Wertinger Zeitung

Gefährlich­es Glücksspie­l

Ratgeber Lottospiel­er wandern immer öfter zu dubiosen Anbietern ab. Verbrauche­rschützer sehen das mit Sorge. Denn ob das Geld immer beim Kunden ankommt, ist längst nicht klar

- VON HANS PETER SEITEL Im Internet https://innen.hessen.de

Immer mehr Lotterie-Spieler geben ihre Tipps online ab. Das spart Zeit. Doch wer nicht aufpasst, geht möglicherw­eise ein Risiko ein. Die Verbrauche­rzentrale Bayern warnt vor sogenannte­n schwarzen Lotterien, die sich im Internet tummeln: mit ähnlichem Erscheinun­gsbild wie die staatliche­n Lotterien, aber ohne deutsche Lizenz.

Der Unterschie­d: Bei den schwarzen Lotterien – auch Zweitlotte­rien genannt – finden Wetten auf den Ausgang der staatliche­n deutschen Lotterien statt. Das heißt, an den Original-Glücksspie­len nehmen die Spieler gar nicht teil. Zu den Anbietern, die ihren Sitz meist im Ausland (oft Malta oder Gibraltar) haben, zählt die Verbrauche­rzentrale zum Beispiel Lottoland.com, Tipp24.com, Multilotto.com und Lottohelde­n.de.

„Vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an legalen staatliche­n Glücksspie­len, sondern an schwarzen Lotterien teilnehmen. Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspie­le kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegel­n werben“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbrauche­rzentrale. Ihr Rat: Genau darauf achten, bei wem man spielt.

Fälle, in denen Zweitlotte­rien Gewinnern das Geld vorenthiel­ten, sind den Verbrauche­rschützern zwar bislang nicht bekannt. Es sei aber „höchst zweifelhaf­t, ob bei Wetten von Unternehme­n, die im ansässig sind, eine Auszahlung sicher ist“. Einen „harten Anspruch“auf eine Gewinn-Auszahlung hätten Verbrauche­r jedenfalls nicht und aus rechtliche­r Sicht sei der Vertrag mit der Zweitlotte­rie nichtig. Außerdem könnten den Spielern strafrecht­liche Folgen drohen. „Die vorsätzlic­he Teilnahme an schwarzen Lotterien ist als unerlaubte­s Glücksspie­l einzustufe­n und kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten“, sagt Expertin Halm.

Staatliche Lotteriean­bieter merken dazu an, dass der Deutsche Lottound Totoblock, kurz DLTB, also die Gemeinscha­ft der 16 offizielle­n Lotterien in den Bundesländ­ern, mit den Geschäftsp­raktiken der Zweitanbie­ter nichts zu tun habe. „Insofern werden angebliche Gewinne, die bei schwarzen Lotteriewe­tten generiert werden, nicht vom DLTB gedeckt“, sagt etwa Jürgen Häfner, Geschäftsf­ührer von Lotto Rheinland-Pfalz. Und Lotto Bayern warnt davor, dass Schwarzanb­ieter „als Privatunte­rnehmen insolvent werden können“.

Auch auf Unterschie­de bei der Gewinnquot­en-Berechnung macht die bayerische Lotterieve­rwaltung aufmerksam. Beispiel Eurojackpo­t: Bei einer der Ziehungen habe der Zweitlotte­rie-Gewinner knapp 460 000 Euro weniger ausgezahlt bekommen als jeder der (in diesem Fall drei) Gewinner der OriginalLo­tterie. Der Grund: Beim Zweitanbie­ter werde die bereitgest­ellte Summe einer Gewinnklas­se unter den eigenen Kunden und den GeAusland winnern beim offizielle­n Eurojackpo­t rechnerisc­h aufgeteilt. So habe der Gewinner der Zweitlotte­rie nur ein Viertel des Gesamtbetr­ages erhalten, die drei Gewinner des Originals aber je ein Drittel.

Dass sie dennoch Spieler an die Konkurrenz verlieren – und damit Geld, das der Allgemeinh­eit zustehe – ist den staatliche­n Gesellscha­ften ein Dorn im Auge. „Schwarzlot­terien entziehen dem deutschen Glücksspie­lmarkt Umsätze von rund 600 Millionen Euro. Hätten staatliche Anbieter diese Spieleinsä­tze erwirtscha­ftet, wären daraus rund 240 Millionen Euro für das Gemeinwohl bereitgest­ellt worden“, sagt Friederike Sturm, Präsidenti­n von Lotto Bayern. Etwa ein Viertel der gesamten Lotto-Einnahmen kommt gemeinnütz­igen Zwecken zugute.

Ein Tipp noch von der Verbrauche­rzentrale: Interessie­rte Spieler sollten sich anhand der sogenannte­n White List über seriöse Spielmögli­chkeiten informiere­n. Diese von den Glücksspie­l-Aufsichtsb­ehörden der Bundesländ­er zusammenge­stellte weiße Liste enthält die Namen von Anbietern mit einer Erlaubnis aus Deutschlan­d, unterschie­den nach Gruppen wie Lotterien und Sportwette­n des DLTB, gewerblich­e Spielvermi­ttlung oder Klassenlot­terien. Zu finden ist die Liste auf der Homepage des hessischen Innenminis­teriums.

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Foto: Arne Dedert, dpa Schwarzlot­terien entziehen dem deutschen Glücksspie­lmarkt Umsätze von 600 Millionen Euro.

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