Hat Rieswasser genügend Kapazitäten?
BN-Ortsgruppe Goldberg befürchtet Folgen für Höchstädt
Höchstädt Die Schließung der Höchstädter Brunnen und somit der autarken Trinkwasserversorgung für Höchstädt hat, wie jetzt offiziell bekannt, weitreichende Folgen. Das teilt die Ortsgruppe Goldberg des Bund Naturschutz mit. Die Bayerische Rieswasserversorgung arbeitet zukünftig aus „strategischen Gründen“mit dem Zweckverband Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) zusammen, weil wohl das Wasser in Ernstsituationen, wie wir sie letzten Sommer erlebt haben, knapp werden kann, schreibt der BN weiter. Demnach würden massive Preissteigerung oder gechlortes Wasser ins Spiel kommen. Diese Entwicklung zeige deutlich, wie schnell sich das Blatt wenden könne. Vorsitzender Karl Baumgartner sagt: „Wir haben im Vorfeld der Stadtratsentscheidung unter anderem auf die Monopolisierungsgefahr der Trinkwasserversorgung hingewiesen, ahnten jedoch nicht, dass es schon in Kürze Realität ist. Eine eigene Trinkwasserversorgung mit bester Wasserqualität ist unbezahlbar, insbesondere auch für die Zukunft und durch nichts zu ersetzen. Sie darf auch nicht einem fragwürdigen Straßenprojekt geopfert werden. Dezentrale Trinkwasserversorgung und dezentrale Wasserschutzgebiete sind in der heutigen Zeit niemals aufzugeben, sondern müssen mit größter Sorgfalt gehütet werden.“Die ökologische Verantwortung sei Aufgabe der Kommunalpolitiker und müsse Vorrang bei allen politischen Entscheidungen haben.
Deswegen schließt sich die BNOrtsgruppe Goldberg den in der Pressemitteilung der Kreisgruppe Bund Naturschutz im Landkreis Dillingen erhobenen Forderungen an: Keine Aufgabe des Wasserschutzgebietes im Norden von Höchstädt für den Bau der B16; Übernahme der Brunnen der Stadt Höchstädt durch die Bayerische Rieswasserversorgung; Bau der B 16 neu auf der tiefergelegten Bahntrasse in Höchstädt zur Entlastung der Bürger. „Insbesondere verweisen wir auch darauf, dass es in Paragraf 50, Absatz zwei, des Bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes heißt: ‚Die dezentrale Wasserversorgung aus ortsnahen Wasservorkommen hat Vorrang vor ortsferner Wasserversorgung.‘“