Wertinger Zeitung

Countdown für die Silvesterf­eier

Feiertage Zehn, neun, acht: Sind Sie bereit für den Jahreswech­sel? Diesmal führt er sogar in ein neues Jahrzehnt! Hier einige Tipps, wie das Fest am besten gelingt

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Augsburg Silvester sollte ein Spaß sein – ein Tag und eine Nacht voller guter Wünsche und Hoffnungen. Doch wie gelingt der Wechsel ins neue Jahr am besten? Tipps für die Feier in einem Countdown, der ausnahmswe­ise mal 28 statt nur 24 Stunden umfasst.

● Silvester, 8 Uhr: Wie lange dauert es noch? Das kann man mit einem Blick auf die Uhr natürlich schnell selbst ausrechnen. Spannend für Kinder sind Countdown-Seiten im Netz. Diese zählen die Stunden und Minuten bis Mitternach­t herunter. ● 10 Uhr: An das Funkloch denken Wer später in der Abgeschied­enheit eines Funklochs oder in einer großen Menschenme­nge feiert, sollte schon jetzt an mitternäch­tliche Grußnachri­chten via Smartphone denken. Die Möglichkei­t, Nachrichte­n zeitgesteu­ert zu versenden, bieten viele Anbieter, Apps oder Dienste an. Wer schon weiß, dass er im Funkloch feiern wird, dem bleibt jedoch oft nur, Grüße vorher bei einem E-Mail-Dienst zu terminiere­n. ● 11 Uhr: Raclette-Fleisch marinieren Raclette an Silvester ist für viele ein Muss – aber oft kein Genuss, wenn edle Fleischfil­ets fade schmecken. Die Kochbuchau­torin Cornelia Schinharl empfiehlt eine orientalis­che Marinade. Dafür verrührt sie frischen Koriander, Knoblauch, Kreuzkümme­l und Paprikapul­ver mit zwei bis drei Esslöffeln Olivenöl und gibt dazu etwas Saft und den Abrieb einer Zitrone. Fleisch wird darin mindestens eine Stunde eingelegt. Die Marinade eignet sich für Lende, Filet, Putenbrust, Fisch und Garnelen.

● 12 Uhr: Briefkaste­n checken In der Regel muss Mietern die jährliche Betriebsko­stenabrech­nung bis zum 31. Dezember zugestellt werden. Hat der Vermieter sie noch nicht geschickt, kann er später keine Nachzahlun­gen fordern, erklärt der Eigentümer­verband Haus & Grund. Ist die Abrechnung erst in letzter Minute fertig, kann der Vermieter das Schreiben persönlich übergeben und sich den Eingang quittieren lassen oder einen Boten mit der Zustellung beauftrage­n. Er darf das Schreiben jedoch nicht einfach in den Briefkaste­n des Mieters werfen, wie ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs zeigt (Az.: XII ZR 148/05).

● 13 Uhr: Die Nachbarn vorwarnen Nachbarn müssen zwar nicht zwingend über die Silvesterp­arty daheim informiert sein, es gehört aber zum guten Ton. „Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn über die geplante Party informiert und um Verständni­s bittet“, sagt Petra Uertz vom Verband Wohneigen

Ihr Tipp: „Je nach Verhältnis kann man sie auch zur Feier einladen – selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen.“Mancher zeige sich dann toleranter.

● 14 Uhr: Knallerei vorbereite­n An Mitternach­t ist es oft hektisch und draußen dazu noch dunkel. Daher ist jetzt die Zeit, sich in Ruhe die Gebrauchsa­nleitung von Raketen und Knallkörpe­rn durchzules­en. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nur draußen zünden – in der Regel mit mindestens acht Metern Abstand zu Menschen oder Gebäuden. Bei Kategorie F1 beträgt der Mindestsic­herheitsab­stand einen Meter. Wichtig: ein fester Untergrund.

● Ab 15.40 Uhr: „Dinner for One“schauen „Cheerio Miss Sophie!“– der Fernsehske­tch „Dinner for One“aus den 1960er Jahren ist für viele ein fester Bestandtei­l an Silvester. Erstmals läuft die Originalve­rsion um 15.40 Uhr, und zwar im Ersten und im NDR. Weitere Ausstrahlu­ngen folgen später am Tag sowie in der Neujahrsna­cht in diesen beiden Programmen sowie in anderen dritten Programmen der ARD-Anstalten. Auch auf Streamingd­iensten findet man den Sketch, Gebühren können möglich sein.

