Sturm Eberhard und seine Folgen
Da war was los: Sturm Eberhard hat uns nicht nur wunderschöne Regenbogen beschert, sondern auch jede Menge Schäden. Doch wer ist dafür verantwortlich? Wann zahlt welche Versicherung? Wir haben nachgefragt
Sturm Eberhard hat auch im Landkreis Dillingen gewütet. Aber wer kommt für die Schäden eigentlich auf? Wer muss zahlen?
Landkreis Rollladen haben geklappert, Äste sind herumgeflogen und manche Mülltonne hat ihren Inhalt in der kompletten Siedlung verloren. Sturm Eberhard hat ganz schön gewirbelt – auch bei uns im Landkreis. In Buttenwiesen hat beispielsweise ein umherfliegendes Trampolin einen Audi, der im Ortsteil Unterthürheim abgestellt war, stark beschädigt. Das Spielgerät ist etwa 300 Meter durch die Luft gewirbelt und dann auf das Auto geprallt. Die Polizei Dillingen schätzt den Sachschaden auf circa 2000 Euro.
Eberhard fielen zudem gleich mehrere Bäume zum Opfer. Ein dicker Baum lag unter anderem in der Schultheißstraße im Dillinger Ortsteil Hausen. Er ist auf ein geparktes Auto gefallen. Rund tausend Euro Schaden hat er hinterlassen, die Feuerwehr Hausen musste den Baum entfernen. Zu einem weiteren entwurzelten Baum wurden Lauinger Einsatzkräfte am Sonntagabend
Auf Telefonleitung gefallen
in den Rosenmühlweg gerufen. Der Baum fiel über die ganze Fahrbahn.
Schon am Nachmittag war ein abgebrochener Ast in der Lauinger Straße in Weisingen Grund für einen Einsatz: Er ist auf eine Telefonleitung gefallen. Auch auf die Straße zwischen Oberliezheim und Diemantstein im Kesseltal ist ein Baum gefallen. Die Polizisten brauchten dafür aber nicht die Hilfe von Feuerwehrleuten, die Beamten konnten den Stamm selbst entfernen.
Trotz der Anzahl der gemeldeten Vorfälle ist der Landkreis Dillingen noch glimpflich davon gekommen. Zudem wurde laut Polizeibericht keine Person verletzt. Aber wer ist eigentlich schuld, wenn ein Trampolin aus dem Garten fliegt und ein Auto beschädigt? Wer ist für Sturmschäden verantwortlich? Und wer zahlt für was? Der Dillinger Karl Aumiller kennt die Antworten auf diese und mehr Fragen. Er ist der Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Er sagt: „Am einfachsten sind Sturmschäden bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, abzuwickeln. Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.“
Bei Schäden an Gebäuden oder Wohnungen ist es etwas komplizierter – zumindest gibt es da laut dem Experten eine „kleine Hürde“. So sind Hausratversicherungen für den Schadenersatz dann zuständig, wenn Windstärken zwischen acht und 62,1 Stundenkilometer oder mehr gemessen wurden. Eberhard war viel schneller. Die Folgen: entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig, so Karl Aumiller weiter.
Aber es gibt eine weitere Einschränkung. Wenn der Keller mit vollgelaufen ist, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, erklärt Aumiller. In Deutschland verfügen laut dem BVK-Sprecher aber nur rund 40 Prozent der Wohnhäuser über diesen Versicherungsschutz.
Doch greift die Versicherung auch, wenn der Baum des Nachbars auf ein anderes Auto fällt? Ja, aber dann helfe meistens nur die eigene Versicherung. Die könne später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste. „Dies ist ein sehr seltener Fall“, wie Aumiller betont, „sodass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind. Aumiller hat einen weiteren Tipp: HauseiRegenwasser gentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollen ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Das Wichtigste sei aber, dass alle Schäden zügig bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden, zudem seien Fotos von Schäden wichtig und würden die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, vereinfachen. Sofern man seine Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.