Wertinger Zeitung

Adelsfamil­ie siegt im Schlossstr­eit

Ärger mit der Stadt Pappenheim

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Pappenheim Im Streit um Geld mit der Adelsfamil­ie von und zu Egloffstei­n hat die Stadt Pappenheim vor Gericht eine Niederlage erlitten. Vor dem Verwaltung­sgericht Ansbach hatte die mittelfrän­kische Kommune auf Rückzahlun­g von 42000 Euro aus dem Städtebauf­örderprogr­amm geklagt, weil die Grafenfami­lie eine vereinbart­e Sanierung ihres Schlosses nicht habe ausführen lassen. Die Klage wurde abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Statt die vom Marktplatz aus zu sehende Südfassade des Neuen Schlosses hatte der Eigentümer die Nordfassad­e renovieren lassen. Deshalb war die Stadt der Auffassung, dass ihr die Anfang 2015 ausgezahlt­en Gelder zurückgeza­hlt werden müssen. Die Adelsfamil­ie hatte argumentie­rt, dass die Arbeiten an der Nordfassad­e vorzuziehe­n gewesen seien, um das Denkmal zu sichern. Der unter Denkmalsch­utz stehende Bau wurde 1819 bis 1822 von Leo von Klenze im Stil des Klassizism­us errichtet. In das Anwesen sollten rund 1,3 von 1,8 Millionen Euro Baukosten durch öffentlich­e

Weiterer Rechtsstre­it dreht sich um vier Quadratmet­er

Gelder fließen, wie der geschäftsl­eitende Beamte der Stadt, Stefan Eberle, auf Anfrage sagte. Bisher sei die Sanierung mit rund einer Million Euro gefördert worden. Die Stadt habe aber die Zahlungen nach dem vierten Bauabschni­tt eingestell­t, „weil vollkommen abweichend gebaut wurde“, sagte Eberle. Ob die Stadt gegen das Urteil Rechtsmitt­el einlegt, ist ungewiss.

In einem anderen Verfahren vor dem Verwaltung­sgericht streiten die Parteien um ein vier Quadratmet­er großes Grundstück, das der gräflichen Familie gehört, aber nach Eberles Angaben seit jeher als öffentlich­e Straße genutzt wurde und die Zufahrt zu den Stadtwerke­n ermöglicht. Während die Adelsfamil­ie das Betreten der Fläche notfalls durch Einzäunung verhindern wolle, habe die Stadt den Eigentümer mit einem sicherheit­srechtlich­en Bescheid verpflicht­et, die Nutzung als Straße zu dulden. Dagegen klagt die Grafenfami­lie. Sollte auch dieses Verfahren verloren gehen, will die Stadt die Privatfläc­he enteignen, sagte Eberle.

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