Anklage gegen Boateng
Bayern-Profi soll Freundin verletzt haben
München Das Amtsgericht München hat eine Anklage gegen BayernSpieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Allerdings ist noch unklar, wie schwer die Juristen die Vorwürfe bewerten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I sagte am Montag: „Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein.“
Im Juristendeutsch heißt das: Die Ermittler legen Boateng zwei Vorwürfe zur Last: in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche Körperverletzung. In beiden Fällen soll Boateng seine ehemaligen Lebensgefährtin angegriffen haben, die zugleich die Mutter seiner Zwillingstöchter ist. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung des Gerichts berichtet. Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen folgt der Ansicht der Staatsanwaltschaft nur bedingt: Beim zweiten Komplex sieht er nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Zur Begründung führte der Richter nach
Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Fußball-Weltmeisters damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständen verletzt worden zu sein. Außerdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin.
Dass der Richter die Vorwürfe nur als einfache Körperverletzung wertete, missfiel wiederum der Staatsanwaltschaft. Diese und die Nebenklage legten daraufhin Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht München entscheiden. Der FC Bayern war für eine Stellungnahme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie Boatengs Anwalt. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und Süddeutscher Zeitung im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.