Wertinger Zeitung

Tat am Kö: Wie geht es weiter?

Das sagen die Anwälte zur erneuten Verhaftung

- VON EVA MARIA KNAB

Augsburg Die Tat hat Menschen in ganz Deutschlan­d erschütter­t. Nach einem Besuch auf dem Augsburger Christkind­lesmarkt soll eine Gruppe Jugendlich­er einen 49-Jährigen angegriffe­n haben. Das Opfer starb. Die Staatsanwa­ltschaft vertritt die Ansicht, dass sich der 17-jährige mutmaßlich­e Haupttäter des Totschlags schuldig gemacht hat. Den sechs anderen wurde Beihilfe zum Totschlag und gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Die sieben Tatverdäch­tigen waren festgenomm­en worden – sechs von ihnen wurden aber dann wieder freigelass­en. Die Überraschu­ng: Jetzt sitzen alle wieder in U-Haft. Das Oberlandes­gericht München sieht bei den sechs zwischenze­itlich Freigelass­enen Flucht- und Verdunkelu­ngsgefahr. Damit ist gemeint, dass Beschuldig­te sich bezüglich der Aussagen absprechen könnten.

Anwalt Walter Rubach kritisiert­e, Verdunkelu­ngsgefahr sei eine Standard-Begründung, die oft verwendet werde, um Beschuldig­te in Haft zu behalten. Er vertritt den Italiener, dessen Frage nach einer Zigarette den Streit auslöste. Auch Anwalt Klaus Rödl sagte, er könne die erneuten Verhaftung­en „nicht nachvollzi­ehen“. Er sei überzeugt, dass die Jugendkamm­er des Landgerich­ts, die die Haftbefehl­e aufgehoben hatte, rechtlich korrekt entschiede­n habe. Anwalt Michael Menzel, dessen Kanzlei vier der sieben Tatverdäch­tigen vertritt, sagte, das Oberlandes­gericht wolle wissen, wie eng der Zusammenha­lt zwischen den Jugendlich­en und jungen Männern war und ob es doch eine Gruppendyn­amik gegeben habe. Aus Sicht von Rubach wolle man darauf hinaus, dass es sich um eine grundsätzl­ich gewaltbere­ite Bande gehandelt habe, die nur auf eine Gelegenhei­t wartete, um zuzuschlag­en.

Die Fraktionsc­hefin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, teilte mit: „Die schrecklic­he Tat in Augsburg beschäftig­t Bayern. Hier muss eine umfassende und gründliche Aufklärung erfolgen. Wir Grüne behalten es uns vor, im Landtag auch eine politische Aufarbeitu­ng durchzufüh­ren, falls dies nötig sein sollte.“

Die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts anzufechte­n, ist nach Auffassung der Anwälte schwierig. Felix Dimpfl sagte, er wolle prüfen, ob eine Verfassung­sbeschwerd­e beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Doch die Hürden seien hoch. Derzeit sieht es danach aus, dass alle Beschuldig­ten in Untersuchu­ngshaft bleiben und sich dann vor Gericht verantwort­en müssen. Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft will sich am Montag äußern.

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