„Früher war mehr Lametta“
Münchner Gerichte urteilen über berühmten Loriot-Satz
München „Früher war mehr Lametta“– ein Satz, der nur von Loriot stammen kann. Könnte man meinen. Ist aber nicht so. Denn Loriots berühmter Ausspruch ist eben nicht vom Urheberrecht geschützt. Das teilten das Oberlandesgericht (OLG) München und das Landgericht München I am Freitag mit. Damit steht fest: Die Erben des als Loriot berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow sind mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, den Satz auf T-Shirts zu drucken, gescheitert.
Sie hatten eine einstweilige Verfügung gefordert und das angestrebte Verbot damit begründet, der Satz sei urheberrechtlich geschützt. Das Zitat „Früher war mehr Lametta“habe „eine eigene Werkqualität“im Sinne des Paragrafen 2 des Urhebergesetzes. Beide Gerichte sahen das allerdings anders. Dem Satz allein fehle „die hinreichende Schöpfungshöhe“. Erst im Zusammenhang mit dem Sketch werde er besonders. „Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch und die damit verbundene Situationskomik“. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Früher war mehr Lametta“geht auf den Loriot-Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“zurück, der am 7. Dezember 1978 zum ersten Mal in der ARD ausgestrahlt und in das Buch „Loriots dramatische Werke“aufgenommen wurde. Als Opa Hoppenstedt beschwert Loriot sich darin über zu wenig Glitzer am Baum.
Der Satz ist längst in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen – auch über Weihnachten hinaus. Das Landgericht führte in seiner Entscheidung weiter aus: Blende man den Sketch und die Tatsache aus, dass der Satz von Loriot stamme, handele „es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war“.