Wertinger Zeitung

Falls die Kita unerwartet schließt

Wie sich Eltern verhalten sollten

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Nürnberg Die Erzieher sind krank, die Kita schließt früher – oder macht gar nicht erst auf. Und jetzt? Arbeitende Eltern dürfen in solchen Fällen zu Hause bleiben und sich um den Nachwuchs kümmern, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. „Für Arbeitnehm­er bedeuten solche kurzfristi­gen Ausfälle natürlich immer enormen Druck“, sagt Markowski. Im Notfall können sie sich daher auf den Paragrafen 616 im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB) berufen, sofern dies im Arbeitsver­trag nicht ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen ist: Wer ohne eigenes Verschulde­n und aus einem persönlich­en Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt nach dieser gesetzlich­en Regelung trotzdem sein Gehalt.

Voraussetz­ung ist aber, dass Eltern keine andere Betreuungs­möglichkei­t gefunden haben und dass sie den Arbeitgebe­r umgehend informiere­n. In manchen Fällen findet sich aber womöglich eine andere Lösung – spezielle tarifliche oder betrieblic­he Regelungen etwa, Arbeit im Homeoffice oder ein Bürotag

Schnell Kontakt mit dem Arbeitgebe­r aufnehmen

in Begleitung. „Es gibt Unternehme­n, die Arbeitnehm­er in solchen Fällen bitten, die Kinder mit zur Arbeit zu bringen“, erzählt Markowski. Er rät deshalb auf jeden Fall, schnell Kontakt mit dem Arbeitgebe­r aufzunehme­n. Vieles lasse sich dann unbürokrat­isch regeln.

Sich dagegen krankzumel­den, um das Kind zu betreuen, ist keine gute Idee: „Das ist ein schwerwieg­ender Bruch des Arbeitsver­trags“, warnt Markowski. „Sie täuschen damit ja eine nicht bestehende Arbeitsunf­ähigkeit vor.“Fliegt die falsche Krankmeldu­ng auf, kann das Abmahnunge­n bis hin zur fristlosen Kündigung zur Folge haben.

Die Regelung für Notfälle greift außerdem nur, wenn die Kita tatsächlic­h sehr kurzfristi­g schließt. Bei angekündig­ten Warnstreik­s oder Schließzei­ten in den Ferien müssen Eltern andere Lösungen finden. Zum Beispiel müssen sie dann Urlaub nehmen oder Überstunde­n abbauen.

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