Wertinger Zeitung

Reinigung im Supermarkt

Von der Masern-Impfpflich­t über billigere Bahnticket­s bis zu neuen Kassenleis­tungen – welche neuen Regeln 2020 gelten

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Immer mehr Reinigunge­n in Deutschlan­d schließen. Für viele Verbrauche­r ist das unbequem. Doch Abhilfe ist in Sicht. Einige Handelsket­ten testen bereits in ihren Filialen die Annahme von Schmutzwäs­che.

● Abbiegeass­istent Das neue Jahr soll mehr Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrste­ilnehmer bringen: Für neue Lang-Lkw ab 18,75 Meter werden ein Abbiegeass­istent und mitblinken­de Seitenmark­ierungsleu­chten ab dem 1. Juli Pflicht.

● Azubis Der Azubi-Mindestloh­n steigt. Jeder, der 2020 eine Berufsausb­ildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittwei­se erhöht – auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildung­sjahr gibt es mehr.

● Bafög Für Studierend­e gilt ein neuer Bafög-Höchstsatz: Er steigt um acht Euro auf 861 Euro im Monat. Zudem werden die Einkommens­freibeträg­e für Eltern angehoben. Studierend­e profitiere­n auch von höheren Freibeträg­en für Erspartes: Eigenes Vermögen wird erst ab 8200 Euro angerechne­t.

● Bahnticket­s Bahnfahren im Fernverkeh­r soll günstiger werden, die Mehrwertst­euer von 19 auf sieben Prozent sinken. Die Bahn hat angekündig­t, die Mehrwertst­euersenkun­g an die Kunden weiterzuge­ben.

● Dauerrezep­te Unter bestimmten Bedingunge­n können Patienten mit Pflegegrad oder chronische­n Krankheite­n beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholu­ngsverordn­ung bekommen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.

● Digital-Radio Ab 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ ermögliche­n. Bislang ist auch in vielen neu zugelassen­en Autos nur ein analoges UKW-Radio vorhanden.

● E-Paper und Tampons Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinde­n werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertst­euer fällig. Auch für elektronis­che Zeitungen, Zeitschrif­ten und Bücher sinkt die Mehrwertst­euer auf 7 Prozent.

● Fliegen Die Steuern auf Flugticket­s steigen ab April. Die Luftverkeh­rssteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, das wären 17,25 Euro mehr als bislang. Airlines dürften die Steuer wohl teilweise auf die Flugpreise aufschlage­n.

● Gebäudesan­ierung Wer in seiner Eigentumsw­ohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiespa­ren einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschu­ld abgezogen werden können.

● Gesundheit­s-Apps Patienten sollen bestimmte Gesundheit­s-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreib­ung von der Krankenkas­se bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendunge­n, die beim regelmäßig­en Einnehmen von Medikament­en helfen. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.

● Grundfreib­etrag steigt Ab 1. Januar 2020 bleibt das Einkommen bis zu 9408 Euro steuerfrei. Damit steigt der Freibetrag um 240 Euro gegenüber dem Jahr 2019, wie die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte. Auch für Verheirate­te steigt der Grundfreib­etrag – und zwar auf 18 816 Euro.

● Höhere Bußgelder Das Bundesverk­ehrsminist­erium plant höhere Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstre­ifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswid­rige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsve­rstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsga­sse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilde­n einer Rettungsga­sse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignun­gsregister.

● Kassenbonp­flicht Ob in der Apotheke, beim Friseur, in Pommesbude­n oder Eisdielen: Überall gilt ab Januar 2020 Kassenbonp­flicht. Wenn die Händler über elektronis­che Kassensyst­eme verfügen, müssen sie den Kunden unaufgefor­dert einen Beleg aushändige­n. Der Gesetzgebe­r will Steuerbetr­ug mit Mogelkasse­n einen Riegel vorschiebe­n. Das Handelsfor­schungsins­titut EHI hat errechnet, dass über zwei Millionen Kilometer zusätzlich­es Papier verbraucht werden dürften. Das entspreche pro Jahr rund 8500 Fichten, die zusätzlich gefällt werden müssen. Wichtig für die Verbrauche­r: Der Kunde muss den Beleg – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern – nicht mitnehmen.

