Tat am Kö: Wie geht es weiter?
Das sagen die Anwälte zur erneuten Verhaftung
Augsburg Die Tat hat Menschen in ganz Deutschland erschüttert. Nach einem Besuch auf dem Augsburger Christkindlesmarkt soll eine Gruppe Jugendlicher einen 49-Jährigen angegriffen haben. Das Opfer starb. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass sich der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter des Totschlags schuldig gemacht hat. Den sechs anderen wurde Beihilfe zum Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die sieben Tatverdächtigen waren festgenommen worden – sechs von ihnen wurden aber dann wieder freigelassen. Die Überraschung: Jetzt sitzen alle wieder in U-Haft. Das Oberlandesgericht München sieht bei den sechs zwischenzeitlich Freigelassenen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Damit ist gemeint, dass Beschuldigte sich bezüglich der Aussagen absprechen könnten.
Anwalt Walter Rubach kritisierte, Verdunkelungsgefahr sei eine Standard-Begründung, die oft verwendet werde, um Beschuldigte in Haft zu behalten. Er vertritt den Italiener, dessen Frage nach einer Zigarette den Streit auslöste. Auch Anwalt Klaus Rödl sagte, er könne die erneuten Verhaftungen „nicht nachvollziehen“. Er sei überzeugt, dass die Jugendkammer des Landgerichts, die die Haftbefehle aufgehoben hatte, rechtlich korrekt entschieden habe. Anwalt Michael Menzel, dessen Kanzlei vier der sieben Tatverdächtigen vertritt, sagte, das Oberlandesgericht wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern war und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Aus Sicht von Rubach wolle man darauf hinaus, dass es sich um eine grundsätzlich gewaltbereite Bande gehandelt habe, die nur auf eine Gelegenheit wartete, um zuzuschlagen.
Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, teilte mit: „Die schreckliche Tat in Augsburg beschäftigt Bayern. Hier muss eine umfassende und gründliche Aufklärung erfolgen. Wir Grüne behalten es uns vor, im Landtag auch eine politische Aufarbeitung durchzuführen, falls dies nötig sein sollte.“
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts anzufechten, ist nach Auffassung der Anwälte schwierig. Felix Dimpfl sagte, er wolle prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Doch die Hürden seien hoch. Derzeit sieht es danach aus, dass alle Beschuldigten in Untersuchungshaft bleiben und sich dann vor Gericht verantworten müssen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft will sich am Montag äußern.