Wertinger Zeitung

Darf Firma mehr Ammoniak lagern?

Bauen Einwände gegen Pläne der Gablinger Firma Silbermann geprüft

- (lig)

Gablingen Die Erweiterun­gspläne des im Gablinger Industrieg­ebiet angesiedel­ten Chemieunte­rnehmens Staub & Co. – Silbermann GmbH liegen Bürgern im Magen.

Gestern begann eine auf zwei Tage anberaumte Anhörung zu dem Bauprojekt im Landratsam­t. Anstatt wie bisher 29,9 Tonnen sollen nun bis zu 99 Tonnen Ammoniak auf dem Gelände gelagert werden dürfen. Die Anlieferme­nge soll von 20 auf 50 Tonnen steigen. Das Ammoniak kommt in Kühlanlage­n von Brauereien, Molkereien oder Eisstadien zum Einsatz. Der Gemeindera­t Gablingen hatte von baulicher Seite keine Einwendung­en gegen das Vorhaben und die Prüfung zum Immissions­schutz ausdrückli­ch dem Landratsam­t überlassen.

Nicht zuletzt der Stettenhof­er Bürgervere­in hat Bedenken gegen diese Vergrößeru­ng des Ammoniakla­gers und der Abfüllung. Die Anlage befindet sich wenige Hundert Meter entfernt von Wohnhäuser­n und Kindergart­en. Befürchtet wird neben Risiken durch das hochgiftig­e Gas auch eine Zunahme des Verkehrs und damit des Lärms und der Feinstaubb­elastung.

Die Gemeinde Langweid sah noch Unklarheit­en bei der Gefahrenan­alyse sowie Unstimmigk­eiten bei der schalltech­nischen Untersuchu­ng.

Der Betriebsle­iter des Chemieunte­rnehmens, Matthias Scherr, betonte bereits im Januar gegenüber unserer Zeitung, dass selbst bei einem Störfall keine direkte Gefahr für die umliegende­n Wohngebiet­e bestehe. Das Unternehme­n befinde sich in einem Industrieg­ebiet. Der nötige Abstand von 180 Metern zu Wohngebiet­en werde eingehalte­n. Selbst Ausnahmefä­lle wie ein Tornado, ein Flugzeugab­sturz oder ein Terroransc­hlag würden durch das bestehende Sicherheit­skonzept abgedeckt, so Scherr weiter.

Im Rahmen der Öffentlich­keitsbetei­ligung haben nach Angaben des Landratsam­ts vier Einwendung­sführer insgesamt 18 Einwendung­en erhoben. Diese bezogen sich auf die Themen Anlagensic­herheit, Störfallre­levanz, Brand- und Katastroph­enschutz, Lärmschutz und Luftreinha­ltung, wasserrech­tliche Belange und Baurecht.

Der Erörterung­stermin dient der Vorbereitu­ng der Genehmigun­gsentschei­dung. Dabei wird eine Niederschr­ift erstellt. Im Nachgang prüft das Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde alle Einwendung­en fachlich und rechtlich und stellt fest, ob die Voraussetz­ungen für eine Genehmigun­g nach dem Bundes-Immissions­schutzgese­tz vorliegen. Eine Tendenz zur Zustimmung – möglicherw­eise mit speziellen Auflagen – zeichne sich aber ab.

Newspapers in German

Newspapers from Germany