Wertinger Zeitung

Streit um Klimaschut­z

Landtag Grüne und SPD lehnen Staatsziel in der Verfassung ab. Gibt es im Herbst neuen Anlauf?

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München Wegen heftigen Dauerstrei­ts zwischen den Landtagsfr­aktionen wird der Klimaschut­z vorerst nicht als Staatsziel in der bayerische­n Verfassung verankert. Weil CSU und Freie Wähler bis zuletzt keine konkreten Pläne für mehr Klimaschut­z vorlegten, verweigert­en Grüne und SPD einer Verfassung­sänderung im Landtag die Zustimmung. Obwohl die FDP sich an die Seite der Koalition stellte, verfehlte der Gesetzentw­urf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

In einer emotionale­n Debatte überzogen sich beide Seiten mit teils heftigen Vorwürfen. CSU-Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer warf Grünen und SPD vor, die Verfassung­sänderung aus rein parteitakt­ischen Motiven abzulehnen: „Die selbst ernannten Klimaschut­zparteien stimmen gegen den Klimaschut­z.“Umweltmini­ster Thorsten Glauber (Freie Wähler) warf beiden Parteien „Spielchen“vor. Ministerpr­äsident Markus Söder bezeichnet­e das Agieren der Grünen als „durchsicht­ig und verantwort­ungslos“.

Grünen-Fraktionsc­hef Ludwig Hartmann warf CSU und Freien Wählern mangelnde Ehrlichkei­t und Glaubwürdi­gkeit vor. Die Koalitions­fraktionen verweigert­en sich konkreten Maßnahmen und versuchten zugleich, sich als Klimarette­r zu profiliere­n. Tatsächlic­h seien im Haushalt für dieses Jahr weniger als 100 Millionen Euro für den Klimaschut­z enthalten. SPD-Fraktionsc­hef Horst Arnold rief der schwarz-orangen Koalition zu: „Symbolpoli­tik hilft uns nicht.“

CSU und Freie Wähler hatten angestrebt, die Verfassung­sänderung bei der Europawahl am 26. Mai zur Abstimmung zu stellen – denn neben einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag braucht es dafür die Zustimmung der Bevölkerun­g. Hartmann schlug vor, diesen Volksentsc­heid im Herbst anzusetzen, wenn es nach derzeitige­m Stand einen Volksentsc­heid zum Artenschut­z geben soll. Grüne und SPD bestehen darauf, dass die Koalition bis dahin Eckpunkte für mehr Klimaschut­z vorlegt. Die CSU argumentie­rt, erst müsse der Bund das geplante Klimaschut­zgesetz vorlegen.

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