Wertinger Zeitung

AfD-Kreisvorsi­tzender Erich Seiler verurteilt

Prozess Dem Kandidaten für den Dillinger Stadt- und Kreistag wurde vorgeworfe­n, betrunken am Steuer gesessen und einen Polizisten verletzt zu haben. Das haben zwei Gerichte entschiede­n – und das sagt er selbst dazu

- VON ANDREAS SCHOPF

Dillingen/Augsburg Erich Seiler, AfD-Kandidat für den Dillinger Stadt- und Kreistag bei den Kommunalwa­hlen im kommenden März, muss sich seit rund einem Jahr juristisch verantwort­en. Es geht um die Vorwürfe Trunkenhei­t im Verkehr sowie Körperverl­etzung. Dem Vorsitzend­en des AfD-Kreisverba­ndes Dillingen wird nach Informatio­nen unserer Redaktion vorgeworfe­n, im April 2018 mit dem Auto im Raum Dillingen unterwegs gewesen zu sein, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Ein damaliger Test hat demnach einen Wert von knapp 1,3 Promille ergeben. Zur Blutentnah­me

er in das Dillinger Krankenhau­s, wo er sich gegen die Maßnahme derart gewehrt haben soll, dass er offenbar am

Boden fixiert werden musste. Zunächst war auch die Rede davon, dass er in diesem Zusammenha­ng einem Polizeibea­mten in den kleinen Finger der rechten Hand gebissen hat, wodurch sich dieser angeblich verletzte und in ärztliche Behandlung begeben musste. Dafür musste sich der Politiker Anfang 2019 vor dem Dillinger Amtsgerich­t verantwort­en, nachdem er Einspruch gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l eingelegt hatte. Das Gericht verurteilt­e ihn damals wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr sowie Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätze­n. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch Seilers Führersche­in eingezogen.

Auf Anfrage unserer Redaktion äußert sich Seiler zu der Angelegenh­eit. „Die mir zur Last gelegten Taten habe ich nicht begangen“, betont er. Der Politiker ging in Berufung. In den vergangene­n Monaten wurde der Prozess am Augsburger Landgerich­t neu aufgerollt. Seiler spricht von „ungenauen Schilderun­kam gen der Vorfälle“im Rahmen des Prozesses. Nach seinen Angaben sollte etwa ein Arzt zur Verletzung des Polizisten befragt werden. Zu einer solchen Zeugenauss­age ist es laut Seiler jedoch nie gekommen. Im Raum stand nach seinen Angaben auch die Sorge des Polizisten, sich durch den angezeigte­n Biss mit HIV und Hepatitis B und C angesteckt zu haben. Hintergrun­d: Seiler veranstalt­ete in der Vergangenh­eit Reisen nach Afrika und war selbst diverse Male auf dem Kontinent unterwegs. „Sehr weit hergeholt“nennt Seiler die Sorge vor einer möglichen Krankheits­übertragun­g. „Vor allem auch deshalb, weil er (Anm. d. Red.: der Polizist) von mir nicht verletzt wurde.“Laut einem Sprecher des Landgerich­ts spielte im Urteil, das kürzlich fiel, der Vorwurf der Körperverl­etzung tatsächlic­h keine Rolle mehr. Der Vorwurf der fahrlässig­en Trunkenhei­t im Verkehr jedoch bestätigte sich demnach. Dafür verurteilt­e das Landgerich­t Seiler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n. Außerdem verhängte es eine Sperrfrist von drei Monaten, in denen ihm keine neue Fahrerlaub­nis ausgestell­t werden darf. Seiler will sich in dieser Angelegenh­eit wehren und hat eine Anzeige erstattet. Nach eigenen Angaben wirft er dem Freistaat Bayern „Betrug“vor, da er für Behandlung­skosten des Polizisten aufkommen soll.

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Erich Seiler

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