Reinigung im Supermarkt
Von der Masern-Impfpflicht über billigere Bahntickets bis zu neuen Kassenleistungen – welche neuen Regeln 2020 gelten
Immer mehr Reinigungen in Deutschland schließen. Für viele Verbraucher ist das unbequem. Doch Abhilfe ist in Sicht. Einige Handelsketten testen bereits in ihren Filialen die Annahme von Schmutzwäsche.
● Abbiegeassistent Das neue Jahr soll mehr Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer bringen: Für neue Lang-Lkw ab 18,75 Meter werden ein Abbiegeassistent und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten ab dem 1. Juli Pflicht.
● Azubis Der Azubi-Mindestlohn steigt. Jeder, der 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise erhöht – auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.
● Bafög Für Studierende gilt ein neuer Bafög-Höchstsatz: Er steigt um acht Euro auf 861 Euro im Monat. Zudem werden die Einkommensfreibeträge für Eltern angehoben. Studierende profitieren auch von höheren Freibeträgen für Erspartes: Eigenes Vermögen wird erst ab 8200 Euro angerechnet.
● Bahntickets Bahnfahren im Fernverkehr soll günstiger werden, die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sinken. Die Bahn hat angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiterzugeben.
● Dauerrezepte Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.
● Digital-Radio Ab 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ ermöglichen. Bislang ist auch in vielen neu zugelassenen Autos nur ein analoges UKW-Radio vorhanden.
● E-Paper und Tampons Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sinkt die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent.
● Fliegen Die Steuern auf Flugtickets steigen ab April. Die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, das wären 17,25 Euro mehr als bislang. Airlines dürften die Steuer wohl teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.
● Gebäudesanierung Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
● Gesundheits-Apps Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.
● Grundfreibetrag steigt Ab 1. Januar 2020 bleibt das Einkommen bis zu 9408 Euro steuerfrei. Damit steigt der Freibetrag um 240 Euro gegenüber dem Jahr 2019, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte. Auch für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag – und zwar auf 18 816 Euro.
● Höhere Bußgelder Das Bundesverkehrsministerium plant höhere Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
● Kassenbonpflicht Ob in der Apotheke, beim Friseur, in Pommesbuden oder Eisdielen: Überall gilt ab Januar 2020 Kassenbonpflicht. Wenn die Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, müssen sie den Kunden unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Der Gesetzgeber will Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Das Handelsforschungsinstitut EHI hat errechnet, dass über zwei Millionen Kilometer zusätzliches Papier verbraucht werden dürften. Das entspreche pro Jahr rund 8500 Fichten, die zusätzlich gefällt werden müssen. Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern – nicht mitnehmen.
● Kinderfreibeträge Familien mit geringen Einkommen werden entlastet – unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen. Die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar um 192 Euro pro Kind. Bei verheirateten Eltern mit gemeinsamer Veranlagung liegt der Freibetrag bei 7812 Euro, bei unverheirateten gilt der halbe Betrag.
● Krippengeld Eltern, die ihre einbis dreijährigen Kinder in Betreuung geben, erhalten ab 1. Januar das sogenannte Krippengeld – allerdings nur in Bayern. Gemeinsam mit dem bereits im April 2019 gestarteten Beitragszuschuss zum Kindergarten deckt die Leistung des Staatsministeriums für Familie, Arund Soziales nun die gesamte vorschulische Kinderbetreuung ab. Pro Kind und Monat beträgt das Krippengeld 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlossen sind Eltern ab einem Jahreseinkommen von 60 000 Euro – dieser Betrag steigt aber für jedes weitere Kind um 5000 Euro.
● Lebensmittelkennzeichnung Beim Lebensmitteleinkauf auf die Gesundheit zu achten, soll im kommenden Jahr einfacher werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Lebensmittelhersteller im Laufe des Jahres freiwillig ihre Produkte mit dem Nährwert-Logo Nutri-Score kennzeichnen können, der es den Verbrauchern erlaubt, Dickmacher zu erkennen. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie das Produkt ernährungsphysiologisch einzuordnen ist. Erste Hersteller wie Iglo und Nestlé haben angekündigt, Produkte mit dem Nutri-Score in den Handel bringen zu wollen.
● Masern-Impfpflicht Ab März müssen Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Asylbewerberheimen betreut werden, die Masernimpfung vorweisen. Kleine Kinder, die nicht gegen die Infektionskrankheit geschützt sind, können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, können mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden. Der Nachweis soll per Impfausweis, Untersuchungsheft und Attest möglich sein. Die Impfpflicht gilt auch für Erwachsene, die in Asylbewerberheimen leben oder in Schulen, der Pflege oder der Kinderbetreuung arbeiten.
● Mehr Fachkräfte Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft. Damit bekombeit men Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
● Mindestlohn Ab 1. Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro brutto statt 9,19 Euro.
● Neue Kassenleistungen Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50 Prozent, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung – allerdings nur probeweise und nur unter bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem – einer Fettvermehrungsstörung – das Absaugen bezahlen.
● Nummer für alle Ärzte Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon lange. Zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen und am Wochenende weiterhelfen.
● Pflegekosten Gute Nachrichten bringt das neue Jahr vielen Bürgern, die sich bislang an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen mussten. Nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltspflichtige Angehörige erst von einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100000 Euro an für die Kosten der Pflege mit herangezogen. Die Änderung betrifft sowohl Kinder, deren Eltern pflegebedürftig werden, als auch Eltern, deren Kinder Pflege benötigen.
● Renten Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem gibt es eine Entlastung für Betriebsrenten: Wer vom Arbeitgeber eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt.
● Soldaten Bundeswehrsoldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Bahn kostenfrei auch für private Fahrten nutzen.
● Sozialversicherung Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken am 1. Januar um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Doch manches wird im kommenden Jahr auch teurer: So wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, abermals angehoben.
● Studium für Hebammen Die Hebammenausbildung erfolgt künftig im Rahmen eines Hochschulstudiums.
● Umzug für den Job Kosten für den beruflichen Wohnortwechsel kann man künftig von der Steuer absetzen. Ab dem 1. März 2020 können Ledige pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können 1639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen.
● Unterhalt Zum 1. Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“in Kraft, die die Unterhaltszahlungen getrennt lebender Eltern für ihre Kinder regelt. Gerade für jüngere Kinder steigen die Beträge stark: Der Mindestunterhalt bis zum sechsten Lebensjahr steigt von 354 auf 369 Euro, bis zum zwölften Lebensjahr von 406 auf 424 Euro und bis zur Volljährigkeit von 476 auf 497 Euro monatlich. Studierenden Kindern müssen die Eltern statt wie bisher 735 Euro nun bis zu 860 Euro im Monat zahlen.
● Verpflegung Wer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist, kann sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es 14 Euro statt wie bisher zwölf Euro. Ist der Beschäftigte 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für An- und Abreisetag auf 14 Euro.
● Vorsorge-Untersuchungen Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das VorsorgeAngebot selbst ändert sich: Für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren gibt es wie bisher einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 Jahren soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.
● Werkswohnungen Wer von seinem Arbeitgeber eine günstige Werkswohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Arbeitnehmer müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuern.
● Wohngeld Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Wohngeld. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, steigt der Betrag von bisher 145 Euro im Monat auf etwa 190 Euro.