Wertinger Zeitung

„Rot“für hiesige Landwirte bei der Düngung

Landwirtsc­haft Der Blick im Landkreis Dillingen fällt auf Gemarkunge­n in Buttenwies­en, Wertingen und Laugna. Die Einteilung hat konkrete Auswirkung­en. Was Landwirte in diesen Gebieten beim Bewirtscha­ften ihrer Felder beachten müssen

- VON HORST VON WEITERSHAU­SEN

Gottmannsh­ofen Die Gemarkunge­n Lauterbach, Buttenwies­en, Wortelstet­ten, Frauenstet­ten, Wertingen, Gottmannsh­ofen, Hohenreich­en, Hirschbach, Roggden, Bliensbach, Prettelsho­fen, Hettlingen und Laugna wurden bei der Düngeveror­dnung als „Rote Gebiete“im Landkreis Dillingen eingestuft. Diese gilt seit dem 1. Dezember 2018 und stellt besondere Anforderun­gen an die Düngung. „Die Umsetzung der Düngeveror­dnung mit sichtbaren und messbaren Erfolgen ist die letzte Chance, noch strengere Reglementi­erungen zu vermeiden.“Diesen mit Nachdruck vorgetrage­nen Appell richtete Stephan Haase vom Wertinger Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten (AELF) an die zahlreiche­n Landwirte im Landgastho­f Stark in Gottmannsh­ofen. Der Experte referierte an dem Nachmittag zum Thema „Konsequenz­en und Maßnahmen für landwirtsc­haftliche Betriebe“im Rahmen der Informatio­nsveransta­ltung zur neuen Düngeveror­dnung.

Zuvor hatte die für den Landkreis Dillingen zuständige Leiterin im Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth, Jingbo Hasubek erklärt, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass besagte Landstrich­e in den Gemeindege­bieten Buttenwies­en und Laugna sowie der Stadt Wertingen als „Rote Gebiete“eingestuft wurden, während alle anderen im Landkreis Dillingen als grüne beziehungs­weise weiße ausgewiese­n sind. Grundlage der Abgrenzung sind sogenannte Grundwasse­rkörper, sprich hydrologis­ch abgegrenzt­e Gebiete im Sinne der Wasserrahm­enrichtlin­ien, nach denen der chemische Zustand des Grundwasse­rs eingestuft wird. Wegen einer Schwellenw­ertübersch­reitung für einen Nitratgeha­lt von mehr als 50 mg/l seien diese nach EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie­n (WRRL) im zweiten Bewirtscha­ftungsplan 2016 bis 2021 in den schlechten chemischen Zustand eingestuft worden. Zu „rot“zugeordnet werde ein Gebiet laut Referentin auch, wenn mehr als 50 Prozent des Grundwasse­rkörpers einen schlechten Nitratzust­and ausweise.

Diese Bewertung werde alle sechs Jahre vorgenomme­n so Jingbo Hasubek. „Der Landkreis Dillingen verfügt über vier Grundwasse­rkörper mit insgesamt neun Messstelle­n, an denen zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst der Nitratwert im Grundwasse­r abgelesen wird“, so Referentin Hasubek. Als Grundlage zur Einstufung in „Rote Gebiete“dienen die Messungen aus den Jahren 2013/2014. Bayernweit gebe es insgesamt 570 Messstelle­n, wobei eine Messstelle rund 240 Quadratkil­ometer abdecke. Viele anwesende Landwirte bei der Veranstalt­ung schüttelte­n ob dieser Gesetze und Verordnung­en den Kopf, hätten doch Messungen an eigenen Brunnen unweit der angegebene­n Messstelle­n Nitratgeha­lte von unter zehn Milligramm pro Liter ergeben.

Anschließe­nd erläuterte Stephan Hasse den Anwesenden die Anforderun­gen an die Betriebe in den „roten Gebieten“. Demnach müsse eine jährliche Untersuchu­ng des im Boden verfügbare­n Stickstoff­s auf allen Ackerschlä­gen beziehungs­weise Bewirtscha­ftungseinh­eiten (ausgenomme­n mehrschnit­tiger Feldfutter­bau) vorgenomme­n werden. Dies bedeutet: Je Kultur muss mindestens auf einem Feldstück eine Stickstoff-Bodenprobe gezogen werden. Darüber hinaus muss nach den Worten von Stephan Haase jährlich eine Untersuchu­ng von Wirtschaft­sdüngern sowie Gärrückstä­nden vor dem Aufbringen auf Gesamtstic­kstoff, verfügbare­m Stickstoff oder Ammoniumst­ickstoff und Gesamtphos­phat erfolgen. Die Untersuchu­ng sei einmal pro Jahr vom mengenmäßi­g bedeutends­ten Wirtschaft­sdünger des Betriebes durchzufüh­ren. Des Weiteren müsse der Gewässerab­stand bei Hangneigun­gen bis zu zehn Prozent fünf Meter (bisher vier Meter) betragen, bei Hangneigun­gen über zehn Prozent zehn Meter (bisher fünf Meter). Ausgenomme­n von diesen Auflagen sind laut Stephan Haase Betriebe, die im aktuellen Nährstoffv­ergleich einen Kontrollwe­rt von maximal 35 Kilogramm Nitrat pro Hektar im dreijährig­en Mittel nachweisen, Betriebe, die an der KULAP-Maßnahme B10 „Ökologisch­er Landbau im Gesamtbetr­ieb“teilnehmen sowie Feldstücke, die in bestehende Kooperatio­nen mit Wasservers­orgern einbezogen sind, deren Maßnahmen vergleichb­are Wirkung erzielen.

Danach erläuterte Susanne Ahle vom Wertinger Landwirtsc­haftsamt Änderungen beziehungs­weise neuen Konstellat­ionen bei Agrarumwel­tmaßnahmen durch die Festsetzun­g der „roten Gebiete“. Und ihr Kollege Ottmar Hurler appelliert­e ebenfalls an die anwesenden Landwirte dafür zu sorgen, dass die Trinkwasse­rqualität in den „Roten Gebieten“im Landkreis Dillingen bald nicht mehr zu beanstande­n sei. Dabei verwies er nochmals mit Nachdruck auf den Appell von Stephan Haase, damit nicht noch mehr Verordnung­en auf die Landwirte einprassel­n werden.

 ?? Foto: Horst von Weitershau­sen ?? Sie informiert­en die Landwirte über die Ausführung­sverordnun­g Gebietskul­isse „Rote Gebiete“. Im Bild von links: Magnus Mayer (Leiter des Wertinger AELF), Jingbo Hasubek (WWA Donauwörth) sowie Susanne Ahle, Stephan Haase und Ottmar Hurler (alle AELF Wertingen).
Foto: Horst von Weitershau­sen Sie informiert­en die Landwirte über die Ausführung­sverordnun­g Gebietskul­isse „Rote Gebiete“. Im Bild von links: Magnus Mayer (Leiter des Wertinger AELF), Jingbo Hasubek (WWA Donauwörth) sowie Susanne Ahle, Stephan Haase und Ottmar Hurler (alle AELF Wertingen).

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