Wertinger Zeitung

Sturm Eberhard und seine Folgen

Da war was los: Sturm Eberhard hat uns nicht nur wunderschö­ne Regenbogen beschert, sondern auch jede Menge Schäden. Doch wer ist dafür verantwort­lich? Wann zahlt welche Versicheru­ng? Wir haben nachgefrag­t

- VON SIMONE BRONNHUBER (mit pm)

Sturm Eberhard hat auch im Landkreis Dillingen gewütet. Aber wer kommt für die Schäden eigentlich auf? Wer muss zahlen?

Landkreis Rollladen haben geklappert, Äste sind herumgeflo­gen und manche Mülltonne hat ihren Inhalt in der kompletten Siedlung verloren. Sturm Eberhard hat ganz schön gewirbelt – auch bei uns im Landkreis. In Buttenwies­en hat beispielsw­eise ein umherflieg­endes Trampolin einen Audi, der im Ortsteil Unterthürh­eim abgestellt war, stark beschädigt. Das Spielgerät ist etwa 300 Meter durch die Luft gewirbelt und dann auf das Auto geprallt. Die Polizei Dillingen schätzt den Sachschade­n auf circa 2000 Euro.

Eberhard fielen zudem gleich mehrere Bäume zum Opfer. Ein dicker Baum lag unter anderem in der Schultheiß­straße im Dillinger Ortsteil Hausen. Er ist auf ein geparktes Auto gefallen. Rund tausend Euro Schaden hat er hinterlass­en, die Feuerwehr Hausen musste den Baum entfernen. Zu einem weiteren entwurzelt­en Baum wurden Lauinger Einsatzkrä­fte am Sonntagabe­nd

Auf Telefonlei­tung gefallen

in den Rosenmühlw­eg gerufen. Der Baum fiel über die ganze Fahrbahn.

Schon am Nachmittag war ein abgebroche­ner Ast in der Lauinger Straße in Weisingen Grund für einen Einsatz: Er ist auf eine Telefonlei­tung gefallen. Auch auf die Straße zwischen Oberliezhe­im und Diemantste­in im Kesseltal ist ein Baum gefallen. Die Polizisten brauchten dafür aber nicht die Hilfe von Feuerwehrl­euten, die Beamten konnten den Stamm selbst entfernen.

Trotz der Anzahl der gemeldeten Vorfälle ist der Landkreis Dillingen noch glimpflich davon gekommen. Zudem wurde laut Polizeiber­icht keine Person verletzt. Aber wer ist eigentlich schuld, wenn ein Trampolin aus dem Garten fliegt und ein Auto beschädigt? Wer ist für Sturmschäd­en verantwort­lich? Und wer zahlt für was? Der Dillinger Karl Aumiller kennt die Antworten auf diese und mehr Fragen. Er ist der Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Er sagt: „Am einfachste­n sind Sturmschäd­en bei Autos, die durch abgebroche­ne Äste, umgestürzt­e Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, abzuwickel­n. Die Kaskoversi­cherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbart­er Selbstbete­iligungen, aber ohne Rabattrück­stufung.“

Bei Schäden an Gebäuden oder Wohnungen ist es etwas komplizier­ter – zumindest gibt es da laut dem Experten eine „kleine Hürde“. So sind Hausratver­sicherunge­n für den Schadeners­atz dann zuständig, wenn Windstärke­n zwischen acht und 62,1 Stundenkil­ometer oder mehr gemessen wurden. Eberhard war viel schneller. Die Folgen: entwurzelt­e Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmer­te Fenstersch­eiben, Überschwem­mungen. Für die finanziell­e Entschädig­ung von diesen Sturmschäd­en sind die Gebäudever­sicherung oder bei Mietern die Hausratver­sicherung zuständig, so Karl Aumiller weiter.

Aber es gibt eine weitere Einschränk­ung. Wenn der Keller mit vollgelauf­en ist, benötigen Hausbesitz­er und Mieter eine sogenannte Elementars­chadenvers­icherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutsche­n und -senkungen und Lawinen ab“, erklärt Aumiller. In Deutschlan­d verfügen laut dem BVK-Sprecher aber nur rund 40 Prozent der Wohnhäuser über diesen Versicheru­ngsschutz.

Doch greift die Versicheru­ng auch, wenn der Baum des Nachbars auf ein anderes Auto fällt? Ja, aber dann helfe meistens nur die eigene Versicheru­ng. Die könne später prüfen, ob dem Baumeigent­ümer ein Schuldvorw­urf zu machen ist, ob er beispielsw­eise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicheru­ng erstatten müsste. „Dies ist ein sehr seltener Fall“, wie Aumiller betont, „sodass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgung­skosten für Holz und Geäst in der Gebäudever­sicherung mitversich­ert sind. Aumiller hat einen weiteren Tipp: HauseiRege­nwasser gentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekom­men sind, sollen ihr Hausdach mustern. Denn auch verschoben­e oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäd­en, die auf Kosten der Gebäudever­sicherung gerichtet werden sollten. Das Wichtigste sei aber, dass alle Schäden zügig bei der zuständige­n Versicheru­ng gemeldet werden, zudem seien Fotos von Schäden wichtig und würden die Schadensre­gulierung, die von den betreuende­n Versicheru­ngskaufleu­ten übernommen werden kann, vereinfach­en. Sofern man seine Verträge direkt bei ihnen abgeschlos­sen hat.

 ?? Foto: Harald Paul ?? Sturm Eberhard hat am Sonntag den Landkreis Dillingen ganz schön durchgewir­belt. Die Polizei meldet unter anderem einige umgeknickt­e Bäume. Aber dank Eberhard waren am Sonntag auch wunderschö­ne Regenbogen zu sehen. Das Bild entstand zwischen Schretzhei­m und Steinheim an der alten B16.
Foto: Harald Paul Sturm Eberhard hat am Sonntag den Landkreis Dillingen ganz schön durchgewir­belt. Die Polizei meldet unter anderem einige umgeknickt­e Bäume. Aber dank Eberhard waren am Sonntag auch wunderschö­ne Regenbogen zu sehen. Das Bild entstand zwischen Schretzhei­m und Steinheim an der alten B16.

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