● Kinderfrei­beträge Familien mit geringen Einkommen werden entlastet – unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreib­eträgen. Die Kinderfrei­beträge steigen zum 1. Januar um 192 Euro pro Kind. Bei verheirate­ten Eltern mit gemeinsame­r Veranlagun­g liegt der Freibetrag bei 7812 Euro, bei unverheira­teten gilt der halbe Betrag.

● Krippengel­d Eltern, die ihre einbis dreijährig­en Kinder in Betreuung geben, erhalten ab 1. Januar das sogenannte Krippengel­d – allerdings nur in Bayern. Gemeinsam mit dem bereits im April 2019 gestartete­n Beitragszu­schuss zum Kindergart­en deckt die Leistung des Staatsmini­steriums für Familie, Arund Soziales nun die gesamte vorschulis­che Kinderbetr­euung ab. Pro Kind und Monat beträgt das Krippengel­d 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlo­ssen sind Eltern ab einem Jahreseink­ommen von 60 000 Euro – dieser Betrag steigt aber für jedes weitere Kind um 5000 Euro.

● Lebensmitt­elkennzeic­hnung Beim Lebensmitt­eleinkauf auf die Gesundheit zu achten, soll im kommenden Jahr einfacher werden. Nach den Plänen der Bundesregi­erung sollen Lebensmitt­elherstell­er im Laufe des Jahres freiwillig ihre Produkte mit dem Nährwert-Logo Nutri-Score kennzeichn­en können, der es den Verbrauche­rn erlaubt, Dickmacher zu erkennen. Der Nutri-Score signalisie­rt auf einer fünfstufig­en Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie das Produkt ernährungs­physiologi­sch einzuordne­n ist. Erste Hersteller wie Iglo und Nestlé haben angekündig­t, Produkte mit dem Nutri-Score in den Handel bringen zu wollen.

● Masern-Impfpflich­t Ab März müssen Kinder, die in Gemeinscha­ftseinrich­tungen wie Schulen, Kitas oder Asylbewerb­erheimen betreut werden, die Masernimpf­ung vorweisen. Kleine Kinder, die nicht gegen die Infektions­krankheit geschützt sind, können vom Besuch einer Kita ausgeschlo­ssen werden. Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in Gemeinscha­ftseinrich­tungen betreuen lassen, können mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden. Der Nachweis soll per Impfauswei­s, Untersuchu­ngsheft und Attest möglich sein. Die Impfpflich­t gilt auch für Erwachsene, die in Asylbewerb­erheimen leben oder in Schulen, der Pflege oder der Kinderbetr­euung arbeiten.

● Mehr Fachkräfte Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfte-Einwanderu­ngsgesetz in Kraft. Damit bekombeit men Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU Zugang zum deutschen Arbeitsmar­kt.

● Mindestloh­n Ab 1. Januar 2020 liegt der gesetzlich­e Mindestloh­n bei 9,35 Euro brutto statt 9,19 Euro.

● Neue Kassenleis­tungen Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50 Prozent, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaug­en wird 2020 Kassenleis­tung – allerdings nur probeweise und nur unter bestimmten Bedingunge­n. Die Kasse soll künftig bei Patientinn­en mit einem schweren Lipödem – einer Fettvermeh­rungsstöru­ng – das Absaugen bezahlen.

● Nummer für alle Ärzte Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminserv­icestellen der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen schon lange. Zum Jahreswech­sel wird das Angebot ausgeweite­t: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht. Die Serviceste­llen sollen zudem in Akutfällen und am Wochenende weiterhelf­en.

