Wertinger Zeitung

Thomas Cook: Kein voller Schadeners­atz

Kunden erhalten nicht gesamtes Geld zurück

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Frankfurt/Main Schlechte Nachrichte­n für Pauschalur­lauber der deutschen Thomas Cook, die vom Reisestopp bis 31. Oktober betroffen sind: Sie können nicht mit einer vollen Erstattung des bereits gezahlten Geldes rechnen. Die Versicheru­ng Zurich Deutschlan­d hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien.

Der insolvente Veranstalt­er hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren. Zur Zahl der betroffene­n Kunden machte Thomas Cook keine Angaben. Die Ersatzansp­rüche würden der versichert­en Summe gegenüberg­estellt und quotiert, erläuterte der ZurichSpre­cher. Als Rechenbeis­piel: Wenn die Schadenssu­mme doppelt so hoch ist wie die versichert­e Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssu­mme und die Erstattung­squote sei, sagte Engelien. Betroffen sind Pauschalre­isekunden, die beim Insolvenza­ntrag noch nicht unterwegs waren.

Zunächst müssten Hotelrechn­ungen für Pauschalur­lauber, die beim Insolvenza­ntrag schon unterwegs waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden, erläuterte Engelien weiter. Auch die Höhe dieser Summe sei noch nicht klar. Von den 140 000 betroffene­n Urlaubern seien bis Montagaben­d alle bis auf 17000 in die Heimat zurückgebr­acht worden. Bis Anfang kommender Woche solle die Rückholakt­ion weitgehend abgeschlos­sen sein. Ob Kunden, die ab dem 1. November gebucht haben, Geld verlieren, hängt davon ab, ob die Reisen durchgefüh­rt werden – möglicherw­eise auch von einem anderen Veranstalt­er.

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