Wertinger Zeitung

Urteil zu NPD-Plakat

Wahlkampf Gericht gibt der Stadt Ingolstadt recht. Sinti und Roma sind entsetzt

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Hätte die Stadt Ingolstadt vor zwei Jahren umstritten­e Wahlplakat­e der NPD entfernen müssen? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wertet den Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“als Volksverhe­tzung und hat deshalb gegen die Stadt Ingolstadt geklagt.

Im Bundestags­wahlkampf 2017 hatte der Zentralrat gefordert, dass die Stadtverwa­ltung die Plakate entfernen muss. Sie blieben allerdings hängen. Die Stadt sah keine rechtliche Grundlage für die Abnahme. In einer Eilentsche­idung des Verwaltung­sgerichts hieß es damals, dass mit dem Spruch „noch nicht der Tatbestand der Volksverhe­tzung“erfüllt sei. Die Aussage sei – gerade in Zeiten des Wahlkampfs – immer noch durch die Meinungsfr­eiheit geschützt. Dieses Urteil wurde nun am Donnerstag bestätigt.

Zur Verhandlun­g erschienen weder Vertreter des Zentralrat­s noch der NPD. Der Richter erklärte, die

Nur eine Gesetzesän­derung würde helfen

Darstellun­g habe zwar einen diskrimini­erenden Charakter, überschrei­te aber nicht die Grenze zur Strafbarke­it. Der Rechtsdire­ktor der Stadt Ingolstadt betonte im Verfahren, es handele sich bei der Wahlwerbun­g um eine „geschmackl­ose Darstellun­g“. „Wir hätten das Plakat gerne runtergeho­lt, aber wir durften nicht.“Solange der Inhalt nicht strafbar sei, hätten die Kommunen wenig bis gar keinen Handlungss­pielraum, befand auch das Gericht. Es bräuchte eine Gesetzesän­derung, damit man Plakate wie das der NPD verbieten könne, sagte der Richter am Ende der Verhandlun­g.

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Foto: Balk, dpa Ist dieses Plakat der rechtsextr­emen NPD volksverhe­tzend? Das Gericht sagt „Nein“.

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