Landkreis ist Sperrgebiet
Blauzungenkrankheit Was es nun zu beachten gibt
Landkreis Das Landratsamt Dillingen teilt am Montag mit, dass der gesamte Landkreis Dillingen ab Mittwoch, 27. Februar, zum sogenannten Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit erklärt wird. Anlass für die Änderung der Allgemeinverfügung vom 5. Februar ist ein am 20. Februar festgestellter Fall im Landkreis RemsMurr. Neben dem Landkreis Dillingen sind davon alle schwäbischen Landkreise bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu betroffen. Am Dienstag, 26. Februar, wird das Landratsamt Dillingen deshalb die Änderung der Allgemeinverfügung vom 5.
Februar im Amtsblatt des Landkreises bekannt machen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Allgemeinverfügungen stehen auf der Homepage des Landkreises Dillingen a.d.Donau www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik Aktuelles & Kurzinfos/ Aus dem Landratsamt/Amtsblatt zum Download zur Verfügung. Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält, zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt, dass für das Verbringen von Tieren innerhalb des Sperrgebietes beziehungsweise aus dem Sperrgebiet heraus in freie Gebiete die entsprechenden Verbringungsregelungen zu beachten sind. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt die Tierhalter darauf hin, dass unverzüglich das Veterinäramt zu informieren ist, wenn ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen aufweist. Die dafür erforderlichen Tierhaltererklärungen können unter der Rubrik Landkreis & Bürgerservice/Landratsamt/Formulare/ Veterinärverwaltung heruntergeladen werden. Keine Sorgen hingegen muss sich der Verbraucher machen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, betont das Landratsamt in seiner Pressemitteilung.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit wie FAQs, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen stehen unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm zur Verfügung. Diese Informationen werden laut Presseauskunft des Landratsamtes fortlaufend aktualisiert.