Wertinger Zeitung

Scholz contra Experten

Finanzen Minister sieht keine juristisch­en Probleme für sein „Soli“-Konzept

- VON STEFAN LANGE

Berlin Die Bundesregi­erung will ihre Pläne zur teilweisen Abschaffun­g des Solidaritä­tszuschlag­s trotz massiver Kritik nicht ändern. Es gebe derzeit „gar keine Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit“der geplanten Regelung, sagte ein Sprecher von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin. Er reagierte damit auf ein neues Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestage­s, über das unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte. Demnach besteht „ein hohes Risiko der Verfassung­swidrigkei­t“, wenn die Bundesregi­erung wie geplant den Soli nur für 90 Prozent der Zahler abschaffen will.

Scholz’ Sprecher betonte, der Gesetzentw­urf zur 90-Prozent-Regelung beim Soli sei vom Kabinett beschlosse­n worden. Vorher habe es eine Prüfung durch das Finanz- und das Justizmini­sterium gegeben. Gleichgült­ig ist das Gutachten den Beamten im Ministeriu­m aber nicht. „Wir nehmen alle Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes zur Kenntnis und schauen sie uns an“, sagte der Sprecher. Er wies darauf hin, dass der Gesetzentw­urf erst noch durch den Bundestag muss. Ein Sprecher des Justizmini­steriums erklärte, die Verfassung­smäßigkeit des Gutachtens sei „von uns geprüft und bejaht worden“.

FDP-Fraktionsv­ize Christian Dürr sagte unserer Redaktion, seine Partei begrüße das Gutachten. Angesichts der verfassung­srechtlich­en Bedenken werde die Union dem Gesetzentw­urf im Bundestag „ja nicht zustimmen können, alles andere wäre rückgratlo­s“. Ähnlich äußerte sich auch CDU/CSU-Finanzobma­nn Hans Michelbach, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. „Das Parlament darf nicht blindlings in einen Verfassung­skonflikt hineinstol­pern, wenn es seine Aufgabe als Kontrollor­gan der Regierung ernst nimmt“, mahnte der CSU-Politiker. Das Gutachten mache einmal mehr deutlich, „dass wir ein umfassende­s Soli-Abschaffun­gsgesetz beschließe­n müssen“. Die Zahlen des Statistisc­hen Bundesamte­s zum Haushaltsü­berschuss im ersten Halbjahr 2019 zeigten, dass es große Spielräume dafür gebe.

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