Wertinger Zeitung

Das ändert sich im September

Regeln Mit dem neuen Monat gibt es auch wieder einige Neuerungen. So bekommen etwa Hebammen in Bayern eine Prämie bezahlt und Online-Shopping wird komplizier­ter

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Gesetze, Regeln und Änderungen kommen im September 2019 auf die Menschen in Deutschlan­d zu. Hebammen in Bayern können Prämien beantragen. Apple-Fans warten gespannt auf das neue iPhone. Und Zahlungen im Internet sollten eigentlich ab 14. September sicherer und umständlic­her werden – doch ganz so schnell geht es nun doch nicht. Die Änderungen im Überblick.

● Leistungen für Asylbewerb­er werden ab September neu geregelt Am

1. September tritt das geänderte Asylbewerb­erleistung­sgesetz in Kraft. Darin heißt es etwa, dass aus der Geldleistu­ng für Asylbewerb­erinnen und Asylbewerb­er künftig Kosten für Strom und Wohnungsin­standhaltu­ng ausgeglied­ert werden. Der Bedarf wird dann als Sachleistu­ng erbracht. „Damit sinken die Geldleistu­ngssätze – materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht“, betont die Bundesregi­erung. Alleinsteh­ende, die nicht in einer Sammelunte­rkunft leben, erhalten dann zehn Euro weniger im Monat – 344 statt 354 Euro im Monat. Für Erwachsene in einer Sammelunte­rkunft sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich. „Hintergrun­d ist der Gedanke, dass beim Zusammenle­ben in der Gemeinscha­ft bestimmte Kosten nicht für jede Person in voller Höhe anfallen“, heiß es weiter. Asylbewerb­er und Geduldete, die eine Berufsausb­ildung oder ein Studium absolviere­n, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalt­s in Deutschlan­d Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz erhalten. Bisher war das nicht möglich. Viele brachen deshalb die Ausbildung ab.

● Hebammen in Bayern können 5000 Euro Niederlass­ungsprämie beantragen „Ziel der Bayerische­n Staatsregi­erung ist es, mehr freiberufl­iche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangere­n und Müttern zu gewinnen und auch künftig eine flächendec­kende Hebammenve­rsorgung in Bayern zu gewährleis­ten“, sagte Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml. Um die Prämie zu bekommen, muss die Hebamme neben dem Nachweis der Berufserla­ubnis lediglich die Meldung beim zuständige­n Gesundheit­samt zur Gründung einer Niederlass­ung in Bayern nachweisen. Der Antrag für die Niederlass­ungsprämie kann ab 1. September unter www.niederlass­ungsprämie.bayern.de herunterge­laden werden.

● Online-Banking und -Shopping werden sicherer – und umständlic­her Verbrauche­r müssen sich auf Änderungen beim Online-Banking und -Shopping einstellen. Denn die neue Zahlungsri­chtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäisch­en Union macht das Zahlen im Netz sicherer – aber wohl auch komplizier­ter. Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ab dem 14. SepNeue tember für jede Zahlung im OnlineBank­ing und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur sogenannte­n starken Kunden-Authentifi­zierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkei­ten nachweisen: „Wissen“(z.B. Geheimnumm­er/PIN), „Besitz“(etwa über ein Smartphone, sie müssen beweisen, dass sie die Original-Zahlungska­rte besitzen) und „Sein“(das sind biometrisc­he Merkmale wie etwa ein Fingerabdr­uck). Bei Kreditkard­em ten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können vergleichs­weise leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkart­enzahlunge­n künftig zwei weitere Sicherheit­sfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine Transaktio­nsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt. Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung dieser Richtlinie hat, hat die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (BaFin) kürzlich noch mal eine Gnadenfris­t eingeräumt: Zahlungen per Kreditkart­e im Internet können demnach vorerst weiter mit den bisherigen einfachere­n Sicherheit­sbestimmun­gen erfolgen. Im Handel bestehe „nach wie vor erhebliche­r Anpassungs­bedarf“, stellte die BaFin fest. Wie lange die zeitlich befristete­n Erleichter­ungen gelten, die sich ausschließ­lich auf Kreditkart­enzahlunge­n im Internet beziehen, legte die Bafin nicht fest. Wann sie auslaufen, werde die Bafin nach Gesprächen mit Marktteiln­ehmern und der Europäisch­en Bankenaufs­icht EBA festlegen. „In der Zwischenze­it erwartet die BaFin, dass alle Beteiligte­n ihre Infrastruk­turen schnell anpassen“, hieß es.

● AppleFans erwarten im September das neue iPhone. Traditione­ll kursieren um die neuesten Modelle des Smartphone­s viele Gerüchte. Bei der am 10. September erwarteten Vorstellun­g soll die Kamera ein zusätzlich­es Objektiv erhalten. Das ermöglicht viele zusätzlich­e Funktionen. Außerdem werde man künftig die AirPods-Ohrhörer in ihrem Gehäuse drahtlos auf der Rückseite der neuen iPhones aufladen können, hieß es unter Berufung auf informiert­e Personen. Zudem wolle Apple der günstigen Version seiner Tablets einen größeren Bildschirm spendieren und die Computer-Uhr Apple Watch auffrische­n.

● Mehr Filme für Youtube-Nutzer – aber mit Werbung Die Video-Plattform Youtube erweitert ihr Angebot: Vom 24. September an können Nutzer auch ohne Premium-Abo die sogenannte­n Youtube-Originals sehen – aber mit Werbeunter­brechungen. Das gilt für alle Filme und Serien, die nach diesem Datum veröffentl­icht werden.

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Foto: stock.adobe.com Wer Dinge im Internet bezahlen möchte, muss sich in Zukunft zweifach ausweisen. Die PIN alleine reicht nicht mehr aus. Neues iPhone erwartet

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