Solarstrom vom eigenen Hausdach: lukrativ und gut für den Klimaschutz
Neues Solarpotenzialkataster für den Landkreis Dillingen freigeschalten
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage stellt eine wirtschaftliche Investition in eine nachhaltige Zukunft dar. Dazu tragen die ausgereifte Technik und die mittlerweile günstigen Anschaffungskosten bei. Vor allem wenn Sie Teile des erzeugten Stroms selbst verbrauchen und die Möglichkeit eines Speichers in Erwägung ziehen, kann eine Solaranlage wirtschaftlich sein.
Mit dem neuen Solarpotenzialkataster, welches im Zuge einer Sonnenkampagne für den Landkreis Dillingen umgesetzt wurde, haben Sie die Möglichkeit, virtuell eine Photovoltaikanlage zu planen, das eigene Solarvorhaben einzuschätzen und Antworten auf Fragen der Wirtschaftlichkeit und Amortisation zu erhalten. Sie können das Dach Ihres Hauses identifizieren und interaktiv mit den Tools eine PV-Anlage detailliert konfigurieren und simulieren. Sie erfahren, welchen Anteil des erzeugten Solarstroms Sie selber nutzen können, wie sich ein Batteriespeicher auswirkt und vor allem mit welchem wirtschaftlichen Nutzen Sie rechnen können.
So einfach geht´s
Rufen Sie das Solarpotenzialkataster kostenfrei unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik Wirtschaft & Energie, Menüpunkt European Energy Award – Sonnenkampagne oder direkt unter www.solarestadt.de/landkreis-dillingen auf. Identifizieren Sie das Dach Ihrer Immobilie. Das Solarpotenzialkataster leitet Sie anschließend durch die Module: Anlagenplanung Platzierung der Module Individuelle Nutzlastprofile Wirtschaftlichkeits- und Finanzberechnung und Auswertung Die Ergebnisse für die von Ihnen konfigurierte und angepasste Anlage, deren Kosten und die Vorteile hinsichtlich Eigenverbrauch, Gewinn und Amortisationszeit stehen schließlich als PDF zum Download bereit. Hinweis: Die Ergebnisse des Solarpotenzialkatasters beruhen auf Modellrechnungen auf Basis der zum Aufnahmezeitpunkt gewonnenen Daten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall die installierbare Leistung höher oder niedriger ist oder zum Aufnahmezeitpunkt Gebäude/Objekte bestanden, die zum Zeitpunkt des Aufrufs der Information ganz oder teilweise nicht mehr bestehen. Nicht nutzbare Dachflächen (bspw. Dachfenster oder nicht nutzbare Abschlussbereiche) werden mit einem Abschlag von 20 Prozent pauschal berücksichtigt. Baurechtliche oder statische Einschränkungen sind nicht berücksichtigt und können grundsätzlich die Installation einer Solaranlage verhindern. Die hier dargestellten Ergebnisse dienen Ihrer ersten Information, sie ersetzen nicht die Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur und erfolgen ohne Gewähr.