Wertinger Zeitung

3000 Bissinger dürfen den neuen Bürgermeis­ter wählen

Wahl Am Sonntag entscheide­t sich, wer künftig im Kesseltal das Sagen hat. Zwar steht mit Stephan Herreiner einzig ein Kandidat zur Wahl. Die Verwaltung ist dennoch auf weitere Namen eingestell­t. Wie das gehen kann

- VON SIMONE BRONNHUBER

Bissingen Es ist so weit. Am Sonntag, 13. Oktober, wählt Bissingen einen neuen Bürgermeis­ter. Nachdem der amtierende Rathausche­f Michael Holzinger aufgrund gesundheit­licher Probleme sein Amt vorzeitig aufgeben muss, braucht die Marktgemei­nde ein neues Oberhaupt. Offiziell als Bürgermeis­terkandida­t nominiert wurde einzig Stephan Herreiner. Der aktuelle Gemeindera­t und Zweite Bürgermeis­ter wird von der CSU und den Freien Wählern in Bissingen gestützt. Nur sein Name steht auf den Stimmzette­ln. Die werden am Sonntag, wenn alle Wahllokale im Kesseltal geschlosse­n sind, emsig im Rathaus ausgezählt. Geschäftss­tellenleit­er Arne Spahr und sein Team haben aber schon seit Wochen alle Hände voll zu tun, damit die Wahl am Sonntag reibungslo­s abläuft – und in Bissingen gibt es ein paar Besonderhe­iten bei der Bürgermeis­terwahl, wie Spahr im Interview verrät. Fast 3000 Bürger dürfen wählen, bislang haben rund 90 in Form der Briefwahl davon schon Gebrauch gemacht. „Es gibt vier allgemeine Stimmbezir­ke. Zwei Wahllokale sind in Bissingen in der Schule, ein Wahllokal ist im Ortsteil Diemantste­in und ein Wahllokal befindet sich im Ortsteil Unterringi­ngen. Es wurde außerdem ein Briefwahlb­ezirk gebildet“, erklärt Spahr.

Insgesamt sind 50 Wahlhelfer im Einsatz, die einzelnen Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr am Sonntag geöffnet. Bis wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist? „Normalerwe­ise müsste ein vorläufige­s Ergebnis rasch erfolgen, kommt aber auch darauf an, wie viele andere wählbare Personen von den Wählerinne­n und Wählern eine Stimme erhalten“, sagt der Geschäftss­tellenleit­er.

Denn, wie berichtet, wurde zwar nur ein Bürgermeis­terkandida­t nominiert. Wahlkampf wird in der Marktgemei­nde Bissingen trotzdem geführt. Andere Gruppierun­gen machen teils keinen Hehl daraus, dass sie Herreiner keine Stimme am Sonntag geben wollen. Deshalb sei man in der Verwaltung auf alles eingestell­t. „Ein Bewerber ist gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebene­n gültigen Stimmen erhält – und das im ersten Wahlgang“, so Spahr und er fügt hinzu: „Über die Gültigkeit von Stimmzette­ln wird im Wahllokal entschiede­n. Ein unleserlic­her Stimmzette­l ist grundsätzl­ich nicht gültig.“

Das Ergebnis der Bürgermeis­terwahl können die Bürger auch live vor Ort im Rathaus abwarten. Dort, so Arne Spahr, ist eine Präsentati­on im Sitzungssa­al geplant.

50 Wahlhelfer sind im Einsatz

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Archivfoto: Ernst Wer hat künftig das Sagen in der Marktgemei­nde Bissingen? Am Sonntag wird der neue Bürgermeis­ter gewählt.

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