Kling, Kuhglöckchen, kling
Irgendwie haben wir es ja schon immer geahnt: An bayerischen Gerichten wird über ganz schön viel Nonsens gestritten. Stinkender Käse hier, zu laut krähende Göckel da – ja gibt‘s denn nichts Wichtigeres? Und schon ertappt man sich dabei, wie man sich wieder in einer dieser Geschichten verliert, in denen bis aufs letzte Schimpfwort zerstrittene Nachbarn lieber tausende Euro an einen Rechtsanwalt überweisen, als einen Zug aus der Friedenspfeife zu nehmen.
Nicht eben selten ziehen Streithähne dieser Couleur vor Gericht, in der Hoffnung, dort endlich die Gerechtigkeit zu erfahren, die ihnen ihrer Meinung nach zusteht. Dumm nur, wenn der Richter nicht mitspielt, sich auf die falsche Seite schlägt oder sich erst gar nicht einmischen will in das nachbarschaftliche Gezänk. So geschehen nun im Streit um die bimmelnden Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen. Dieser zieht sich – wie mehrfach berichtet – schon eine ganze Weile hin und beschäftigte bereits mehrere Richter und Gerichte. Vollkommen zu Recht natürlich, es geht ja schließlich um das hohe Gut der oberbayerischen Nachtruhe. Doch das hat sich offenbar noch nicht bis ins baden-württembergische Karlsruhe herumgesprochen. Denn am dortigen Bundesgerichtshof ließen Deutschlands oberste Zivilrichter das glockenlärmgeplagte Ehepaar kurzerhand abblitzen. Die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, teilte das Gericht am Freitag trocken mit. Irgendwie haben wir das ja schon immer geahnt...
Zum Glück aber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Für seinen Kuhglocken-Kampf hat sich das streitlustige Ehepaar nämlich aufgeteilt. Während der Mann in Karlsruhe scheiterte, kämpft die Frau in München am Oberlandesgericht weiter. Fortsetzung folgt. Auch das war zu erahnen.