Wertinger Zeitung

Haftstrafe­n und Schwächean­fall

Urteile im Sontheimer Mordprozes­s gefallen

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Ellwangen Im Mordprozes­s gegen einen Vater und seine zwei Söhne hat das Landgerich­t Ellwangen (Ostalbkrei­s) die beiden Brüder zu Gefängniss­trafen von neun und 15 Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen den Vater wurde am Freitag abgetrennt, nachdem dieser kurz vor der Urteilsver­kündung einen Schwächean­fall erlitten hatte. Ein Urteil gegen den wegen dreier Morde angeklagte­n 55-Jährigen soll nach Möglichkei­t am 23. Dezember verkündet werden, wie der Vorsitzend­e Richter erklärte. Der Hauptangek­lagte wurde mit dem Rettungswa­gen in ein Krankenhau­s gebracht. Wie ein Verteidige­r erklärte, hatte ein Notarzt die Einweisung wegen Verdachts auf einen Herzinfark­t verfügt. Der 33-jährige Sohn wurde wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren verurteilt. Dabei sei unter anderem berücksich­tigt worden, dass die Angeklagte­n Geständnis­se abgelegt hatten. In einem Fall war das Mordopfer ein Lebensgefä­hrte der heute 35-jährigen Schwester der Brüder. Das Gericht berücksich­tigte auch Aussagen der Brüder, wonach der Getötete ihre Schwester und deren zwei Kinder immer wieder schwer misshandel­t habe. Der 31-Jährige wurde wegen Beihilfe zu dem Mord in Sontheim an der Brenz, nahe der Landesgren­ze zwischen Baden-Württember­g und Bayern, zu neun Jahren Haft verurteilt. Mit den Urteilen gegen die Söhne blieb das Gericht unter der Forderung des Staatsanwa­lts. Der hatte für alle drei lebenslang­e Haft wegen Mordes gefordert.

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