Darf Firma mehr Ammoniak lagern?
Bauen Einwände gegen Pläne der Gablinger Firma Silbermann geprüft
Gablingen Die Erweiterungspläne des im Gablinger Industriegebiet angesiedelten Chemieunternehmens Staub & Co. – Silbermann GmbH liegen Bürgern im Magen.
Gestern begann eine auf zwei Tage anberaumte Anhörung zu dem Bauprojekt im Landratsamt. Anstatt wie bisher 29,9 Tonnen sollen nun bis zu 99 Tonnen Ammoniak auf dem Gelände gelagert werden dürfen. Die Anliefermenge soll von 20 auf 50 Tonnen steigen. Das Ammoniak kommt in Kühlanlagen von Brauereien, Molkereien oder Eisstadien zum Einsatz. Der Gemeinderat Gablingen hatte von baulicher Seite keine Einwendungen gegen das Vorhaben und die Prüfung zum Immissionsschutz ausdrücklich dem Landratsamt überlassen.
Nicht zuletzt der Stettenhofer Bürgerverein hat Bedenken gegen diese Vergrößerung des Ammoniaklagers und der Abfüllung. Die Anlage befindet sich wenige Hundert Meter entfernt von Wohnhäusern und Kindergarten. Befürchtet wird neben Risiken durch das hochgiftige Gas auch eine Zunahme des Verkehrs und damit des Lärms und der Feinstaubbelastung.
Die Gemeinde Langweid sah noch Unklarheiten bei der Gefahrenanalyse sowie Unstimmigkeiten bei der schalltechnischen Untersuchung.
Der Betriebsleiter des Chemieunternehmens, Matthias Scherr, betonte bereits im Januar gegenüber unserer Zeitung, dass selbst bei einem Störfall keine direkte Gefahr für die umliegenden Wohngebiete bestehe. Das Unternehmen befinde sich in einem Industriegebiet. Der nötige Abstand von 180 Metern zu Wohngebieten werde eingehalten. Selbst Ausnahmefälle wie ein Tornado, ein Flugzeugabsturz oder ein Terroranschlag würden durch das bestehende Sicherheitskonzept abgedeckt, so Scherr weiter.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben nach Angaben des Landratsamts vier Einwendungsführer insgesamt 18 Einwendungen erhoben. Diese bezogen sich auf die Themen Anlagensicherheit, Störfallrelevanz, Brand- und Katastrophenschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung, wasserrechtliche Belange und Baurecht.
Der Erörterungstermin dient der Vorbereitung der Genehmigungsentscheidung. Dabei wird eine Niederschrift erstellt. Im Nachgang prüft das Landratsamt als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen fachlich und rechtlich und stellt fest, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen. Eine Tendenz zur Zustimmung – möglicherweise mit speziellen Auflagen – zeichne sich aber ab.