Wertinger Zeitung

Leichen mit der Kettensäge zerteilt

Prozess Seine Söhne wurden schon zu langen Gefängniss­trafen verurteilt. Nun kam das Urteil gegen den Vater in zwei von drei Mordfällen. Er wird wohl nie mehr auf freien Fuß kommen

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Ellwangen Im Prozess um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangek­lagte zur Höchststra­fe verurteilt worden. Das Landgerich­t Ellwangen verhängte am Montag wegen zweifachen Mordes eine lebenslang­e Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob und wann der 55-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt. Das Urteil gegen ihn wegen eines dritten Mordes soll voraussich­tlich Anfang des kommenden Jahres gefällt werden. Dieser Fall wurde vom Verfahren abgetrennt, weil sich ein Neffe des Hauptangek­lagten bereit erklärt haben soll, vor deutschen Behörden auszusagen. Die drei Bluttaten waren 2008, 2014 und 2019 verübt worden. Zum Teil waren die Leichen zersägt worden, um die Opfer besser zu beseitigen.

Die zwei Söhne des 55-Jährigen waren bereits am vergangene­n Freitag verurteilt worden: der 33-Jährige wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren, der 31-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in einem Fall zu neun Jahren. Sehr detaillier­t schilderte Richter Gerhard Ilg die Taten – zunächst den Mord am Lebensgefä­hrten der eigenen Tochter im Jahr 2014 und dann den 2019 verübten Mord an einem Garagenver­mieter, mit dem der Angeklagte laut Ilg bereits seit vielen Jahren ein beinahe freundscha­ftliches Verhältnis gepflegt hatte. In beiden Fällen, so Ilg, habe der 55-Jährige kühl und berechnend einen Entschluss gefasst: „Der muss weg.“Aus Sicht der Schwurgeri­chtskammer waren die 38 Jahre und 59 Jahre alten Opfer arg- und wehrlos.

Am Mordmerkma­l der Heimtücke gebe es keine Zweifel. „Unterm

Strich ragen beide Taten über das hinaus, was wir sonst an Straftaten haben“, betonte Ilg. Kurz vor der Verkündung der Strafen hatte der Vater am Freitag einen Schwächean­fall erlitten und war in ein Krankenhau­s gebracht worden. Es habe Verdacht auf Herzinfark­t bestanden, erklärte ein Verteidige­r. Am Montag war er aber wieder verhandlun­gsfähig.

Laut Anklage waren die Opfer erwürgt oder strangulie­rt worden. Mindestens zwei Leichen seien mit Kettensäge­n zerteilt worden, um sie besser „entsorgen“zu können. Alle drei Angeklagte­n sind italienisc­he Staatsbürg­er, die seit langem in Süddeutsch­land leben. Der Vater wurde auf Sizilien geboren, die Söhne in Deutschlan­d. Bei ihren Vernehmung­en durch die Polizei sowie vor Gericht gestanden sie die Bluttaten weitgehend. Vor Gericht bekundeten sie Reue. Die Verteidigu­ng des Hauptangek­lagten hatte das Gericht darum gebeten, auf eine Sicherungs­verwahrung zu verzichten.

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Foto: Stefan Puchner, dpa Der Haupttäter – ein 55-Jähriger – in Fesseln an Händen und Füßen. Er hatte nach Überzeugun­g des Gerichtes kühl und berechnend gemordet.

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