Wertinger Zeitung

Gericht kippt Berufsverb­ot für Kinderarzt

Augsburger wegen Missbrauch­s verurteilt

- (AZ)

Augsburg Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Augsburger Kinderarzt wegen des Missbrauch­s von 20 Buben für rechtskräf­tig erklärt. Nach Angaben des Landgerich­tes Augsburg vom Montag wies der BGH die Revision des Mannes zurück.

Dieser war Ende Januar unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauch­s und Vergewalti­gung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten samt anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Das Augsburger Landgerich­t hatte dem Mediziner zudem ein lebenslang­es Berufsverb­ot als Arzt auferlegt, welches der BGH jedoch kassierte.

Der Kinderarzt hatte im Prozess alle Vorwürfe zugegeben. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesproch­en, ihnen Spielzeug versproche­n und sie dann in nahen Gebäuden missbrauch­t. Die schwerwieg­endste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersäch­sischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährig­en in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinisc­hen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisie­rte das Kind, verging sich an ihm und setzte es benommen wieder aus.

Das Augsburger Gericht hatte den Mann schon einmal zu dreizehnei­nhalb Jahren Gefängnis und Sicherungs­verwahrung sowie zu einem Berufsverb­ot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgeri­chtshof allerdings aufgehoben. In den neuen Verfahren musste die Schuldfähi­gkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.

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