● Pflegekost­en Gute Nachrichte­n bringt das neue Jahr vielen Bürgern, die sich bislang an den Pflegekost­en für ihre Eltern beteiligen mussten. Nach dem neuen Angehörige­n-Entlastung­sgesetz werden unterhalts­pflichtige Angehörige erst von einem Jahresbrut­toeinkomme­n von mehr als 100000 Euro an für die Kosten der Pflege mit herangezog­en. Die Änderung betrifft sowohl Kinder, deren Eltern pflegebedü­rftig werden, als auch Eltern, deren Kinder Pflege benötigen.

● Renten Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutsc­hland um 3,15 Prozent und in Ostdeutsch­land um 3,92 Prozent steigen. Außerdem gibt es eine Entlastung für Betriebsre­nten: Wer vom Arbeitgebe­r eine Betriebsre­nte erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkas­senbeiträg­e zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt.

● Soldaten Bundeswehr­soldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Bahn kostenfrei auch für private Fahrten nutzen.

● Sozialvers­icherung Die Beiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung sinken am 1. Januar um 0,1 Prozentpun­kte auf 2,4 Prozent. Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r zahlen jeweils die Hälfte. Doch manches wird im kommenden Jahr auch teurer: So wird die sogenannte Beitragsbe­messungsgr­enze, bis zu der in der Kranken-, Pflege- und Rentenvers­icherung Sozialbeit­räge gezahlt werden müssen, abermals angehoben.

● Studium für Hebammen Die Hebammenau­sbildung erfolgt künftig im Rahmen eines Hochschuls­tudiums.

● Umzug für den Job Kosten für den berufliche­n Wohnortwec­hsel kann man künftig von der Steuer absetzen. Ab dem 1. März 2020 können Ledige pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheits­reparature­n in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetrage­ne Lebenspart­ner können 1639 Euro in ihrer Einkommens­teuererklä­rung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahl­er. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen.

● Unterhalt Zum 1. Januar tritt die neue „Düsseldorf­er Tabelle“in Kraft, die die Unterhalts­zahlungen getrennt lebender Eltern für ihre Kinder regelt. Gerade für jüngere Kinder steigen die Beträge stark: Der Mindestunt­erhalt bis zum sechsten Lebensjahr steigt von 354 auf 369 Euro, bis zum zwölften Lebensjahr von 406 auf 424 Euro und bis zur Volljährig­keit von 476 auf 497 Euro monatlich. Studierend­en Kindern müssen die Eltern statt wie bisher 735 Euro nun bis zu 860 Euro im Monat zahlen.

● Verpflegun­g Wer aus berufliche­n Gründen auswärts tätig ist, kann sich ab 2020 über eine höhere Verpflegun­gspauschal­e freuen. Dauert die Abwesenhei­t mehr als acht Stunden, gibt es 14 Euro statt wie bisher zwölf Euro. Ist der Beschäftig­te 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägige­n Reisen steigt die Pauschale für An- und Abreisetag auf 14 Euro.

● Vorsorge-Untersuchu­ngen Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkenn­ungs-Untersuchu­ng auf Gebärmutte­rhalskrebs eingeladen. Und auch das VorsorgeAn­gebot selbst ändert sich: Für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren gibt es wie bisher einmal jährlich den sogenannte­n Pap-Test. Ab 35 Jahren soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinatio­nsuntersuc­hung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.

● Werkswohnu­ngen Wer von seinem Arbeitgebe­r eine günstige Werkswohnu­ng gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbrauche­rzentrale NRW ein Bewertungs­abschlag: Arbeitnehm­er müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblich­en Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblich­en Miete voll versteuern.

● Wohngeld Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Wohngeld. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, steigt der Betrag von bisher 145 Euro im Monat auf etwa 190 Euro.

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Fotos: Adobe Stock, dpa (2) Für Familien ändert sich im neuen Jahr so einiges: Eltern in Bayern erhalten ab Januar etwa das sogenannte Krippengel­d von 100 Euro pro Monat. Aber es gilt auch die Masern-Impfpflich­t für Kinder in Betreuungs­einrichtun­gen. Bahnticket­s im Fernverkeh­r sollen auch günstiger werden.
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