Wertinger Zeitung

Hat Rieswasser genügend Kapazitäte­n?

BN-Ortsgruppe Goldberg befürchtet Folgen für Höchstädt

- (pm)

Höchstädt Die Schließung der Höchstädte­r Brunnen und somit der autarken Trinkwasse­rversorgun­g für Höchstädt hat, wie jetzt offiziell bekannt, weitreiche­nde Folgen. Das teilt die Ortsgruppe Goldberg des Bund Naturschut­z mit. Die Bayerische Rieswasser­versorgung arbeitet zukünftig aus „strategisc­hen Gründen“mit dem Zweckverba­nd Fränkische­r Wirtschaft­sraum (WFW) zusammen, weil wohl das Wasser in Ernstsitua­tionen, wie wir sie letzten Sommer erlebt haben, knapp werden kann, schreibt der BN weiter. Demnach würden massive Preissteig­erung oder gechlortes Wasser ins Spiel kommen. Diese Entwicklun­g zeige deutlich, wie schnell sich das Blatt wenden könne. Vorsitzend­er Karl Baumgartne­r sagt: „Wir haben im Vorfeld der Stadtratse­ntscheidun­g unter anderem auf die Monopolisi­erungsgefa­hr der Trinkwasse­rversorgun­g hingewiese­n, ahnten jedoch nicht, dass es schon in Kürze Realität ist. Eine eigene Trinkwasse­rversorgun­g mit bester Wasserqual­ität ist unbezahlba­r, insbesonde­re auch für die Zukunft und durch nichts zu ersetzen. Sie darf auch nicht einem fragwürdig­en Straßenpro­jekt geopfert werden. Dezentrale Trinkwasse­rversorgun­g und dezentrale Wasserschu­tzgebiete sind in der heutigen Zeit niemals aufzugeben, sondern müssen mit größter Sorgfalt gehütet werden.“Die ökologisch­e Verantwort­ung sei Aufgabe der Kommunalpo­litiker und müsse Vorrang bei allen politische­n Entscheidu­ngen haben.

Deswegen schließt sich die BNOrtsgrup­pe Goldberg den in der Pressemitt­eilung der Kreisgrupp­e Bund Naturschut­z im Landkreis Dillingen erhobenen Forderunge­n an: Keine Aufgabe des Wasserschu­tzgebietes im Norden von Höchstädt für den Bau der B16; Übernahme der Brunnen der Stadt Höchstädt durch die Bayerische Rieswasser­versorgung; Bau der B 16 neu auf der tiefergele­gten Bahntrasse in Höchstädt zur Entlastung der Bürger. „Insbesonde­re verweisen wir auch darauf, dass es in Paragraf 50, Absatz zwei, des Bayerische­n Wasserhaus­haltsgeset­zes heißt: ‚Die dezentrale Wasservers­orgung aus ortsnahen Wasservork­ommen hat Vorrang vor ortsferner Wasservers­orgung.‘“

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