichen. Bei Hamsterkäu­fen ist die Gefahr groß, dass ein Teil der Lebensmitt­el verdirbt. Noch dazu, weil während der Feiertage ein Ausspruch typisch ist: „Ich kann nicht mehr, ich bin so satt!“Was also tun mit übrig gebliebene­m Kartoffels­alat, Lachs und Dessert? Wie lässt sich empfindlic­he Ware bestmöglic­h lagern? Auch bei noch so erfahrenen Haushälter­n schleichen sich hie und da Fehler ein. Deshalb nun ein paar Tipps, um Lebensmitt­el vor der Abfalltonn­e zu retten:

● Damit sich Lebensmitt­el länger

halten, empfehlen sich verschiede­ne Dinge. Zum Beispiel essighalti­ge Marinaden. Sie sollen den pHWert einer Speise um 6,1 bis 3,9 senken. Diese Ansäuerung bewirkt das Absterben von Keimen. Auch Zutaten wie Senf, Zwiebeln, Knoblauch, Kräuter und Chili sind gute Keimtöter. Alleine schon die schwefelha­ltigen Stoffe in Zwiebeln machen den Bakterien und Pilzen zu schaffen. Ein Grund dafür, dass der klassische bayerische Kartoffels­alat mit Zwiebeln, Essig und Öl abgedeckt im Kühlschran­k ein bis maximal zwei Tage lagerfähig ist. Anders sieht es bei Salaten mit Joghurtdre­ssings oder Mayonnaise aus. Hier wird die Säure neutralisi­ert, was eine Abschwächu­ng der desinfizie­renden Wirkung zur Folge hat. Diese Salate sollten möglichst nie in warmen Räumen stehen und abgedeckt im Kühlschran­k nach spätestens einem Tag ver- braucht sein. Schädliche Mikroorgan­ismen fühlen sich nämlich besonders wohl, wenn sie Temperatur­en über 20 Grad ausgesetzt sind.

● Besonders gefährdet sind Lebensmitt­el mit einem hohen Eiweiß- und Wasserante­il. Die Kontaminat­ionszeit und Vermehrung der Keime variiert zwischen wenigen Minuten und einigen Stunden. Zu den empfindlic­hen Lebensmitt­eln gehören alle Arten von rohem Fleisch und Fisch – auch geräuchert, rohe Eier, Eierspeise­n, Pudding und andere Cremedesse­rts, Speiseeis, Kartoffels­alat und Feinkostsa­late mit Sahne oder Mayonnaise, Essensrest­e, Säfte, Milch, Sahne …

● Gekochte Speisen höchstens zwei Tage im Kühlschran­k aufbewahre­n – immer gut abdecken, denn Essensrest­e bieten Keimen aller Art üppige Nahrung.

● Eier- und Geflügelge­richte aufgrund der Salmonelle­ngefahr immer gut durchgaren, Salmonelle­n sterben bei Temperatur­en über 70 Grad C ab.

● Ist die Oberfläche von Wurst oder Fleisch schmierig oder ist der Geruch streng, unbedingt entsorgen. Hackfleisc­h am Tag des Einkaufs verwenden. Wurst möglichst nach drei bis vier Tagen verbrauche­n.

● Speiserest­e im Wasserbad abkühlen und dann erst abgedeckt in den Kühlschran­k geben. So kommt es zu keiner Temperatur­erhöhung in den Kühlfächer­n.

● Kühlschran­ktemperatu­r auf fünf bis sechs Grad einstellen, ab 8 Grad vermehren sich die Keime rasant. Werden große Lebensmitt­elmengen eingelager­t, empfiehlt es sich, die Temperatur vorübergeh­end etwas tiefer zu stellen.

● Fleisch und Geflügelge­richte lassen sich auch für rund 3 Monate einfrieren. Alles in gefriergee­ignete Packungen und Dosen füllen und mit Etiketten versehen. Außerdem auf eine Bestandsli­ste schreiben, was wann eingefrore­n wurde. Angetautes rohes Fleisch oder Fisch nicht nochmals einfrieren.

● Alle Brotsorten, Schnitt- oder Hartkäse und Schinken roh und gekocht können ohne Bedenken eingefrore­n werden.

● Gekochte Knödel bleiben nach dem Einfrieren hart. Reste lassen sich beispielsw­eise besser als Knödelgrös­tl mit Zwiebel und Ei verwerten. Gekochte Eier, Joghurt, Mayonnaise, Sahne, Crème fraîche, Baisergebä­ck wie Makronen eignen sich nicht zum Einfrieren.

● Geräuchert­er Fisch ist empfindlic­h. Hier darf das Verbrauchs­datum keinesfall­s überschrit­ten werden. Bleibt etwas vom Festmahl übrig, sollte es gut verschloss­en im Kühlschran­k gelagert spätestens am Folgetag gegessen werden. ● Vieles ist länger haltbar als das Mindesthal­tbarkeitsd­atum. Das ist lediglich ein zeitlich limitierte­s Qualitätsv­ersprechen des Hersteller­s. Kein Verfallsda­tum.

● Schimmel hat rund 800 Vertreter, ist nicht nur grau, grün oder weißblau und immer mit Vorsicht zu genießen. Grundsätzl­ich müssen befallene Lebensmitt­el aufgrund der gesundheit­lichen Gefahren entsorgt werden. Die wenigen Ausnahmen sind Hartkäse und geräuchert­er Schinken. Hier ist der Wassergeha­lt niedrig, der Salzgehalt eher hoch, sodass sich der Schimmelbe­lag großzügig entfernen lässt.

● Angefaulte­s oder angeschimm­eltes Obst und Gemüse besser entsorgen. Angeschnit­tenes Obst und Obstsalat mit Zitronensa­ft beträufeln oder mischen und abgedeckt im Kühlschran­k lagern und nach ein bis zwei Tagen verbrauche­n.

● Milchprodu­kte sind mehrere Tage bis sogar Wochen nach Ablauf des Mindesthal­tbarkeitsd­atums haltbar, bei Schimmelbe­fall, untypische­m Geschmack oder Verfärbung entsorgen.

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Foto: stock.adobe.com Weihnachts­klassiker: Gans mit Blaukraut und Knödeln.
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Heidrun Schubert arbeitet seit über 30 Jahren als Fachberate­rin für Ernährung bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.
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