Was sich diesen Monat ändert
Service Eine Reihe neuer Gesetze und einige Änderungen stehen im Oktober an. Von der Kfz-Anmeldung bis zur Zeitumstellung – ein Überblick
Gleich mehrere Gesetzesänderungen, Verordnungen und Neuregelungen stehen im Oktober für Verbraucher an. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
● Autos online zulassen Seit Anfang des Monats ist die Kfz-Zulassung und Halterumschreibung auch online möglich. Möglich macht dies das Projekt i-Kfz. Mit der neuen Verordnung können Autobesitzer alle Zulassungsvorgänge per Mausklick im Netz erledigen, beispielsweise Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung bei Halterwechsel oder Adressänderungen. Bislang waren bereits unter bestimmten Voraussetzungen Abmeldung und Wiederzulassung online möglich. Mit der Verordnung wird die dritte von vier Stufen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) realisiert.
● Heckenschnitt Wer seine Hecke oder Gebüsche im Garten beschneiden will, kann das ab 1. Oktober wieder problemlos machen. Artikel 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet nämlich, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Grund für dieses Verbot radikaler Schnitte – schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt – ist der Vogelschutz.
● Pflege-TÜV Die Qualität von Pflegeheimen wird ab Oktober nicht mehr durch Noten bewertet, sondern durch einen speziellen PflegeTÜV. Externe Prüfer werden wichtige Kriterien wie zum Beispiel Ernährung, Körperpflege und Wundversorgung prüfen, aber auch die Anstrengungen einer Einrichtung, die Mobilität ihrer Bewohner zu erhalten oder Druckgeschwüren vorzubeugen. Damit soll die eigentliche Pflege und Betreuung der Bewohner bei der Prüfung stärker im Fokus stehen als heute.
Schließlich soll auch das Pflegeheim selbst bewertet werden, etwa die Personalausstattung, die Erreichbarkeit oder ob Interessenten probewohnen können. Die Ergebnisse werden auf den Seiten der Kranken- und Pflegekassen veröffentlicht und in den Einrichtungen ausgehängt. Damit soll die Wahl des richtigen Heims verbessert werden. Die TÜV-Ergebnisse kann man auch im Internet nachlesen und vergleichen.
● Führerscheinprüfung Zum 1. Oktober ist der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung überarbeitet worden. Alte Fragen sind verschwunden, neue kamen hinzu, insgesamt 48 Fragen wurden überarbeitet. Führerscheinneulinge sollten deshalb darauf achten, dass ihre Lernsoftware aktuell ist. Sonst könnte es sein, dass manche Frage etwas überraschend kommt.
● Zeitumstellung Trotz aller Diskussionen um die Abschaffung der Zeitumstellung wird im Oktober wieder an der Uhr gedreht. Am Sonntag, 27. Oktober, ist es so weit, die Uhr wird um eine Stunde zurückgestellt, von 3 Uhr auf 2 Uhr morgens. Dann gilt wieder die sogenannte normale Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
● Ebay & Co Gewerbliche Händler, die bei Plattformen wie Ebay verkaufen, müssen dort einen Umsatzsteuernachweis vorlegen. Anderenfalls droht ihnen eine Sperrung. Hintergrund der Neuregelung sind strengere Vorgaben für die Plattformen. Sie sind nach einer Gesetzesänderung mit haftbar, wenn ihre Verkäufer keine Umsatzsteuer entrichten, obwohl sie dies eigentlich müssten.