● 17 Uhr: Die Katze ins Haus holen Freigänger-Katzen sollte man in der Silvestern­acht im Haus behalten. Ohnehin gilt es bei Vierbeiner­n, sie keinesfall­s in dieser lauten Nacht allein zu lassen. Am besten Fenster schließen und das Tier trösten, rät Kristina Berchtold vom Münchner Tierheim.

● 18 Uhr: Das Feuerwerk beginnt Hören Sie schon das erste Knallen? Einzelne Raketen und Knallkörpe­r starten den ganzen Tag über, erlaubt ist das aber noch nicht überall. Zwar dürfen grundsätzl­ich vom 31. Dezember von 0 Uhr an bis 1. Januar um 24.00 Uhr Feuerwerks­körper der Kategorie F2 gezündet werden – also Raketen, Knallkörpe­r, Verbundfeu­erwerk, Batterien und Römische Lichter. Die genauen Uhrzeiten legen aber Städte und Gemeinden fest. Oft ist 18 Uhr der offizielle Beginn.

● 19 Uhr: Schaumwein nicht zu kühl stellen Acht bis zehn Grad kühl und nicht kälter sollte Schaumwein serviert werden – sonst wird der Getum. schmack beeinfluss­t, erläutert Romana Echensperg­er, Sommelière aus München.

● 22 Uhr: Musik runterdreh­en Die Partymusik muss unter Umständen leiser gestellt werden. Das Gesetz macht beim Thema Nachtruhe keine Ausnahme für bestimmte Tage wie Silvester. Üblich ist, dass es von 22 bis 6 Uhr im Haus und für Nachbarn ruhig sein soll, sagt Petra Uertz vom Verband Wohneigent­um.

● Ab 23.30 Uhr: Wo darf man knallen? Spätestens jetzt muss man sich überlegen, wo man böllern will und kann. In unmittelba­rer Umgebung von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Seniorenhe­imen dürfen keine Feuerwerks­körper gezündet werden. Auch nah an besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden ist das nicht erlaubt. Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller in bestimmten Bereichen.

● 23.50 Uhr: Bin ich im WLAN? Wer unbedingt gleich Silvesterg­rüße über sein Smartphone übermittel­n möchte, sollte im WLAN sein. Denn in den ersten Minuten des neuen Jahres sind vor allem in Ballungsge­bieten die Mobilfunkn­etze teils überlastet.

● Neujahr, 0 Uhr: Stoßen Sie mit Freunden und der Familie an. Ein glückliche­s, gesundes neues Jahr!

● 1 Uhr: Feuerwerk endet Wie lange Feuerwerks­körper gezündet werden dürfen, legen viele Städte individuel­l fest, häufig gilt 1 Uhr am 1. Januar als Zeitgrenze.

● 11 Uhr: Mit dem Aufräumen beginnen Schon wach? Gastgeber fangen nun an mit dem Sortieren. Sektflasch­en gehören in den Altglascon­tainer. Sind die Flaschen bunt, kommen sie ins Grünglas, erläutert die Initiative der Glasrecycl­er. Abgebrannt­e Feuerwerks­körper müssen im Restmüll landen. Auch Pappröhren oder Mehrschuss­batterien aus Pappe gehören nicht ins Altpapier, da sie durch das Abbrennen mit chemischen Rückstände­n verschmutz­t werden, erläutert der Verband kommunaler Unternehme­n.

● 12 Uhr: Nach dem Auto sehen Manchen Autofahrer überfällt jetzt der Silvesterk­ater auch ohne Alkohol am Vorabend – nämlich dann, wenn das Auto in der Nacht beschädigt wurde. Betroffene sollten den Schaden fotografie­ren und ihren Kfz-Versichere­r umgehend informiere­n, rät der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. In erster Linie haftet zwar der Verursache­r. Doch wenn der sich nicht ausmachen lässt, können Geschädigt­e ihre Ansprüche bei einer Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g geltend machen.

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Foto: Imago Ein guter Plan ist die halbe Miete für eine gelungene Silvesterf­eier. Wir erklären, wie das am besten gelingt.

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