Das ändert sich im September
Regeln Mit dem neuen Monat gibt es auch wieder einige Neuerungen. So bekommen etwa Hebammen in Bayern eine Prämie bezahlt und Online-Shopping wird komplizierter
Gesetze, Regeln und Änderungen kommen im September 2019 auf die Menschen in Deutschland zu. Hebammen in Bayern können Prämien beantragen. Apple-Fans warten gespannt auf das neue iPhone. Und Zahlungen im Internet sollten eigentlich ab 14. September sicherer und umständlicher werden – doch ganz so schnell geht es nun doch nicht. Die Änderungen im Überblick.
● Leistungen für Asylbewerber werden ab September neu geregelt Am
1. September tritt das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Darin heißt es etwa, dass aus der Geldleistung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung ausgegliedert werden. Der Bedarf wird dann als Sachleistung erbracht. „Damit sinken die Geldleistungssätze – materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht“, betont die Bundesregierung. Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten dann zehn Euro weniger im Monat – 344 statt 354 Euro im Monat. Für Erwachsene in einer Sammelunterkunft sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich. „Hintergrund ist der Gedanke, dass beim Zusammenleben in der Gemeinschaft bestimmte Kosten nicht für jede Person in voller Höhe anfallen“, heiß es weiter. Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bisher war das nicht möglich. Viele brachen deshalb die Ausbildung ab.
● Hebammen in Bayern können 5000 Euro Niederlassungsprämie beantragen „Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern zu gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern zu gewährleisten“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Um die Prämie zu bekommen, muss die Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nachweisen. Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann ab 1. September unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden.
● Online-Banking und -Shopping werden sicherer – und umständlicher Verbraucher müssen sich auf Änderungen beim Online-Banking und -Shopping einstellen. Denn die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union macht das Zahlen im Netz sicherer – aber wohl auch komplizierter. Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ab dem 14. SepNeue tember für jede Zahlung im OnlineBanking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur sogenannten starken Kunden-Authentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: „Wissen“(z.B. Geheimnummer/PIN), „Besitz“(etwa über ein Smartphone, sie müssen beweisen, dass sie die Original-Zahlungskarte besitzen) und „Sein“(das sind biometrische Merkmale wie etwa ein Fingerabdruck). Bei Kreditkardem ten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können vergleichsweise leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkartenzahlungen künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt. Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung dieser Richtlinie hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kürzlich noch mal eine Gnadenfrist eingeräumt: Zahlungen per Kreditkarte im Internet können demnach vorerst weiter mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen erfolgen. Im Handel bestehe „nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf“, stellte die BaFin fest. Wie lange die zeitlich befristeten Erleichterungen gelten, die sich ausschließlich auf Kreditkartenzahlungen im Internet beziehen, legte die Bafin nicht fest. Wann sie auslaufen, werde die Bafin nach Gesprächen mit Marktteilnehmern und der Europäischen Bankenaufsicht EBA festlegen. „In der Zwischenzeit erwartet die BaFin, dass alle Beteiligten ihre Infrastrukturen schnell anpassen“, hieß es.
● AppleFans erwarten im September das neue iPhone. Traditionell kursieren um die neuesten Modelle des Smartphones viele Gerüchte. Bei der am 10. September erwarteten Vorstellung soll die Kamera ein zusätzliches Objektiv erhalten. Das ermöglicht viele zusätzliche Funktionen. Außerdem werde man künftig die AirPods-Ohrhörer in ihrem Gehäuse drahtlos auf der Rückseite der neuen iPhones aufladen können, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Zudem wolle Apple der günstigen Version seiner Tablets einen größeren Bildschirm spendieren und die Computer-Uhr Apple Watch auffrischen.
● Mehr Filme für Youtube-Nutzer – aber mit Werbung Die Video-Plattform Youtube erweitert ihr Angebot: Vom 24. September an können Nutzer auch ohne Premium-Abo die sogenannten Youtube-Originals sehen – aber mit Werbeunterbrechungen. Das gilt für alle Filme und Serien, die nach diesem Datum veröffentlicht werden.