Jetzt die Anträge für die Vereinspauschale stellen
Bereits zum 1. Januar 2017 sind neue Sportförderrichtlinien in Kraft getreten, die Grundlage für die vom Freistaat Bayern alljährlich an die Sport- und Schützenvereine gewährten Vereinspauschale sind. Landrat Leo Schrell weist die anspruchsberechtigten Vereine auf die Änderung hin. So werden nur noch Übungsleiterlizenzen anerkannt, die ab dem 1. März 2018 oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetrieb eingesetzt wurden, am Stichtag 1. März 2019 gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen. Neben der Vereinspauschale des Freistaates wendet der Landkreis jährlich rund 32 000 Euro für diesen Zweck auf. Mit Blick auf die Antragsregularien bittet der Landrat alle Sportund Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis zum Freitag, 1. März 2019, beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist bei der Antragstellung zu beachten, dass die Übungsleiterlizenzen im Original vorzulegen sind. Auskünfte zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren sind im Landratsamt (Heidi Häußler, Telefon: 09071/51-236, E-Mail Heidi.Haeussler@ landratsamt.dillingen.de, Zimmer 112) erhältlich. Im Internet steht der Antrag im Servicebereich unter www.landkreis-dillingen.de zum Download zur Verfügung.