Islamist wollte Richter töten: Ankläger fordert lange Haft
Justiz Im Prozess um den mutmaßlichen sechsfachen Mordversuch in einer Gerichtsverhandlung gibt es bald das Urteil
Augsburg Im Prozess gegen den 26-jährigen Islamisten, der bei einem Gerichtsverfahren in Augsburg einen Staatsanwalt und sechs Richter erschießen wollte, hat die Staatsanwaltschaft eine lange Haft gefordert. Staatsanwalt Andreas Breitschaft beantragte eine Strafe von zwölf Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte Haidar A. habe sich von Hass und Rachegefühlen leiten lassen, sagte der Ankläger. A. habe mit dem versuchten Mord an Richtern und Staatsanwalt einen Grundpfeiler des Rechtsstaats angegriffen. Die Motive des Angeklagten, so der Staatsanwalt, seien „verachtenswert“.
Haidar A. soll versucht haben, während einer Gerichtsverhandlung am Landgericht im Sommer 2017 einem Polizisten die Waffe zu entreißen. Er war damals empört über die hohe Haftstrafe, die gegen ihn verhängt worden ist. Er hatte versucht, den Mitbewohner in einer Asylunterkunft in Hurlach (Kreis Landsberg) mit einem Messer zu enthaupten – weil der zuvor seine religiösen Gefühle verletzt hatte. Das Schwurgericht hatte ihn deshalb zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Als er dieses Strafmaß hörte, rastete er aus. Er spuckte, warf einen Schuh in Richtung des Staatsanwalts – und griff im folgenden Gerangel mit Sicherheitskräften an das Pistolenholster des Polizisten. In einem Brief an Verwandte schrieb Haidar A. später, dass er die „Hure Richterin“und ihre Zuhälter – gemeint waren die weiteren Richter – töten wollte. Auch jetzt, vor Gericht, räumte der Angeklagte das ein. Er sagte auch, dass er mit dem Staatsanwalt begonnen hätte. Gegen die Staatsanwaltschaft hegt er offensichtlich den größten Groll. Im letzten Wort, das jedem Angeklagten zusteht, betonte er, dass er ein gläubiger Muslim, aber kein Islamist sei. Dass er in einem langen Hassbrief, den er an das Gericht gesandt hatte, gegen Christen und Juden gehetzt und blutige Rache angekündigt hatte, sei ein Fehler gewesen. Dafür entschuldige er sich. Staatsanwalt Andreas Breitschaft geht allerdings davon aus, dass Haidar A. „religiös radikalisiert“ist und in diesem Zusammenhang zu Gewalt neigt.
A.s Verteidiger Walter Rubach sagt, er habe den Fall übernommen, weil er überzeugt sei, dass man auch den Gegnern des Rechtsstaats ein faires Verfahren zukommen lassen müsse. Dazu habe er seinen Beitrag leisten wollen. Einen konkreten Antrag für eine Strafe stellte Walter Rubach nicht. Er bat im Namen des Angeklagten um eine mildere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft beantragten zwölf Jahre. Sollte Haidar A. in dieser Höhe verurteilt werden, muss er sich – wegen seiner ersten Verurteilung – auf insgesamt mehr als 20 Jahre Haft einstellen. Das Urteil soll morgen fallen.