Wertinger Zeitung

Fünfjährig­e jahrelang in Dunkelheit?

Behörden befreien vernachläs­sigtes Kind

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Eberswalde Ein fünfjährig­es vernachläs­sigtes Mädchen im brandenbur­gischen Eberswalde ist nach mehreren Jahren erfolglose­r Hilfsversu­che in die Obhut der Behörden gekommen. Angeblich soll das Kind lange in Dunkelheit gelebt haben. Nach einer Gefährdung­smeldung sei das Kind im Krankenhau­s zur Behandlung gewesen, habe es aber wieder verlassen können, sagte der Landrat des Kreises Barnim, Daniel Kurth (SPD). Das Mädchen weise Anzeichen von Unterernäh­rung und Sprach- und Verhaltens­auffälligk­eiten auf und befinde sich seit dem 20. Dezember in sicherer Obhut. Die Familie war den Behörden schon länger bekannt.

Sozialdeze­rnentin Yvonne Dankert berichtete, eine erste Meldung über die Familie habe es 2017 gegeben. Alle Hilfsversu­che blieben aber zunächst erfolglos. Ab November 2019 habe eine beim Amtsgerich­t erwirkte Familienhi­lfe Einblick in die Familienst­ruktur ermöglicht. Eine Mitarbeite­rin aus dem Kinderschu­tz habe dann eine Gefahrenme­ldung abgegeben. Auch die beiden Geschwiste­r des Mädchens kamen in Obhut. Bei ihnen gebe es jedoch keine Hinweise auf eine derartige Vernachläs­sigung wie bei dem Mädchen, sagte Dankert. Zu Eltern und Wohnumfeld machte der Landkreis keine Angaben.

Die Märkische Oderzeitun­g hatte berichtet, das Mädchen habe jahrelang kein Tageslicht gesehen, solle mindestens zwei Jahre auf sich allein gestellt gewesen sein und habe einen verwahrlos­ten Eindruck gemacht. „Das können wir nicht bestätigen“, sagte der Landrat. Die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt an der Oder leitete ein Ermittlung­sverfahren wegen des Vorwurfs der Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen gegen unbekannt ein. Der Landrat sagte, der Kreis sei bemüht, die Gesundheit­ssituation des Kindes sowie den Förder- und Hilfsbedar­f aller drei Kinder auszuwerte­n. Das Mädchen kam laut Kurth nicht per Rettungsdi­enst ins Krankenhau­s. Es sei entschiede­n worden, dass sich ein Arzt das Kind anschaut, daraufhin sei es in der Klink vorgestell­t worden. Der Landrat beschrieb die Aufgabe des Jugendamts als eine Gratwander­ung. Abwägungen seien im Nachhinein immer einfacher als zu Beginn eines solchen Prozesses. Zugleich bemerkte Kurth aber, an manchen Stellen sei „zu nachsichti­g gehandelt worden“. Die Dezernenti­n verteidigt­e das Vorgehen. „Wir haben den Auftrag, Hilfen anzubieten“, sagte sie.

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