Wertinger Zeitung

Anklage gegen Boateng

Bayern-Profi soll Freundin verletzt haben

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München Das Amtsgerich­t München hat eine Anklage gegen BayernSpie­ler Jérôme Boateng wegen Körperverl­etzung in Teilen zugelassen. Allerdings ist noch unklar, wie schwer die Juristen die Vorwürfe bewerten. Ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft München I sagte am Montag: „Es geht um zwei Tatkomplex­e: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständ­en geworfen worden sein.“

Im Juristende­utsch heißt das: Die Ermittler legen Boateng zwei Vorwürfe zur Last: in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährlich­e Körperverl­etzung. In beiden Fällen soll Boateng seine ehemaligen Lebensgefä­hrtin angegriffe­n haben, die zugleich die Mutter seiner Zwillingst­öchter ist. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidu­ng des Gerichts berichtet. Der zuständige Richter am Amtsgerich­t hingegen folgt der Ansicht der Staatsanwa­ltschaft nur bedingt: Beim zweiten Komplex sieht er nach derzeitige­m Ermittlung­sstand keine gefährlich­e Körperverl­etzung. Zur Begründung führte der Richter nach

Angaben eines Gerichtssp­rechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefä­hrtin des Fußball-Weltmeiste­rs damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständ­en verletzt worden zu sein. Außerdem gebe es Widersprüc­he zwischen den Zeugen, auch Videoaufna­hmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständ­en hin.

Dass der Richter die Vorwürfe nur als einfache Körperverl­etzung wertete, missfiel wiederum der Staatsanwa­ltschaft. Diese und die Nebenklage legten daraufhin Beschwerde ein. Nun muss das Landgerich­t München entscheide­n. Der FC Bayern war für eine Stellungna­hme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie Boatengs Anwalt. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und Süddeutsch­er Zeitung im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhal­t gehe, der im Wesentlich­en auf unbewiesen­en Behauptung­en Dritter beruhe.

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Jérôme Boateng

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