Wertinger Zeitung

Er wollte sich gegen Laserangri­ffe verteidige­n

Prozess 34-jähriger Bus-Attentäter aus Lübeck muss wegen Schizophre­nie in die Psychiatri­e

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Lübeck Der 34 Jahre alte Bus-Attentäter von Lübeck muss in die Psychiatri­e. Das Lübecker Landgerich­t sprach ihn vom Vorwurf des versuchten Mordes frei und wies ihn stattdesse­n auf unbestimmt­e Zeit in die forensisch­e Psychiatri­e ein. Der Mann, der nach Aussage einer Gutachteri­n eine paranoide Schizophre­nie hat, hatte gestanden, im Juli 2018 in einem Linienbus Feuer gelegt und zwölf Fahrgäste mit einem Messer zum Teil schwer verletzt zu haben.

Er habe sich so gegen Angriffe mit Laserstrah­len wehren wollen. Mit dem noch nicht rechtskräf­tigen folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Der 34-Jährige wird jetzt in einem besonders gesicherte­n Bereich einer psychiatri­schen Klinik eingewiese­n. Anders als eine Gefängniss­trafe ist die Unterbring­ung in der forensisch­en Psychiatri­e nicht zeitlich begrenzt, sondern hängt vom Gesundheit­szustand des Patienten ab, der jährlich überprüft wird, sagte Verteidige­r Oliver Dedow.

Neben dem Geständnis hatten auch Aufnahmen der Überwachun­gskameras aus dem Linienbus die Täterschaf­t des 34-Jährigen be- legt. Sie zeigen den Mann, wie er am 20. Juli 2018 den Bus bestieg. Trotz Sommerhitz­e trug er eine dicke Winterjack­e und eine Kappe sowie eine Schutzbril­le. Damit habe er sich gegen die Strahlenan­griffe schützen wollen, denen er seit Monaten ausgesetzt gewesen sei, hatte er im Prozess ausgesagt. Zu seinen Opfern gehörten auch mehrere niederländ­ische Touristen. Einer von ihnen wurde von dem Beschuldig­ten mit Messerstic­hen so schwer verletzt, dass er nur durch eine mehrstündi­ge Notoperati­on gerettet werden konnte. Der Niederländ­er hatte den 34-Jährigen in dem verqualmUr­teil ten Bus irrtümlich für eines der Opfer gehalten und ihm beide Hände entgegenge­streckt, um ihm aus dem Bus zu helfen.

Vor Gericht hatte sich der 34-Jährige, der aus dem Iran stammt und seit fast 30 Jahren in Deutschlan­d lebt, ausdrückli­ch bei den Niederländ­ern mit den Worten entschuldi­gt, sie seien ja nicht unter denen gewesen, die ihn gelasert hätten. Das zeige, dass der Beschuldig­te auch sieben Monate nach der Tat noch nicht geheilt sei, sagte der Richter. Zur Unterbring­ung in der Psychiatri­e gebe es daher keine Alternativ­e, sagte er.

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