So beruft die Uni ihre Medizinprofessoren
Personal Das Verfahren ist kompliziert. In Augsburg gibt es Besonderheiten
Ab Herbst kommen die ersten 84 Humanmedizin-Studenten an die Universität Augsburg. Damit der neue Modellstudiengang planmäßig starten kann, werden jetzt die nötigen Medizinprofessoren geholt. Wie funktioniert die Berufung der Hochschullehrer? Und wer darf bei der Auswahl mitreden?
Wer ist für die Berufung zuständig? Die Professorinnen und Professoren der Universität Augsburg werden von Unipräsidentin Sabine DoeringManteuffel berufen. Der sogenannte Fakultätsrat – und im Fall der Medizinischen Fakultät die Gründungskommission – bildet einen Berufungsausschuss. Dieser führt das Verfahren durch.
Warum gibt es in der Augsburger UniMedizin eine besondere Ausgangslage?
Die neue Medizinische Fakultät in Augsburg ist noch im Aufbau. Deshalb ist die Gründungskommission am Berufungsverfahren für Professoren beteiligt. Normalerweise wäre es der Fakultätsrat. Die Fakultät hat aber noch nicht genügend eigene Mitglieder. Deshalb sind auch mehr auswärtige Experten im Berufungsverfahren vertreten als sonst üblich, weil die Fakultät noch nicht voll besetzt ist.
Wer sitzt im Berufungsausschuss? Der Berufungsausschuss umfasst Professoren der Fakultät, die jeweilige Frauenbeauftragte sowie je einen Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden und mindestens einen auswärtigen Professor.
In welchen Fällen wird der Berufungsausschuss noch erweitert?
In einigen Fällen übernimmt der neue Professor oder die Professorin auch Aufgaben im Uniklinikum, beispielsweise als Chefarzt. Dann ist der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums berechtigt, beratend an den Sitzungen des Berufungsausschusses teilzunehmen.
Wie werden Bewerber für die Augsburger Medizinlehrstühle ausgewählt?
Erst schreibt die Uni die Professur aus. Dann wird der Berufungsausschuss eingesetzt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet und bewertet er die Bewerbungen. Die aussichtsreichsten Kandidaten werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie präsentieren sich mit einem Fachvortrag. Gegebenenfalls halten sie eine Lehrprobe und stellen sich in einem Interview den Fragen des Berufungsausschusses. Für die Bewerber in der engsten Auswahl werden auch noch Gutachten von externen Experten eingeholt. Gibt es weitere Auswahlkriterien?
Ist eine klinische Professur zu besetzen, finden in der Regel zusätzlich Besuche vor Ort am jeweiligen Heimatkrankenhaus der Bewerberinnen und Bewerber statt, die in der engsten Wahl geblieben sind.
Wird die Auswahl noch mit anderen Gremien abgestimmt?
Nach einer erneuten Bewertung erstellt der Berufungsausschuss die Berufungsliste. Sie geht zur Abstimmung an weitere Hochschulgremien, bevor die Präsidentin der erstplatzierten Person den Ruf erteilt. Sind die Berufungsverhandlungen mit dieser Person erfolgreich, nimmt sie oder er den Ruf an und wird als Professorin oder Professor ernannt. Bei klinischen Professuren wird ein zusätzlicher Arbeitsvertrag mit dem Universitätsklinikum geschlossen.
Was passiert, wenn der gerufene Bewerber absagt?
Lehnt die oder der Erstplatzierte den Ruf ab, werden Verhandlungen mit der zweitplatzierten Person auf der Berufungsliste aufgenommen. Wie lange dauert ein Berufungsverfahren? Universitäre Berufungsverfahren dauern von der Ausschreibung bis zur Ernennung durchschnittlich ein Jahr. Dies gilt für Medizinische Fakultäten ebenso wie für alle anderen. Muss die Berufung vom Wissenschaftsministerium „abgesegnet“werden?
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erteilt zwar zu Beginn eines Berufungsverfahrens die Ausschreibungsgenehmigung. Es gibt aber eine Verordnung über das Berufungsverfahren (BayBerufV). Und die sieht vor, dass letztendlich die jeweiligen Unipräsidenten oder -präsidentinnen für die Berufung von Professoren und Professorinnen zuständig sind.
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