Countdown für die Silvesterfeier
Feiertage Zehn, neun, acht: Sind Sie bereit für den Jahreswechsel? Diesmal führt er sogar in ein neues Jahrzehnt! Hier einige Tipps, wie das Fest am besten gelingt
Augsburg Silvester sollte ein Spaß sein – ein Tag und eine Nacht voller guter Wünsche und Hoffnungen. Doch wie gelingt der Wechsel ins neue Jahr am besten? Tipps für die Feier in einem Countdown, der ausnahmsweise mal 28 statt nur 24 Stunden umfasst.
● Silvester, 8 Uhr: Wie lange dauert es noch? Das kann man mit einem Blick auf die Uhr natürlich schnell selbst ausrechnen. Spannend für Kinder sind Countdown-Seiten im Netz. Diese zählen die Stunden und Minuten bis Mitternacht herunter. ● 10 Uhr: An das Funkloch denken Wer später in der Abgeschiedenheit eines Funklochs oder in einer großen Menschenmenge feiert, sollte schon jetzt an mitternächtliche Grußnachrichten via Smartphone denken. Die Möglichkeit, Nachrichten zeitgesteuert zu versenden, bieten viele Anbieter, Apps oder Dienste an. Wer schon weiß, dass er im Funkloch feiern wird, dem bleibt jedoch oft nur, Grüße vorher bei einem E-Mail-Dienst zu terminieren. ● 11 Uhr: Raclette-Fleisch marinieren Raclette an Silvester ist für viele ein Muss – aber oft kein Genuss, wenn edle Fleischfilets fade schmecken. Die Kochbuchautorin Cornelia Schinharl empfiehlt eine orientalische Marinade. Dafür verrührt sie frischen Koriander, Knoblauch, Kreuzkümmel und Paprikapulver mit zwei bis drei Esslöffeln Olivenöl und gibt dazu etwas Saft und den Abrieb einer Zitrone. Fleisch wird darin mindestens eine Stunde eingelegt. Die Marinade eignet sich für Lende, Filet, Putenbrust, Fisch und Garnelen.
● 12 Uhr: Briefkasten checken In der Regel muss Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung bis zum 31. Dezember zugestellt werden. Hat der Vermieter sie noch nicht geschickt, kann er später keine Nachzahlungen fordern, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Ist die Abrechnung erst in letzter Minute fertig, kann der Vermieter das Schreiben persönlich übergeben und sich den Eingang quittieren lassen oder einen Boten mit der Zustellung beauftragen. Er darf das Schreiben jedoch nicht einfach in den Briefkasten des Mieters werfen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt (Az.: XII ZR 148/05).
● 13 Uhr: Die Nachbarn vorwarnen Nachbarn müssen zwar nicht zwingend über die Silvesterparty daheim informiert sein, es gehört aber zum guten Ton. „Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn über die geplante Party informiert und um Verständnis bittet“, sagt Petra Uertz vom Verband Wohneigen
Ihr Tipp: „Je nach Verhältnis kann man sie auch zur Feier einladen – selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen.“Mancher zeige sich dann toleranter.
● 14 Uhr: Knallerei vorbereiten An Mitternacht ist es oft hektisch und draußen dazu noch dunkel. Daher ist jetzt die Zeit, sich in Ruhe die Gebrauchsanleitung von Raketen und Knallkörpern durchzulesen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nur draußen zünden – in der Regel mit mindestens acht Metern Abstand zu Menschen oder Gebäuden. Bei Kategorie F1 beträgt der Mindestsicherheitsabstand einen Meter. Wichtig: ein fester Untergrund.
● Ab 15.40 Uhr: „Dinner for One“schauen „Cheerio Miss Sophie!“– der Fernsehsketch „Dinner for One“aus den 1960er Jahren ist für viele ein fester Bestandteil an Silvester. Erstmals läuft die Originalversion um 15.40 Uhr, und zwar im Ersten und im NDR. Weitere Ausstrahlungen folgen später am Tag sowie in der Neujahrsnacht in diesen beiden Programmen sowie in anderen dritten Programmen der ARD-Anstalten. Auch auf Streamingdiensten findet man den Sketch, Gebühren können möglich sein.
● 17 Uhr: Die Katze ins Haus holen Freigänger-Katzen sollte man in der Silvesternacht im Haus behalten. Ohnehin gilt es bei Vierbeinern, sie keinesfalls in dieser lauten Nacht allein zu lassen. Am besten Fenster schließen und das Tier trösten, rät Kristina Berchtold vom Münchner Tierheim.
● 18 Uhr: Das Feuerwerk beginnt Hören Sie schon das erste Knallen? Einzelne Raketen und Knallkörper starten den ganzen Tag über, erlaubt ist das aber noch nicht überall. Zwar dürfen grundsätzlich vom 31. Dezember von 0 Uhr an bis 1. Januar um 24.00 Uhr Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden – also Raketen, Knallkörper, Verbundfeuerwerk, Batterien und Römische Lichter. Die genauen Uhrzeiten legen aber Städte und Gemeinden fest. Oft ist 18 Uhr der offizielle Beginn.
● 19 Uhr: Schaumwein nicht zu kühl stellen Acht bis zehn Grad kühl und nicht kälter sollte Schaumwein serviert werden – sonst wird der Getum. schmack beeinflusst, erläutert Romana Echensperger, Sommelière aus München.
● 22 Uhr: Musik runterdrehen Die Partymusik muss unter Umständen leiser gestellt werden. Das Gesetz macht beim Thema Nachtruhe keine Ausnahme für bestimmte Tage wie Silvester. Üblich ist, dass es von 22 bis 6 Uhr im Haus und für Nachbarn ruhig sein soll, sagt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum.
● Ab 23.30 Uhr: Wo darf man knallen? Spätestens jetzt muss man sich überlegen, wo man böllern will und kann. In unmittelbarer Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Auch nah an besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das nicht erlaubt. Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller in bestimmten Bereichen.
● 23.50 Uhr: Bin ich im WLAN? Wer unbedingt gleich Silvestergrüße über sein Smartphone übermitteln möchte, sollte im WLAN sein. Denn in den ersten Minuten des neuen Jahres sind vor allem in Ballungsgebieten die Mobilfunknetze teils überlastet.
● Neujahr, 0 Uhr: Stoßen Sie mit Freunden und der Familie an. Ein glückliches, gesundes neues Jahr!
● 1 Uhr: Feuerwerk endet Wie lange Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen, legen viele Städte individuell fest, häufig gilt 1 Uhr am 1. Januar als Zeitgrenze.
● 11 Uhr: Mit dem Aufräumen beginnen Schon wach? Gastgeber fangen nun an mit dem Sortieren. Sektflaschen gehören in den Altglascontainer. Sind die Flaschen bunt, kommen sie ins Grünglas, erläutert die Initiative der Glasrecycler. Abgebrannte Feuerwerkskörper müssen im Restmüll landen. Auch Pappröhren oder Mehrschussbatterien aus Pappe gehören nicht ins Altpapier, da sie durch das Abbrennen mit chemischen Rückständen verschmutzt werden, erläutert der Verband kommunaler Unternehmen.
● 12 Uhr: Nach dem Auto sehen Manchen Autofahrer überfällt jetzt der Silvesterkater auch ohne Alkohol am Vorabend – nämlich dann, wenn das Auto in der Nacht beschädigt wurde. Betroffene sollten den Schaden fotografieren und ihren Kfz-Versicherer umgehend informieren, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. In erster Linie haftet zwar der Verursacher. Doch wenn der sich nicht ausmachen lässt, können Geschädigte ihre Ansprüche bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung geltend machen.