Comeback auf der Anklagebank
Fußball Weil er im Nachtleben einen Mann verletzt haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheits- und Geldstrafe gegen FCA-Spieler Caiuby. Der erscheint überraschend zur Verhandlung
Augsburg Das Unbehagen war Caiuby anzusehen, als er am Donnerstagmorgen am Augsburger Amtsgericht erschien. Mit versteinerter Miene betrat der Brasilianer den Sicherheitsbereich am Justizzentrum, während Fotografen und TVTeams ihre Objektive auf den 31-Jährigen richteten. Dass der FCA-Spieler tatsächlich zur Verhandlung erscheinen würde – damit hatte im Vorfeld kaum jemand gerechnet. Auch wenn das Erscheinen des Kickers nach dem ersten Verhandlungstag richterlich angeordnet war, war er dazu nicht verpflichtet: Caiuby hatte seinen Anwalt Fabian Krötz mit einer umfangreichen Vollmacht ausgestattet.
Noch in der vergangenen Woche hatte Caiuby über seinen Anwalt übermitteln lassen, dass ihn keine Schuld treffe. In den Morgenstunden eines Sonntags im Mai 2018 soll es in der Augsburger Maximilianstraße zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, bei der Caiuby einen heute 27-Jährigen per Kopfstoß so schwer verletzt haben soll, dass dieser eine Gehirnerschütterung samt Jochbeinprellung erlitt und fünf Tage arbeitsunfähig war. Caiuby beteuerte auch am Donnerstag seine Unschuld und sagte nach dem Ende der Plädoyers: „Ich habe schon viele Fehler in meinem Leben gemacht, aber ich stehe zu ihnen.“ Den Mann, der ihn beschuldige, kenne er gar nicht. Vielmehr sei es einer seiner Freunde gewesen, die mit dem späteren Opfer in Streit geraten seien. Der 30-jährige Brasilianer sei es dann auch gewesen, der mit dem Kopf gestoßen habe.
Staatsanwalt Moritz Bamberger sah dies nach der Anhörung von insgesamt 17 Zeugen anders. Er forderte für den mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestraften Caiuby eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von 75000 Euro. Der Anwalt des Südamerikaners plädierte auf Freispruch. Ein Urteil soll am Freitag in einer Woche fallen. Wie etliche Aussagen der Caiuby-Seite wertete der Staatsanwalt auch die des vermeintlichen Entlastungszeugen als unglaubwürdig und kündigte juristische Konsequenzen wegen Falschaussage an. Mehrfach habe sich der Landsmann und Freund Caiubys in Widersprüche verwickelt. Unter anderem erkannte er zuerst sein vermeintliches Opfer nicht: Der 27-Jährige hatte sich nach dem Vorfall Tattoos am Hals und im Gesicht stechen lassen. Selbst Richter Julian Mertes verlor während der einstündigen Vernehmung des Mannes die Geduld: „Ich weise Sie auf Ihre Wahrheitspflicht hin. Und Stand jetzt glaube ich Ihnen kein Wort.“Zwei Türsteher belasten Caiuby hingegen schwer: Sie gaben an, den Kopfstoß gesehen zu haben. Manche andere Zeugen, wie der FCA-Spieler Sergio Cordova, konnten sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern.
Ein zentraler Bestandteil der Beweisführung drehte sich um ein Treffen in der FCA-Geschäftsstelle. Dazu hatten die beiden Geschäftsführer des FCA, Michael Ströll und Stefan Reuter, den 27-Jährigen und dessen Anwalt Clemens Käuffer eingeladen. Dabei hatte sich Caiuby beim Verletzten entschuldigt und nach Aussage Käuffers eine Zahlung von 5000 Euro angeboten. Direkt nach dem Gespräch hatte Caiuby aber gegenüber den FCA-Verantwortlichen beteuert, unschuldig zu sein. Ströll gab zu: „Da waren wir auch überrascht. Aber er hat sofort danach gesagt: Ich war es nicht.“Als Schuldeingeständnis wolle er das Verhalten Caiubys deswegen nicht werten. Sportgeschäftsführer Stefan Reuter verriet in seiner Aussage ein pikantes Detail: Aktuell erhält Caiuby vom FCA keinen Cent Gehalt.
Auf Nachfrage sagte Reuter: „Er hat einen Vertrag bis 30. Juni nächsten Jahres, aber bekommt aktuell keine Zahlung von uns.“Das bestätigte Caiuby: Derzeit lebe er in Brasilien von seinem Ersparten von etwa einer Million Euro sowie von etwa 5000 Euro Mieteinnahmen für einige Immobilien.
Mit seiner Fußball-Karriere abgeschlossen hat er aber noch nicht. Auf die Nachfrage von Staatsanwalt Bamberger, ob er wieder als Profi spielen wolle, antwortete Caiuby: „Ja, eigentlich will ich das. Es gibt aber noch nichts Konkretes.“
Der Richter polterte: „Ich glaube Ihnen kein Wort.“