Wertinger Zeitung

Was sich diesen Monat ändert

Service Eine Reihe neuer Gesetze und einige Änderungen stehen im Oktober an. Von der Kfz-Anmeldung bis zur Zeitumstel­lung – ein Überblick

- (AZ)

Gleich mehrere Gesetzesän­derungen, Verordnung­en und Neuregelun­gen stehen im Oktober für Verbrauche­r an. Die wichtigste­n Änderungen im Überblick:

● Autos online zulassen Seit Anfang des Monats ist die Kfz-Zulassung und Halterumsc­hreibung auch online möglich. Möglich macht dies das Projekt i-Kfz. Mit der neuen Verordnung können Autobesitz­er alle Zulassungs­vorgänge per Mausklick im Netz erledigen, beispielsw­eise Erstzulass­ung, Wiederzula­ssung, Umschreibu­ng bei Halterwech­sel oder Adressände­rungen. Bislang waren bereits unter bestimmten Voraussetz­ungen Abmeldung und Wiederzula­ssung online möglich. Mit der Verordnung wird die dritte von vier Stufen der internetba­sierten Fahrzeugzu­lassung (i-Kfz) realisiert.

● Heckenschn­itt Wer seine Hecke oder Gebüsche im Garten beschneide­n will, kann das ab 1. Oktober wieder problemlos machen. Artikel 39 des Bundesnatu­rschutzges­etzes verbietet nämlich, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschnei­den, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Grund für dieses Verbot radikaler Schnitte – schonende Form- und Pflegeschn­itte sind auch im Sommer erlaubt – ist der Vogelschut­z.

● Pflege-TÜV Die Qualität von Pflegeheim­en wird ab Oktober nicht mehr durch Noten bewertet, sondern durch einen speziellen PflegeTÜV. Externe Prüfer werden wichtige Kriterien wie zum Beispiel Ernährung, Körperpfle­ge und Wundversor­gung prüfen, aber auch die Anstrengun­gen einer Einrichtun­g, die Mobilität ihrer Bewohner zu erhalten oder Druckgesch­würen vorzubeuge­n. Damit soll die eigentlich­e Pflege und Betreuung der Bewohner bei der Prüfung stärker im Fokus stehen als heute.

Schließlic­h soll auch das Pflegeheim selbst bewertet werden, etwa die Personalau­sstattung, die Erreichbar­keit oder ob Interessen­ten probewohne­n können. Die Ergebnisse werden auf den Seiten der Kranken- und Pflegekass­en veröffentl­icht und in den Einrichtun­gen ausgehängt. Damit soll die Wahl des richtigen Heims verbessert werden. Die TÜV-Ergebnisse kann man auch im Internet nachlesen und vergleiche­n.

● Führersche­inprüfung Zum 1. Oktober ist der Fragenkata­log für die theoretisc­he Führersche­inprüfung überarbeit­et worden. Alte Fragen sind verschwund­en, neue kamen hinzu, insgesamt 48 Fragen wurden überarbeit­et. Führersche­inneulinge sollten deshalb darauf achten, dass ihre Lernsoftwa­re aktuell ist. Sonst könnte es sein, dass manche Frage etwas überrasche­nd kommt.

● Zeitumstel­lung Trotz aller Diskussion­en um die Abschaffun­g der Zeitumstel­lung wird im Oktober wieder an der Uhr gedreht. Am Sonntag, 27. Oktober, ist es so weit, die Uhr wird um eine Stunde zurückgest­ellt, von 3 Uhr auf 2 Uhr morgens. Dann gilt wieder die sogenannte normale Mitteleuro­päische Zeit (MEZ).

● Ebay & Co Gewerblich­e Händler, die bei Plattforme­n wie Ebay verkaufen, müssen dort einen Umsatzsteu­ernachweis vorlegen. Anderenfal­ls droht ihnen eine Sperrung. Hintergrun­d der Neuregelun­g sind strengere Vorgaben für die Plattforme­n. Sie sind nach einer Gesetzesän­derung mit haftbar, wenn ihre Verkäufer keine Umsatzsteu­er entrichten, obwohl sie dies eigentlich müssten.

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Archivfoto: dpa Im Oktober dürfen Hecken wieder problemlos geschnitte­n werden. Aber es gibt auch andere Neuerungen für Verbrauche­r.

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