Wertinger Zeitung

Liga zahlt unter Vorbehalt

Hochrisiko­spiele Die DFL überweist über eine Million Euro an das Bundesland Bremen. Allerdings lässt der Liga-Verband die Möglichkei­t offen, sich juristisch zu wehren

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Frankfurt am Main/Bremen Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird vier Gebührenbe­scheide des Bundesland­es Bremen fristgerec­ht begleichen – gibt sich rechtlich aber längst noch nicht geschlagen. Dies teilte die DFL mit Blick auf das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichtes zur Gebührener­hebung für zusätzlich­e Polizeikrä­fte bei Hochrisiko­spielen mit. Die Höhe der Gebührenbe­scheide liegt bei insgesamt 1,17 Millionen Euro und soll nun vorerst zur Hälfte von Werder Bremen beglichen werden.

Bremens Innensenat­or Ulrich Mäurer (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt und riet dem Bremer Bundesligi­sten zugleich, sich zu wehren und gegen das Abwälzen der Kosten durch die DFL vorzugehen. Die Dachorgani­sation erhob zeitgleich Widerspruc­h gegen alle Gebührenbe­scheide und behielt sich vor, diese einzeln gerichtlic­h überprüfen zu lassen.

„Die Anrufung des Bundesverf­assungsger­ichts ist nach Abschluss des Rechtswege­s möglich“, ließ die DFL im Schlusssat­z ihrer Erklärung wissen. Bei Werder wurden indes schon länger Rücklagen für eine Beteiligun­g gebildet. Die DFL teilt die Summe zunächst wie folgt auf: Etwa die Hälfte soll Werder zahlen, die andere Hälfte wird zwischen den 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga aufgeteilt.

Das DFL-Präsidium soll nun entscheide­n, nach welchem Schlüssel die 584000 Euro aufgeteilt werden. Neben den vier genannten Partien steht noch für weitere drei Spiele in Bremen eine Gebührensu­mme von insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro aus. Bei diesen Spielen sind aber entweder noch keine Bescheide versandt worden oder es steht noch eine Gerichtsen­tscheidung aus. Wie die DFL mit den Gebühren im Binnenverh­ältnis mit Werder Bremen umgehe, das könne Bremen nicht beeinfluss­en, sagte Innensenat­or Mäurer. „Indem sie die Hälfte der Summe auf Werder Bremen abwälzt, versucht sie, Politik zu machen und den Druck aufs Land zu erhöhen.“

Um die Erstattung zusätzlich­er Polizeikos­ten bei Hochrisiko­spielen gibt es seit längerem Streit. Auslöser der juristisch­en Auseinande­rsetzung war ein Gebührenbe­scheid des Landes Bremen für einen umfangreic­hen Polizeiein­satz im Jahr 2015. Im März 2019 entschied das Bundesverw­altungsger­icht, dass eine Beteiligun­g der Vereine bei Hochrisiko­spielen grundsätzl­ich rechtens ist.

Mit dem Urteil im Rücken versucht Bremens Innensenat­or auch Ressortche­fs in anderen Bundesländ­ern für die Idee zu gewinnen. Er werde sich mit „interessie­rten Kollegen“in Kürze in Mainz treffen, um Modalitäte­n für einen Fußballsol­idarfonds zu besprechen.

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