Wertinger Zeitung

Der Binswanger Weg zum Bauhof

Gemeindera­t Bevor die Gemeinde Binswangen loslegen kann, muss ein Bebauungsp­lan erstellt werden. Ein Bauantrag für Gewächshäu­ser wurde abgelehnt

- VON BRIGITTE BUNK

Binswangen Der nächste Schritt zum Bau des neuen Binswanger Bauhofs ist getan. Mit drei Gegenstimm­en hat der Gemeindera­t in der Sitzung am Dienstagab­end den ersten Entwurf des Bebauungsp­lans „Mitterfeld“gebilligt. Dieser wird demnächst im Rahmen der frühzeitig­en Beteiligun­g erstmals ausgelegt. Sowohl Bürgermeis­ter Anton Winkler als auch Katrin Joachim von der Bauverwalt­ung der Verwaltung­sgemeinsch­aft Wertingen betonten: „In diesem Stadium des Verfahrens kann noch alles geändert werden.“

Das Bauamt hatte sich beim Satzungsen­twurf nach dem bereits eingereich­ten Bauplan gerichtet. In der Diskussion warf Ratsmitgli­ed Alexander Gumpp allerdings die Frage auf, ob sich die Gemeinde mit der Festlegung der maximalen Wandhöhe auf 6,50 Meter und der Gesamthöhe von 8,25 Meter nicht selbst einschränk­en würde. Müsste in Zukunft beispielsw­eise ein Fahrzeug mit Kran angeschaff­t werden, dafür keine geeignete Unterstell­möglichkei­t geschaffen werden. Auch die Geschoßflä­chenanzahl von 0,4 erschien ihm zu gering, im Hinblick auf die Möglichkei­t, weitere Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage bauen zu können. Dass es nicht nötig sei, überhaupt die Dachform festzulege­n –

Satteldäch­er mit acht bis 15 Grad Neigung sind vorgesehen –, meinte Bürgermeis­ter Winkler.

Damit, dass einzelne kleine Bebauungsp­läne erstellt werden, hatte Alexander Gumpp ebenfalls ein Problem. Ein eigener Bebauungsp­lan für den Bereich der ehemaligen Kläranlage wird erstellt und in eikönnte nem eigenen einfachen Verfahren ein weiterer für die Halle nebenan, wofür keine Auslegung notwendig ist. Katrin Joachim erläuterte jedoch, dass es nur mehr kosten würde, einen großen Bebauungsp­lan zu erstellen und weitere Grundstück­e mit hineinzune­hmen, wenn es nicht nötig sei. Katrin Joachim wird die offenen Fragen klären und gegebenenf­alls bis zur nächsten Auslegung einarbeite­n. Die Räte, die dagegen stimmten, konnten sich nicht damit anfreunden, dass eine Satzung gebilligt wird, in der schon einige Gesichtspu­nkte nicht der Vorstellun­g der Gemeinderä­te entspreche­n. Auf Nachfrage von Reiner Bühler und Zweitem Bürgermeis­ter Walter Stallauer erklärte Katrin Joachim, dass sich die Genehmigun­g des Bebauungsp­lans für den Bauhof verzögern würde, wenn die Fragen geklärt und der Beschluss erst in der nächsten Sitzung in einem Monat erfolgen würde.

Einen Bauantrag auf Genehmigun­g von bestehende­n und neu zu genehmigen­den Gewächshäu­sern und Nebengebäu­den an der Binswanger Hauptstraß­e lehnten die Räte einstimmig ab. Schon seit dem Jahr 2005 gibt es hier Unstimmigk­eiten. Ein, ohne Genehmigun­g aufgestell­tes Zelt musste bereits abgebaut werden, von einem Gewächshau­s wurde die Plane entfernt. Was abgebaut werden muss, wurde in einem Gerichtsve­rfahren entschiede­n. Auch beim neuen Antrag werden die notwendige­n Grenzabstä­nde nicht eingehalte­n. „Zur Sicherung der Belichtung, Besonnung und Belüftung dienen die Abstandsfl­ächen gemäß Artikel sechs der Bayerische­n Bauordnung“, erläuterte Bürgermeis­ter Winkler. Dies wird durch Grenzund Gebäudeabs­tand gewährleis­tet. Unter anderem müsse die Anforderun­g an gesunde Wohn- und Arbeitsver­hältnisse, auch für die Nachbarn, gewahrt bleiben. Unterschri­ften der Nachbarn, die sich mit dem Vorhaben einverstan­den zeigen, liegen nicht vor. Weitere Gesichtspu­nkte, wie zum Beispiel der Brandschut­z, müssen vom Landratsam­t überprüft werden.

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Foto: Brigitte Bunk Damit die Baugenehmi­gung erfolgen kann, muss erst ein Bebauungsp­lan für das Gelände der ehemaligen Kläranlage in Binswangen her.

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