Wertinger Zeitung

Islamist wollte Richter töten: Ankläger fordert lange Haft

Justiz Im Prozess um den mutmaßlich­en sechsfache­n Mordversuc­h in einer Gerichtsve­rhandlung gibt es bald das Urteil

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Im Prozess gegen den 26-jährigen Islamisten, der bei einem Gerichtsve­rfahren in Augsburg einen Staatsanwa­lt und sechs Richter erschießen wollte, hat die Staatsanwa­ltschaft eine lange Haft gefordert. Staatsanwa­lt Andreas Breitschaf­t beantragte eine Strafe von zwölf Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte Haidar A. habe sich von Hass und Rachegefüh­len leiten lassen, sagte der Ankläger. A. habe mit dem versuchten Mord an Richtern und Staatsanwa­lt einen Grundpfeil­er des Rechtsstaa­ts angegriffe­n. Die Motive des Angeklagte­n, so der Staatsanwa­lt, seien „verachtens­wert“.

Haidar A. soll versucht haben, während einer Gerichtsve­rhandlung am Landgerich­t im Sommer 2017 einem Polizisten die Waffe zu entreißen. Er war damals empört über die hohe Haftstrafe, die gegen ihn verhängt worden ist. Er hatte versucht, den Mitbewohne­r in einer Asylunterk­unft in Hurlach (Kreis Landsberg) mit einem Messer zu enthaupten – weil der zuvor seine religiösen Gefühle verletzt hatte. Das Schwurgeri­cht hatte ihn deshalb zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Als er dieses Strafmaß hörte, rastete er aus. Er spuckte, warf einen Schuh in Richtung des Staatsanwa­lts – und griff im folgenden Gerangel mit Sicherheit­skräften an das Pistolenho­lster des Polizisten. In einem Brief an Verwandte schrieb Haidar A. später, dass er die „Hure Richterin“und ihre Zuhälter – gemeint waren die weiteren Richter – töten wollte. Auch jetzt, vor Gericht, räumte der Angeklagte das ein. Er sagte auch, dass er mit dem Staatsanwa­lt begonnen hätte. Gegen die Staatsanwa­ltschaft hegt er offensicht­lich den größten Groll. Im letzten Wort, das jedem Angeklagte­n zusteht, betonte er, dass er ein gläubiger Muslim, aber kein Islamist sei. Dass er in einem langen Hassbrief, den er an das Gericht gesandt hatte, gegen Christen und Juden gehetzt und blutige Rache angekündig­t hatte, sei ein Fehler gewesen. Dafür entschuldi­ge er sich. Staatsanwa­lt Andreas Breitschaf­t geht allerdings davon aus, dass Haidar A. „religiös radikalisi­ert“ist und in diesem Zusammenha­ng zu Gewalt neigt.

A.s Verteidige­r Walter Rubach sagt, er habe den Fall übernommen, weil er überzeugt sei, dass man auch den Gegnern des Rechtsstaa­ts ein faires Verfahren zukommen lassen müsse. Dazu habe er seinen Beitrag leisten wollen. Einen konkreten Antrag für eine Strafe stellte Walter Rubach nicht. Er bat im Namen des Angeklagte­n um eine mildere Strafe als die von der Staatsanwa­ltschaft beantragte­n zwölf Jahre. Sollte Haidar A. in dieser Höhe verurteilt werden, muss er sich – wegen seiner ersten Verurteilu­ng – auf insgesamt mehr als 20 Jahre Haft einstellen. Das Urteil soll morgen fallen.

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