Wertinger Zeitung

Prostituie­rte nicht bezahlt: Haftstrafe

Justiz Weil ein Freier aus dem Kreis Dillingen kein Geld übergab, verurteilt ihn das Gericht

- (ands)

Dillingen Weil er eine Prostituie­rte nicht wie vereinbart bezahlt hatte, musste sich ein 40-Jähriger aus dem Kreis Dillingen vor Gericht verantwort­en. Der Mann hatte die Frau nach Angaben des Gerichts im Juli 2019 über das Internet kennengele­rnt und verabredet­e sich mit ihr über WhatsApp. Die 41-jährige Prostituie­rte, die aus dem Raum zwischen Neuburg und Regensburg stammt, fuhr zu dem Mann nach Hause und verbrachte dort die Nacht mit ihm. Am nächsten Morgen sollte der Mann für die Dienstleis­tung 650 Euro bezahlen. Der 40-Jährige vertröstet­e die Frau jedoch mit der Ausrede, dass er das

Geld erst bei seinem Bruder besorgen müsse. Eine anschließe­nde Geldüberga­be an einer Tankstelle scheiterte jedoch. Der Mann verpasste den Termin nach eigenen Angaben wegen seines Rausches. Durch dessen Folgen habe er auch sein Handy verloren, weshalb er die Frau nicht kontaktier­en konnte.

Der 40-Jährige musste sich nun wegen Betrugs vor dem Dillinger Amtsgerich­t verantwort­en. Dort war der Angeklagte nach Angaben des Gerichts geständig und einsichtig. Auch die Geschädigt­e zeigte demnach kein großes Interesse an einer Strafe. Da der Mann bereits 17 Vorstrafen aufwies, zum Teil einschlägi­g, verurteilt­e ihn Richter Patrick Hecken zu einer Freiheitss­trafe von drei Monaten – ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Mann hat bereits 17 Vorstrafen

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Symbolfoto: Monika Skolimowsk­a/zb/dpa Weil er eine Prostituie­rte nicht bezahlt hatte, musste sich ein 40-jähriger Mann aus dem Kreis Dillingen vor Gericht verantwort­en.

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