Am Sonntag muss Ruhe sein
Die Antwort auf den Siegeszug des Online-Handels können nicht Sonn- und Feiertage sein, die möglichst häufig zu Konsumfesten erklärt werden. Das wäre ein Armutszeugnis für eine christlich geprägte Gesellschaft, in der sich viele Arbeitnehmer zumindest einmal die Woche darauf verlassen können, nicht arbeiten zu müssen.
Der freie Sonntag ist ein hohes Kulturgut, das nicht auf dem Altar des Mammons geopfert werden darf. Einmal in der Woche können die meisten Menschen – bis auf Ausnahmen wie Ärzte, Pflegekräfte, Polizisten, Trambahnfahrer oder Journalisten – zur Ruhe kommen. Dann stehen Freunde und Familie im Mittelpunkt. Das tut einer Gesellschaft gut, ja ist ein seelischer Kitt für ein Land. Deswegen gestatten die Gesetzgeber in Deutschland nur in wenigen Fällen Geschäften, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen zu dürfen. Doch es existiert ein zumindest aus Händlersicht beliebtes Hintertürchen: Hier können Kommunen, wenn etwa Märkte oder Messen stattfinden, die Öffnung von Läden freigeben. Manchmal werden solche Anlässe nur vorgeschoben, um so dem Wunsch des Handels, auch an Sonn- und Feiertagen Geschäfte machen zu können, Rechnung zu tragen. In solchen Fällen fühlen sich Gewerkschafter berufen, gegen die Aushöhlung von Ladenschlussgesetzen gerichtlich vorzugehen. Statt sich darüber zu beklagen, sollten Händler an den Besten ihrer Branche Maß nehmen und mit pfiffigen Konzepten werktags von Amazon & Co. Kunden zurückerobern.
Wenn Läden Wohlfühlorte sind, in denen Kunden kompetent beraten und umsorgt werden, lassen viele Bürger gerne den Klick in ihrer Stadt. Händler müssen Kümmerer sein, deren Devise lautet: Geht nicht, gibt’s nicht. Was nicht vorrätig ist, muss schnell beschafft, ja Verbrauchern vielleicht sogar kostenlos nach Hause geliefert werden. Doch leider hört man immer noch in manchen Geschäften den Satz: Es gibt nur das, was da ist.
Dann sind Kunden einfach weg.