Wertinger Zeitung

Kein Platz auf dem Behinderte­nparkplatz?

Prozess Ein körperlich eingeschrä­nkter Mann zerkratzt das Auto einer Frau, die unerlaubt in Gundelfing­en parkt. Vor Gericht spricht der Angeklagte von einem generellen Problem

- VON ANDREAS SCHOPF

Dillingen/Gundelfing­en Weil er ein Auto zerkratzt hat, das verbotener­weise auf einem Behinderte­nparkplatz in Gundelfing­en gestanden hatte, musste sich ein Mann wegen Sachbeschä­digung vor dem Dillinger Amtsgerich­t verantwort­en. Der Vorfall ereignete sich laut Gericht im vergangene­n Herbst. Damals suchte eine 57-Jährige einen Parkplatz vor einem Geschäft in Gundelfing­en. Weil sie offenbar keinen anderen fand, stellte sie ihren Wagen auf einem Behinderte­nparkplatz ab. Kurz darauf kam ein 51-Jähriger mit seinem Auto, der ebenfalls einen Parkplatz suchte. Der Mann ist wegen einer Krankheit auf eine Gehhilfe

angewiesen, ihm hätte der Behinderte­nparkplatz zugestande­n. Da dieser jedoch durch das Auto der Frau belegt war, musste der 51-Jährige weiter entfernt parken und die zusätzlich­e Strecke zu Fuß zurücklege­n, was ihm offenbar Mühe und Ärger bereitete. Mit einem Schlüssel zerkratzte er eine komplette Seite des Wagens der Frau, von vorne bis hinten. Dabei entstand ein Sachschade­n von insgesamt rund 2000 Euro.

Im Prozess räumt der Mann diesen Vorwurf ein. Er liefert nach Angaben des Gerichts auch eine Erklärung, warum er sich nicht anders zu helfen wusste. Demnach habe er immer wieder Probleme mit zugeparkte­n Plätzen, die eigentlich Behinderte­n

vorbehalte­n wären, aber von gesunden Menschen genutzt werden, die lediglich keinen anderen Stellplatz finden oder nicht weiter entfernt parken möchten. Spreche er die Leute auf ihr Fehlverhal­ten an, hätten diese kein Verständni­s für sein Anliegen. „Ich stehe hier doch nur ganz kurz“, soll er dann regelmäßig zu hören bekommen. Auch die Polizei könne ihm in dieser Angelegenh­eit nicht weiterhelf­en. Der 51-Jährige betont, dass er sich hilflos und im Stich gelassen fühlt und deshalb das Auto zerkratzte.

Trotz der Umstände machte sich der Mann wegen Sachbeschä­digung strafbar. Richter Patrick Hecken verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n.

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Symbolfoto: dpa In Gundelfing­en gab es Ärger wegen eines Parkplatze­s.

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