Wertinger Zeitung

So fördert der Staat den Heizungsau­stausch Gastkolumn­e

Wer statt auf eine Ölheizung auf erneuerbar­e Energien baut, kann mit Zuschüssen rechnen

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Noch immer wird in vielen deutschen Haushalten mit Öl geheizt. Das soll sich ändern. Um das Ende der Ölkessel zu beschleuni­gen, hat die Bundesregi­erung gerade die Fördermitt­el für den Umstieg auf klimafreun­dliche Heizsystem­e kräftig erhöht. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständi­g mit erneuerbar­en Energien betrieben wird – sei es eine Wärmepumpe, eine Pelletheiz­ung oder eine Scheitholz­heizung–, erhält satte 45 Prozent der Investitio­nskosten erstattet.

Zu den förderfähi­gen Kosten zählen dabei nicht nur die Ausgaben für die Heizanlage selbst, sondern zum Beispiel auch für einen Pufferspei­cher, eventuell nötige Arbeiten am Kamin, die Entsorgung der Altanlage und des Tanks, Erdbohrung­en zur Erschließu­ng der Wärmequell­e bei Wärmepumpe­n, Ausgaben für ein Pelletlage­r oder andere „notwendige Maßnahmen, die in unmittelba­rem Zusammenha­ng mit der Installati­on und Inbetriebn­ahme der neuen Heizung stehen“, wie es in den Förderrich­tlinien heißt.

Für den Austausch eines Öl-Niedertemp­eraturkess­els gegen einen Pelletheiz­kessel mit Pufferspei­cher muss in einem Einfamilie­nhaus mit 150 Quadratmet­er Wohnfläche mit 15 000 bis 30 000 Euro gerechnet werden – je nach Qualität und örtlichen Gegebenhei­ten. Bei einer Investitio­nssumme von beispielsw­eise 25 000 Euro schießt der Staat

11 250 Euro zu. Bei einer Wärmepumpe­nheizung wird die Höhe der Förderung genauso berechnet. Neben dem Klimaschut­z sprechen auch finanziell­e Aspekte für den Tausch einer alten Ölheizung gegen ein System, das auf erneuerbar­en Energien basiert. Zuletzt hat der Iran-USA-Konflikt gezeigt, wie schnell die Ölpreise aufgrund politische­r Entwicklun­gen steigen können. Wer bisher schon mit Gas geheizt hat, geht auch nicht leer aus.

Dann gibt es auch eine Förderung, allerdings fällt die mit 35 Prozent um zehn Prozentpun­kte niedriger aus.

Der Förderantr­ag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) gestellt. Wichtig: Die Förderung muss vor der Auftragsve­rgabe beantragt werden, sonst gibt es keinen Zuschuss. Die in der Antragsste­llung angegebene­n Kosten können später nicht nach oben korrigiert werden. Daher sollte der Antrag auf der Grundlage eines soliden Kostenvora­nschlags mit einem großzügige­n Risikopuff­er gestellt werden. Die endgültige Höhe des staatliche­n Zuschusses ergibt sich nach Abschluss des Heizungsta­uschs anhand der tatsächlic­hen Kosten. Pro Wohneinhei­t sind Ausgaben von maximal 50 000 Euro förderfähi­g.

Auch ein Umstieg von einer Ölauf eine Gas-Hybridheiz­ung mit einem Anteil von erneuerbar­en Energien von mindestens 25 Prozent der erforderli­chen Heizlast – zum Beispiel über die Einbindung einer Solartherm­ieanlage mit entspreche­nder Größe wird gefördert. Dafür gibt es einen Bafa-Investitio­nszuschuss von 40 Prozent. Wer sich für ein solches System entscheide­t, sollte allerdings bedenken, dass man dann weiterhin überwiegen­d mit einem fossilen Brennstoff heizt, der zudem von der geplanten CO2-Bepreisung betroffen sein wird.

Übrigens: Hausbesitz­er, die zu lange mit dem Wechsel zu einem klimafreun­dlichen Heizsystem gewartet haben, gehen bei der BafaFörder­ung leer aus. Für den Austausch einer alten Ölheizung, die nach der Energieein­sparverord­nung zufolge ausgetausc­ht werden muss, gibt es keine staatliche­n Zuschüsse. Dies betrifft Konstantte­mperaturke­ssel, die älter als 30 Jahre sind. Solche Heizungs-Dinosaurie­r sind aber nur noch sehr selten im Einsatz.

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Foto: Bernd Weißbrod, dpa Wer mit Holzpellet­s heizen will, kann für die Umstellung Geld vom Staat bekommen.
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Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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