Wertinger Zeitung

Im Winter gelten andere Regeln

Verkehr Zu schnell gefahren? Wenn es schneit, können Verstöße teurer werden als im Sommer

- VON JESSICA STIEGELMAY­ER

Glatte und rutschige Straßen machen das Fahren im Winter oft zur nervlichen Zerreißpro­be. Während Schnee und Eis für teils gefährlich­e Unfälle und kilometerl­ange Staus sorgen, zickt oft noch das Auto rum, weil die Kälte die Mechanik stört. Was viele Fahrer aber nicht wissen: Auch der Bußgeldkat­alog hält zum Winter so einige Tücken bereit.

Das hat auch seinen Grund, erklärt Sibel Örgen vom Verband für bürgernahe Verkehrspo­litik. „Auf einer nassen Straße ist der Bremsweg deutlich länger als auf einer trockenen. Dadurch erhöht sich die Unfallgefa­hr bei nicht angepasste­r Geschwindi­gkeit oder zu wenig Abstand.“Wer beispielsw­eise innerorts fünf Stundenkil­ometer zu schnell unterwegs ist, muss normalerwe­ise nur 15 Euro zahlen. Schneit es aber und ist die Sichtweite auf unter 50 Meter gefallen, kostet das Vergehen gleich 80 Euro und der Fahrer erhält obendrein einen Punkt. Genauso wie bei Nebel gilt: Ist die Sichtweite geringer als 50 Meter, dürfen Autofahrer generell nicht schneller als 50 Stundenkil­ometer fahren.

Beginnt es zu schneien, sollte am besten gleich das Abblendlic­ht eingeschal­tet werden. Sonst droht bei schlechter Sicht innerorts ein Bußgeld von 25 Euro und außerorts sogar von 60 Euro inklusive eines Punktes. Befreien Sie Ihr Auto dagegen nicht komplett von Eis und Schnee, fallen die Geldbußen im Vergleich relativ gering aus. Ist nur ein „Guckloch“an der Frontschre­ibe freigekrat­zt, kostet das zehn Euro; ein verschneit­es Kennzeiche­n schlägt mit fünf Euro zu Buche und Schnee auf dem Autodach macht 25 Euro aus. Auch das Warmlaufen­lassen des Motors ist nicht erlaubt und wird mit zehn Euro geahndet.

Wiederum teuer wird es, wenn Sie bei Schnee und Eis ohne Winterreif­en unterwegs sind: Die Buße liegt hier bei 60 Euro und einem Punkt. Wer ohne Winterreif­en einen Unfall verursacht, zahlt das Doppelte.

Ob Schnee auf der Straße liegt oder nicht, ist leicht zu erkennen. Dagegen sorgt der Zusatz „Bei Nässe“an vielen Tempo-Limits oft für Verwirrung. Denn ab wann ist eine Straße offiziell nass?

„Da nach dem allgemeine­n Sprachgebr­auch eine bloße Feuchtigke­it noch nicht darunterfä­llt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine Wasserschi­cht gebildet hat. Auch wenn es nur eine sehr dünne ist“, erklärt Katrin van Randenborg­h vom ADAC. Die Straße muss also komplett von einem Wasserfilm überzogen sein.

Die nächste Hürde kommt auf Autofahrer zu, wenn es um verschneit­e Verkehrssc­hilder geht. Sind die Zeichen wegen ihrer charakteri­stischen Form erkennbar, bleiben sie nach wie vor gültig, erklärt der ADAC. Anders sieht es etwa bei runden Schildern, wie den Tempolimit­s aus. „Seine Fahrt unterbrech­en, aussteigen und das eingeschne­ite Schild freikratze­n, muss natürlich niemand, wenn er auf unbekannte­r Strecke unterwegs ist“, schreibt der ADAC auf seiner Internetse­ite.

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Foto: dpa Wenn es schneit, müssen Autofahrer das Licht einschalte­n.

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