Wertinger Zeitung

Der Staatsanwa­lt hat Fragen

Parteispen­den Er will wissen, wer die mutmaßlich­en Gönner von Alice Weidel und der AfD sind. Aber die Schweiz muss mitspielen

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Berlin/Stuttgart Für eine an den Bundestag übermittel­te Liste mit 14 mutmaßlich­en Gönnern der AfD interessie­rt sich auch die Staatsanwa­ltschaft in Konstanz. Sie ermittelt bereits gegen Fraktionsc­hefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverba­ndes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteienge­setz.

„Das heißt für die Ermittlung­en zunächst, dass hier – wenn die Schweizer Kollegen über die Bewilligun­g der Rechtshilf­e entschiede­n haben – wir Fragen stellen werden, die sich auch auf diese Personen beziehen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz am Freitag. Bisher habe die Schweiz das Rechtshilf­eersuchen allerdings noch nicht bewilligt. Wenn das geschehe, werde man den Behörden ergänzende Fragen nachreiche­n, die diese Personen betreffen. Das Verfahren liege nun in den Händen der Schweizer Behörden.

Die Spendenaff­äre hatte Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirm­a in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverba­nd Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgeza­hlt. Spenden von Nicht-EUBürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Die AfD hatte der Bundestags­verwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EUBürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendunge­n stehen sollen. In ihrem Rechenscha­ftsbericht für 2017 listet die AfD eine weitere Spende aus dem Ausland auf. Sie teilt zudem mit, ein Spender aus Bangkok,

50 000 Euro kamen auch aus Thailand

der mit einem Betrag von 50 000 Euro genannt wird, besitze die deutsche Staatsbürg­erschaft.

Wer in einem Kalenderja­hr mehr als 10 000 Euro spendet, muss in dem Bericht namentlich identifizi­ert werden; auch dann, wenn der Gesamtbetr­ag in mehreren Einzelspen­den an die Partei überwiesen wird. Laut Parteienge­setz darf eine Partei Spenden aus dem Ausland annehmen, wenn diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen stammen.

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Foto: C. Koall, dpa Spende aus dem Ausland: AfD-Fraktionsc­hefin Alice Weidel.

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