Hat ein Familienvater seine Tochter missbraucht?
Justiz Ein 43-jähriger aus Augsburg soll seine Ehefrau geschlagen und sich an seinem Kind vergangen haben. Seit einem halben Jahr sitzt er in U-Haft. Sollten die Vorwürfe zutreffen, droht ihm eine längere Haftstrafe
Augsburg Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft einem 43-jährigen Familienvater aus Augsburg zur Last legt, droht dem Mann eine längere Gefängnisstrafe. Er soll seine Tochter im Zeitraum von 2015 bis 2018 mehrfach in der Familienwohnung sexuell missbraucht haben, außerdem gegenüber seiner Frau wiederholt gewalttätig geworden sein. Teils soll sich die Gewalt auch gegen seine beiden Kinder gerichtet haben. Die Rede ist von Schlägen mit der flachen Hand, mit den Fäusten und Haushaltsgegenständen, von Tritten und weiteren Ausbrüchen.
Häusliche Gewalt in vielen Variationen also. Es geht juristisch gesehen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, um Körperverletzungsdelikte und Nötigung; angeklagt ist der Fall vor der zuständigen Jugendkammer des Landgerichtes unter Vorsitz des Richters Lenart Hoesch. Angesetzt waren zunächst drei Verhandlungstage, aber schon jetzt ist absehbar, dass der Prozess möglicherweise länger dauern könnte.
Der Prozessauftakt am Montag wurde unterbrochen, weil die Anwälte des Mannes offenbar zu spät übermittelt bekommen hatten, dass sich die Besetzung der Strafkammer des Augsburger Landgerichtes geändert hatte. Konkret ging es um einen Schöffen. Auf Antrag der Verteidigung wurde der Prozess daher auf Freitag vertagt.
An dem Tag nun soll die Anklage verlesen werden. Die Tochter, die der Mann missbraucht haben soll, ist heute gerade einmal vier Jahre alt – und war damit im angeklagten Zeitraum zwischen einem und drei Jahre alt. Seit mehr als einem halben Jahr sitzt der Familienvater in Untersuchungshaft im Gablinger Gefängnis.
Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht lehnte nach Informationen unserer Zeitung zunächst ab, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den Mann zu erlassen. Als die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen diese Entscheidung erhob, erließ allerdings das Augsburger Landgericht den Haftbefehl. Vertreten wird der Angeklagte unter anderem vom Anwalt Felix Dimpfl, die Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan vertritt die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten in der Nebenklage.
Zum Prozessstart wurde die Anklage nicht verlesen