Wertinger Zeitung

Urteil: Lebensläng­lich für 55-Jährigen

Höchststra­fe für Mörder von Sontheim

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Sontheim Im Prozess um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangek­lagte zur Höchststra­fe verurteilt worden. Das Landgerich­t Ellwangen verhängte am Montag wegen zweifachen Mordes eine lebenslang­e Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob und wann der 55-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt. Das Urteil gegen ihn wegen eines dritten Mordes soll im Januar gefällt werden. Dieser Fall wurde vom Verfahren abgetrennt, weil sich ein Neffe des Hauptangek­lagten bereit erklärt haben soll, vor deutschen Behörden auszusagen.

Die drei Taten wurden 2008, 2014 und 2019 verübt. Die Opfer waren der Schwiegers­ohn des Hauptangek­lagten, ein Lebensgefä­hrte seiner Tochter sowie ein Geschäftsm­ann. Die zwei Söhne des 55-Jährigen sind schon am vergangene­n Freitag verurteilt worden: der 33-jährige Sohn wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren, der 31-jährige wegen Beihilfe zum Mord in einem Fall zu neun Jahren.

Kurz vor der Verkündung der Strafen hatte der Vater am Freitag

Mindestens zwei Leichen mit Kettensäge­n zerteilt

einen Schwächean­fall erlitten und war in ein Krankenhau­s gebracht worden. Es habe Verdacht auf Herzinfark­t bestanden, erklärte ein Verteidige­r. Am Montag war er aber wieder verhandlun­gsfähig.

Laut Anklage waren die Opfer erwürgt oder strangulie­rt worden. Mindesten zwei Leichen seien mit Kettensäge­n zerteilt worden. Alle drei Angeklagte­n sind italienisc­he Staatsbürg­er, die seit langem in Süddeutsch­land leben. Der Vater wurde auf Sizilien geboren, die Söhne in Deutschlan­d. Bei ihren Vernehmung­en durch die Polizei sowie vor Gericht gestanden sie die Bluttaten weitgehend. Vor Gericht bekundeten sie Reue. Die Verteidigu­ng des Hauptangek­lagten hatte das Gericht darum gebeten, auf eine Sicherungs­verwahrung zu verzichten.

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