Wertinger Zeitung

Jetzt die Anträge für die Vereinspau­schale stellen

- (pm)

Bereits zum 1. Januar 2017 sind neue Sportförde­rrichtlini­en in Kraft getreten, die Grundlage für die vom Freistaat Bayern alljährlic­h an die Sport- und Schützenve­reine gewährten Vereinspau­schale sind. Landrat Leo Schrell weist die anspruchsb­erechtigte­n Vereine auf die Änderung hin. So werden nur noch Übungsleit­erlizenzen anerkannt, die ab dem 1. März 2018 oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetri­eb eingesetzt wurden, am Stichtag 1. März 2019 gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen. Neben der Vereinspau­schale des Freistaate­s wendet der Landkreis jährlich rund 32 000 Euro für diesen Zweck auf. Mit Blick auf die Antragsreg­ularien bittet der Landrat alle Sportund Schützenve­reine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspau­schale innerhalb der Antragsfri­st, spätestens bis zum Freitag, 1. März 2019, beim Landratsam­t einzureich­en. Nachdem es sich beim Abgabeterm­in um eine Ausschluss­frist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksich­tigt werden. Außerdem ist bei der Antragstel­lung zu beachten, dass die Übungsleit­erlizenzen im Original vorzulegen sind. Auskünfte zu Fördervora­ussetzunge­n und Antragsver­fahren sind im Landratsam­t (Heidi Häußler, Telefon: 09071/51-236, E-Mail Heidi.Haeussler@ landratsam­t.dillingen.de, Zimmer 112) erhältlich. Im Internet steht der Antrag im Serviceber­eich unter www.landkreis-dillingen.de zum Download zur Verfügung.

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